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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 32/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen für das Haushaltsjahr 2026

Die Gemeinschaftsversammlung hat die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

beschlossen:

I.

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 Satz 1 und Art. 41 KommZG, sowie der Art. 63 ff. der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen folgende

Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt und

schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  3.762.810,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit   205.500,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

1) Verwaltungsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 3.234.360,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2025 auf 10.956 Einwohner festgesetzt (Zensus 2022).

3.

Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 295,21358 € festgesetzt.

Zur Info:

Ermittlung der konkreten Umlage:

* Gemeinde Himmelstadt

474.113,00 €

1.606 Einwohner

* Gemeinde Retzstadt

495.663,61 €

1.679 Einwohner

* Markt Thüngen

380.530,31 €

1.289 Einwohner

* Markt Zellingen

1.884.053,08 €

6.382 Einwohner.

2) Investitions-, Vermögensumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 205.500,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.

Für die Berechnung der Investitions-, Vermögensumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2025 auf 10.956 Einwohner festgesetzt (Zensus 2022).

3.

Die Investitions-, Vermögensumlage wird je Einwohner auf 18,75684 € festgesetzt.

Zur Info:

Ermittlung der konkreten Umlage:

*

Gemeinde Himmelstadt

30.123,51 €

1.606 Einwohner

* Gemeinde Retzstadt

31.492,74 €

1.679 Einwohner

* Markt Thüngen

24.177,59 €

1.289 Einwohner

* Markt Zellingen

119.706,16 €

6.382 Einwohner.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird - wie im Vorjahr - auf 150.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Zellingen, den 07.08.2026
Stefan Wohlfart
Gemeinschaftsvorsitzender

II.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen. Sie wird daher nach Art. 65 Absatz 3 Satz 2 GO frühestens einen Monat nach der Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde amtlich bekanntgemacht.

III.

Die Haushaltssatzung mit den entsprechenden Anlagen liegt ab dem Tage nach Veröffentlichung dieser amtlichen Bekanntmachung im Rathaus Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf (Zimmer Nr. 12, bei Herrn Wolfgang Pfister).

Dies bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung (siehe hierzu Art. 8 Absatz 2, Art. 10 Absatz 2 VGemO, Art. 40 Absatz 1 KommZG i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO).