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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 33/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

über die erneute Öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für den fortgeschriebenen Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet IV „Am Braunen See“ in Zellingen

Der Marktgemeinderat Zellingen hat in seiner Sitzung am 19.04.2022 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet IV „Am Braunen See“ in der Fassung vom 13.04.2022 gebilligt.

Auf Grund von Hinweisen eines Trägers öffentlicher Belange ist der Entwurf des Bebauungsplans fortzuschreiben, so dass eine erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich wird.

Folgende relevante Änderungen im Vergleich zum Entwurf vom 13.04.2022 haben sich ergeben:

-

Begrenzung der max. zulässigen Geschossfläche auf 4.999 m²

-

nachrichtliche Übernahme der Überschwemmungsgrenze

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet IV „Am Braunen See“ wird gemäß Gemeinderats­beschluss vom 19.04.2022 im Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durch­geführt. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der zusammen­fassenden Erklärung wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls abgesehen.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 18547/1 und 18547/2 sowie teilweise das Flurstück 18547/3 der Gemarkung Zellingen.

Der fortgeschriebene Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet IV „Am Braunen See“ in der Fassung vom 01.08.2022 liegt mit Begründung im Bauamt des Marktes Zellingen, Würzburger Straße 26, vom

26.08.2022 bis einschließlich 16.09.2022,

während der allgemeinen Dienststunden Mo - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, zusätzlich auch am Montag 14.00 - 16.00 Uhr und Mittwoch 14.30 - 18.30 Uhr öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet IV „Am Braunen See“ unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Zellingen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.vgem-zellingen.info oder www.markt-zellingen.de veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Zellingen, 19.08.2022
Stefan Wohlfart,
Erster Bürgermeister