Im Haushaltsplan des Marktes Zellingen für das laufende Haushaltsjahr sind in beschränktem Umfange Mittel für freiwillige Leistungen an Vereine des Marktes vorgesehen.
Die Anträge auf Zuschuss können bis zum — 30. September 2024
im Rathaus Zellingen eingereicht werden. Später eingehende Anträge müssen bis zum kommenden Haushaltsjahr zurückgestellt werden.
| a) | im Rathaus Zellingen abgeholt werden (Zimmer Nr. 7 bei Frau Rössler / Info unter 8072-48), |
| oder | |
| b) | im Internet unter http://www.vgem-zellingen.info/seite/vg/main-spessart/1139/-/Vordrucke_und_Formulare.html (unter „Vordrucke/Formulare“) heruntergeladen werden. |
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur größere einmalige Investitionen (z.B. Neuanschaffung von Großsportgeräten, Instrumente für Musikkapellen, fränkische Trachten u.dgl.) oder Baumaßnahmen gefördert werden können.
Nicht gefördert werden laufende Betriebskosten (z.B. Unterhalt der Sportanlagen, Anschaffung Spielertrikots, Notenmaterial u.dgl.).
Wir bitten um genaue Beachtung bei der Antragstellung.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer freiwilligen Leistung besteht nicht.