Der Marktgemeinderat Zellingen hat in seiner Sitzung am 19.04.2022 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet IV „Am Braunen See“ in der Fassung vom 13.04.2022 gebilligt.
Auf Grund von Hinweisen eines Trägers öffentlicher Belange ist der Entwurf des Bebauungsplans fortzuschreiben, so dass eine erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich wird.
Folgende relevante Änderungen im Vergleich zum Entwurf vom 13.04.2022 haben sich ergeben:
| - | Begrenzung der max. zulässigen Geschossfläche auf 4.999 m² |
| - | nachrichtliche Übernahme der Überschwemmungsgrenze |
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet IV „Am Braunen See“ wird gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 19.04.2022 im Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der zusammenfassenden Erklärung wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls abgesehen.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 18547/1 und 18547/2 sowie teilweise das Flurstück 18547/3 der Gemarkung Zellingen.
Der fortgeschriebene Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet IV „Am Braunen See“ in der Fassung vom 01.08.2022 liegt mit Begründung im Bauamt des Marktes Zellingen, Würzburger Straße 26, vom
26.08.2022 bis einschließlich 16.09.2022,
während der allgemeinen Dienststunden Mo - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, zusätzlich auch am Montag 14.00 - 16.00 Uhr und Mittwoch 14.30 - 18.30 Uhr öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet IV „Am Braunen See“ unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Zellingen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
| Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
| Wasser | • Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 17.06.2022 zum Thema Wasserrecht und Bodenschutz • Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Schreiben vom 14.06.2022 zum Thema Wasserversorgung, Grundwasserschutz, Abwasserbeseitigung, Oberflächengewässer |
| Bevölkerung und Gesundheit | • Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 17.06.2022 zum Thema Immissionsschutz und Brandschutz• Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Schreiben vom 14.06.2022 zum Thema Oberflächengewässer |
| Boden und Flächen | • Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 17.06.2022 zum Thema Bodenschutz • Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Schreiben vom 14.06.2022 zum Thema Altablagerungen und Bodenschutz |
| Tiere / Pflanzen | • Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 17.06.2022 zum Thema Naturschutz • Maier Landplan, Kreuzwertheim, Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (gem. UVPG) vom 01.08.2022 |
| Klima / Luft | • Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 17.06.2022 zum Thema Immissionsschutz |
| Kultur- und Sachgüter | • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 02.06.2022 zum Thema Denkmalschutz• TransNET BW, Schreiben vom 06.05.2022 zum Thema Südlink• Bundesnetzagentur, Schreiben vom 23.06.2022 zum Thema Südlink |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.vgem-zellingen.info oder www.markt-zellingen.de veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.