Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Gebiet des Marktes Zellingen wachsen an zahlreichen Stellen Hecken, Sträucher und Bäume über die Grundstücksgrenze hinaus.
Nach den Vorgaben des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes müssen Hecken, Sträucher und Bäume bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
Der Überwuchs stellt eine Unübersichtlichkeit im Straßenverkehr dar. Bitte beachten Sie auch das Freihalten von Sichtdreiecken in Kurvenbereichen.
Die Gehwege (öffentlicher Verkehrsraum) sind auf einer lichten Höhe von 2,50 m frei zu halten und auch die Entwässerungsrinne ist bei Bedarf zu reinigen. Dies beinhaltet auch, die Rinne von Gras, Einwachsungen und Unkraut zu befreien, damit auch bei starken Regenfällen ein ordnungsgemäßer Ablauf garantiert werden kann.
Auch unbebaute Grundstücke sind von der Reinigungspflicht betroffen.
Stefan Wohlfart
1. Bürgermeister