der Gemeinde Himmelstadt
(Landkreis Main-Spessart)
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Himmelstadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
| im Verwaltungshaushalt |
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.998.927,00 € |
und
| im Vermögenshaushalt |
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.301.641,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 0,00 € vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 115.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | ||
| a) für land-und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 730 v. H |
| b) für die Grundstücke (B) | 210 v. H |
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| 2. Gewerbesteuer | 380 v. H | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 666.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Himmelstadt, 08.08.2024
| II. | Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Sie wird daher nach Art. 65 Abs. 3 Satz 2 GO frühestens einen Monat nach der Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde amtlich bekanntgemacht. |
| III. | Die Haushaltssatzung mit den entsprechenden Anlagen liegt ab dem Tage nach Veröffentlichung dieser amtlichen Bekanntmachung im Rathaus Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf (Zimmer Nr. 7 im Altbau bei Frau Rützel). |
Dies gilt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung (siehe Art. 65 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1 GO, in der ab 01.04.2018 geltenden Fassung).