Am Mittwoch, den 27.08.2025 findet im „Haus der Bürger“ in Duttenbrunn
eine nicht öffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Duttenbrunn statt.
Beginn: 19:30 Uhr
| Tagesordnung: | |
| 1. | Beschluss über die Änderung der Satzung |
| 2. | Beschluss über die Kontovollmacht für den Vorstand und den Kassier |
Zu dieser Versammlung werden alle Jagdgenossen eingeladen.
Bei der Beschlußfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten,durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie,oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich.
Ein bevollmächtigter Vertreter darf einen Jagdgenossen vertreten.
Hinweis: Nach §3 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen im Grundstückseigentum unter Vorlage eines Grundbuchauszuges der Jagdgenossenschaft nachzuweisen.
Der Jagdvorstand