Die Gemeinschaftsversammlung hat die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
beschlossen:
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 Satz 1 und Art. 41 KommZG, sowie der Art. 63 ff. der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen folgende
Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt und
schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.762.810,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 205.500,00 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
1) Verwaltungsumlage
1.
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 3.234.360,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
2.
Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2025 auf 10.956 Einwohner festgesetzt (Zensus 2022).
3.
Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 295,21358 € festgesetzt.
Zur Info:
Ermittlung der konkreten Umlage:
| * Gemeinde Himmelstadt | 474.113,00 € | 1.606 Einwohner |
| * Gemeinde Retzstadt | 495.663,61 € | 1.679 Einwohner |
| * Markt Thüngen | 380.530,31 € | 1.289 Einwohner |
| * Markt Zellingen | 1.884.053,08 € | 6.382 Einwohner. |
2) Investitions-, Vermögensumlage
1.
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 205.500,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
2.
Für die Berechnung der Investitions-, Vermögensumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2025 auf 10.956 Einwohner festgesetzt (Zensus 2022).
3.
Die Investitions-, Vermögensumlage wird je Einwohner auf 18,75684 € festgesetzt.
Zur Info:
Ermittlung der konkreten Umlage:
*
| Gemeinde Himmelstadt | 30.123,51 € | 1.606 Einwohner |
| * Gemeinde Retzstadt | 31.492,74 € | 1.679 Einwohner |
| * Markt Thüngen | 24.177,59 € | 1.289 Einwohner |
| * Markt Zellingen | 119.706,16 € | 6.382 Einwohner. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird - wie im Vorjahr - auf 150.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen. Sie wird daher nach Art. 65 Absatz 3 Satz 2 GO frühestens einen Monat nach der Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde amtlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung mit den entsprechenden Anlagen liegt ab dem Tage nach Veröffentlichung dieser amtlichen Bekanntmachung im Rathaus Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf (Zimmer Nr. 12, bei Herrn Wolfgang Pfister).
Dies bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung (siehe hierzu Art. 8 Absatz 2, Art. 10 Absatz 2 VGemO, Art. 40 Absatz 1 KommZG i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO).