1. Bürgermeister Karl Gerhard begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, den Kämmerer der Gemeine Herrn Julian Popp, Herrn Tischler von der Main-Post, die Schriftführerin Sandra Gerhard, sowie die anwesenden Gäste und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.
Die Gemeinderätin Regina Röthlein ist entschuldigt.
Der Vorsitzende gratuliert dem Gemeinderat Michael Eisenbacher nachträglich zu seinem Geburtstag am 01.08.2024.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. | Erweiterung der Tagesordnung; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende bittet um Erweiterung der Tagesordnung um einen weiteren dringlichen Punkt.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „BA 2024008; Am Buch 22, Fl.Nr. 2959/15, Gemarkung Retzstadt Errichtung eines Einfamilienwohnhaus mit Garage; Beratung und Beschlussfassung“, zu.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Der Gemeinderat Marco Keller erscheint um 19:33 Uhr.
| 2. | Sitzungsniederschrift vom 11.07.2024 und 25.07.2024 (BARE); Genehmigung |
Diskussionsverlauf:
Es ergehen folgende Beschlüsse
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 11.07.2024 ohne Änderung
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Abstimmungsbemerkung:
Der Gemeinderat Andreas Stark enthält sich der Abstimmung, da er bei der Sitzung nicht anwesend war.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 25.07.2024 ohne Änderung
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Abstimmungsbemerkung:
Der Gemeinderat Georg Schmitt enthält sich der Abstimmung, da er bei der Sitzung nicht anwesend war.
| 3. | BA 2024008; Am Buch 22, Fl. Nr. 2959/15, Gemarkung Retzstadt Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Am Buch 22, Fl. Nr. 2959/15 der Gemarkung Retzstadt ein Einfamilienwohnhaus mit Garage errichten. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Am Hönig II, 2. Änderung“. Das geplante Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht in vollem Umfang ein. Das Wohnhaus (Pultdach, 7 Grad Dachneigung) soll eine Gesamthöhe von 8,00 m erhalten. Da der Bebauungsplan bei Gebäuden mit Flach- und Pultdach eine Gesamthöhe von maximal 7,00 m zulässt, liegt eine Überschreitung von 1,00 m vor. Die Bauherren begründen die beantragte Befreiung damit, dass ein möglichst ebenerdiger Übergang von Garage zum Erdgeschoss des Wohnhauses (barrierefreier Zugang) und eine angemessene Raumhöhe im Dachgeschoss erreicht werden soll; außerdem sei durch die starke Hanglage die Bebauung erschwert. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Aus Sicht der Verwaltung ist die beantragte Befreiung möglich; ein Bezugsfall mit Überschreitung der Gebäudehöhe liegt im Baugebiet „Am Hönig II“ bereits vor. Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Am Buch 22, Fl. Nr. 2959/15 der Gemarkung Retzstadt wird erteilt. Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Gesamthöhe des Wohnhauses wird zugestimmt.
Diskussionsverlauf:
Das Gremium nimmt Einsicht in die Planungsunterlagen.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Am Buch 22, Fl. Nr. 2959/15 der Gemarkung Retzstadt wird erteilt. Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Gesamthöhe des Wohnhauses wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
| 4. | BA 2024007; Nähe Beetenstraße, Fl. Nr. 991, Gemarkung Retzstadt Nutzungsänderung für einen Teilbereich einer bestehenden landwirtschaftlichen Lager- u. Gerätehalle zur privaten Pferdehaltung (2 Ponys) - Antrag auf Baugenehmigung; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Der Bauherr beantragt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Teilbereiches einer bestehenden landwirtschaftlichen Lager- und Gerätehalle zur privaten Pferdehaltung (2 Ponys) auf dem Grundstück Beetenstraße o. Nr., Fl. Nr. 991 der Gemarkung Retzstadt.
Das Grundstück liegt im Außenbereich der Gemarkung Retzstadt, da es nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und auch nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (unbeplanter Innenbereich) gehört. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Dorfgebiet (MD) vorgesehen. Das geplante Vorhaben sieht hinsichtlich der Nutzung eine private Pferdehaltung von 2 Ponys in einem Teilbereich der bestehenden landwirtschaftlichen Halle vor. Für die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich ist § 35 BauGB maßgeblich. Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB liegt für das geplante Vorhaben „Nutzung für private Pferdehaltung“ nicht vor. Es handelt sich vielmehr um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Die Beeinträchtigung öffentlicher Belange (§ 35 Abs. 3 BauGB) ist durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart zu prüfen. Aus Sicht der Verwaltung sind öffentliche Belange beeinträchtigt, da das geplante Vorhaben und der Wegfall der bisher privilegierten landwirtschaftlichen Nutzung des Gebäudes insbesondere die Entstehung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lässt (§ 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB). Auf die Bezugsfallwirkung wird hingewiesen. Immissionsschutzrechtliche Belange sind durch das Landratsamt Main-Spessart zu bewerten. Die Erschließung (Zufahrt, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung) ist gesichert. Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung für einen Teilbereich einer bestehenden landwirtschaftlichen Lager- und Gerätehalle zur privaten Pferdehaltung (2 Ponys) auf dem Grundstück Beetenstraße o. Nr., Fl. Nr. 991 der Gemarkung Retzstadt wird erteilt.
Diskussionsverlauf:
Der Vorsitzende teilt mit, dass dieses Anliegen bereits in der Sitzung vom 16.05.2024 als Voranfrage behandelt wurde und auch die Genehmigung in Aussicht gestellt wurde.
Nach Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung für einen Teilbereich einer bestehenden landwirtschaftlichen Lager- und Gerätehalle zur privaten Pferdehaltung (2 Ponys) auf dem Grundstück Beetenstraße o. Nr., Fl. Nr. 991 der Gemarkung Retzstadt wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Abstimmungsbemerkung:
Der Gemeinderat Marco Keller enthält sich der Abstimmung, aufgrund Artikel 49 GO.
| 5. | Vollzug Haushalt 2024 - Halbjahresbericht 2024; Information durch die Verwaltung |
Diskussionsverlauf:
Der Vorsitzende begrüßt hierzu den Kämmerer Herrn Julian Popp und übergibt ihm das Wort.
Dieser stellt dem Gremium den Halbjahresbericht stichpunktartig vor.
Erfreulicherweise konnte aus dem Vorjahr ein Überschuss von 354.719 € in das Jahr 2024 übernommen werden.
Den Einnahmen in Höhe von 2.036.254 € stehen aktuell Ausgaben in Höhe von 1.751.160 € gegenüber.
Wesentliche Einnahmen beinhalten u. a. die Einkommensteuerbeteiligung und die Schlüsselzuweisungen.
Die Gewerbesteuereinnahmen werden höher ausfallen als ursprünglich geplant.
Im investiven Einnahmenbereich sind die letzten Zuschüsse für das Digitalpaket der Grundschule, Regionalbudget 2023 und Pauschalen des Freistaates geflossen. In der Ausgabenseite stehen die Zahlungen für das Gewerbegebiet, Aussegnungshalle und Umbau Bauhof zu buche.
Im Vermögenshaushalt werden allerdings noch im 2. Halbjahr diverse Ausgaben aufschlagen, da viele Maßnahmen noch aktuell am Laufen sind.
Der Haushalt 2024 weißt zum 1. Halbjahr 2024 ein positives Ergebnis von 285.094 € aus.
Nach aktuellem Stand ist ein positiver Abschluss des Haushaltsjahres 2024 abzusehen.
Der Vorsitzende dankt Herrn Julian Popp für die zeitnahe Zusammenstellung der Haushaltszahlen und für die Erläuterungen.
Abstimmungsergebnis: o. A.
| 6. | Nachtragshaushalt 2024; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Gemäß Art. 68 Absatz 2 GO ist unverzüglich ein Nachtrag zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen und Auszahlungen beziehungsweise Ausgaben in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen und -auszahlungen beziehungsweise Gesamtausgaben des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen.
In der vergangenen Sitzung des Gemeinderates wurden für das Gewerbegebiet Aufträge für die Erschließung vergeben. Im Vergleich zur Haushaltsplanaufstellung sind Änderungen erforderlich, welche nicht unerheblich sind und somit einen Nachtrag erforderlich machen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Satzung und dem Plan zum Nachtragshaushalt 2024 zu:
Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Retzstadt
(Landkreis Main-Spessart)
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Retzstadt folgende Nachtragshaushaltssatzung:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben von 3.436.379,00 € um 235.000,00 € erhöht auf
3.671.379,00 €
im Vermögenshaushalt
werden die Einnahmen und Ausgaben von 1.022.805,00 € erhöht um 450.000,00 € auf
1.472.805,00 €
neu festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 545.000,00 € um 250.000,00 € vermindert und damit auf 295.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Diskussionsverlauf:
Herr Popp gibt den Vorbericht zum Nachtragshaushalt wieder:
Der Gemeinderat Retzstadt hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Im Zuge der Planung für das Gewerbegebiet Point waren für das Jahr 2024 und 2025 insgesamt 502.200 € unter der Haushaltsstelle 6303.9500 eingeplant. Aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Informationen ist mit dem Abschluss der Arbeiten bereits im Jahr 2024 zu rechnen.
Unberücksichtigt bei der Haushaltsplanung blieb jedoch, dass die Erschließung des Gewerbegebietes im Bereich Wasser und Abwasser durch das Kommunalunternehmen Retzstadt (KUR) erfolgt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 450.000 €. Aufgrund der Sanierungsmaßnahme Rothstraße ist es für das Kommunalunternehmen finanziell nicht möglich aus eigenen Mitteln auch noch diese Erschließung umzusetzen.
Es soll daher von Seiten der Gemeinde ein Darlehen an das KUR ausgegeben werden. Im Haushaltsplan 2024 sind keine Ansätze für eine Darlehensgewährung eingeplant. Aufgrund der Darlehenssumme von 450.000 € ist ein Nachtragshaushalt erforderlich.
Die nicht eingeplante Ausgabe des Darlehens ist durch Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer über 235.000 €, der damit verbundenen höheren Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt und der anteiligen Kostentragung durch den Vorhabensträger gemäß des Durchführungsvertrages gedeckt.
Der Anteil der Erschließung war für die Jahre 2025 und 2026 auf der Haushaltsstelle 6303.3400 mit jeweils 100.000 € eingeplant und werden nach aktuellem Planungsstand dieses Jahr fällig. Durch die jetzt aktualisierten Kosten wird sich dieser Betrag auch noch erhöhen.
1. Verwaltungshaushalt
Im Verwaltungshaushalt ergeben sich folgende Änderungen:
Einnahmen
9000.0030 Gewerbesteuer 500.000 735.000 235.000 (+)
Ausgaben
9161.8600 Zuführung zum Vermögenshaushalt
250.403 485.403 235.000 (+)
Im Verwaltungshaushalt werden die Einnahmen und Ausgaben von 3.436.379,00 € um 235.000,00 €
erhöht auf 3.671.379,00 €.
2. Vermögenshaushalt
Im Vermögenshaushalt in den Ausgaben erfolgt die Einplanung des Darlehens bei der Haushaltsstelle 9191.9250. Auf der Einnahmenseite erhöht sich die Zuführung vom Verwaltungshaushalt und die Kostenbeteiligung ist neu mit aufzunehmen. Ebenso ist aufgrund der Kostenbeteiligung mit einer Teilsondertilgung des Darlehens an das Kommunalunternehmen zu rechnen.
Es ergeben sich somit folgende Änderungen:
Einnahmen
6303.3400 Gewerbegebiet Point 0 75.000 75.000 (+)
9161.3000 Zuführung vom Verwaltungshaushalt
250.403 485.403 235.000 (+)
9191.3250 (Sonder-)Tilgung Darlehen
durch KU/Dritte
0 140.000 140.000 (+)
Gesamt 450.000 (+)
Ausgaben
9191.9250 Darlehen KU 450.000 450.000 (+)
Die Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt werden von 1.022.805,00 € um 450.000,00 € auf 1.472.805,00 € erhöht.
3. Kredite für Investitionsmaßnahmen
Eine Kreditaufnahme von Seiten der Gemeinde ist nicht erforderlich.
4. Verpflichtungsermächtigungen
Die Verpflichtungsermächtigungen verringern sich durch die Anpassungen um 250.000,00 € von 545.000,00 € auf 295.000,00 € für das Jahr 2025.
5. Kassenkredit
Veränderungen bei der Höhe des Kassenkredits werden nicht vorgenommen.
6. Hebesätze der Realsteuern
Veränderungen bei den Hebesätzen der Realsteuern werden nicht vorgenommen.
7. Stellenplan
Veränderungen im Stellenplan werden nicht vorgenommen.
Nach ausführlicher Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Satzung und dem Plan zum Nachtragshaushalt 2024 zu:
Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Retzstadt
(Landkreis Main-Spessart)
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Retzstadt folgende Nachtragshaushaltssatzung:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben von 3.436.379,00 € um 235.000,00 € erhöht auf
3.671.379,00 €
im Vermögenshaushalt
werden die Einnahmen und Ausgaben von 1.022.805,00 € erhöht um 450.000,00 € auf
1.472.805,00 €
neu festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 545.000,00 € um 250.000,00 € vermindert und damit auf 295.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
Der Vorsitzende dankt Herrn Julian Popp für die Zusammenstellung des Nachtragshaushalts und für die Erläuterungen.
| 7. | Erweiterung gemeindlicher Bauhof; Vergabe der Toranlagen; Beratung und Beschlussfassung; |
Sachverhalt:
Für die Erweiterung des Bauhofes werden vier neue Tore benötigt.
Es wurden in einer beschränkten Ausschreibung sechs Firmen angefragt.
Bei der Submission am 18.07. wurden vier Angebote abgegeben.
Das wirtschaftlichste Angebot kam von der Firma S.B.M. aus Eibelstadt.
Finanzielle Auswirkungen:
Das geprüfte Angebot beläuft sich auf 20.360,80 € brutto.
Die Kosten sind im Haushalt 2024 eingeplant.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Retzstadt beauftragt die Firma S.B.M. Metallbau GmbH, Am Fährweg 10 in 97246 Eibelstadt zum Errichten der Toranlagen für die Erweiterung des Bauhofs zum Angebotspreis von 20.360,90 € brutto laut Angebot vom 16.07.2024.
Diskussionsverlauf:
Nach Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat Retzstadt beauftragt die Firma S.B.M. Metallbau GmbH, Am Fährweg 10 in 97246 Eibelstadt zum Errichten der Toranlagen für die Erweiterung des Bauhofs zum Angebotspreis von 20.360,90 € brutto laut Angebot vom 16.07.2024.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
| 8. | Gesperrte Ortsdurchfahrt Retzbach; hier: Antrag auf Befahrung der Thüngener Straße zur Belieferung für Baumaßnahmen in Retzstadt; Beratung und Beschlussfassung |
Diskussionsverlauf:
Der Vorsitzende informiert, dass in der letzten Marktgemeinderatssitzung des Marktes Zellingen beschlossen wurde, den Verkehr in der Ausweichstrecke Thüngener Straße in Retzbach für Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen zu sperren. Einige Baufirmen sind nun mit Befreiungsanfragen dieser Regelung an die Gemeinden herangetreten, da bei Belieferungen von aktuellen Baumaßnahmen sonst Mehrkosten für weite Umfahrungen geltend gemacht werden müssen. Auch bei Betonlieferungen gestaltet sich ein langer Umweg als schwierig.
Nach Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat Retzstadt stellt hiermit einen Antrag beim Markt Zellingen auf Befahrung von Lastkraftwagen über einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen der Thüngener Straße in Retzbach zur Belieferung für aktuelle Baumaßnahmen in Retzstadt.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
| 9. | Nachbarbeteiligung im Bauleitplanverfahren der Stadt Arnstein gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; 13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Aufstellung des Bebauungsplanes "Handwerkerhöfe Schwebenried" im Parallelverfahren; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Der Stadtrat Arnstein hat in der Sitzung vom 19.02.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Handwerkerhöfe Schwebenried“ im Ortsteil Schwebenried gefasst und parallel dazu die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Arnstein durchgeführt. Ziel der Planung in Schwebenried ist es Erweiterungsflächen für bereits örtliche Gewerbetreibende und im untergeordneten Rahmen auch Flächen für die Neuansiedlung von Gewerbebetrieben zur Verfügung stellen zu können. Es erfolgt somit eine Umwandlung von bislang Ackerland bzw. Grünland zu einem Gewerbegebiet. In Arnstein werden im Flächennutzungsplan bislang als Gewerbefläche dargestellte Flächen entnommen und mit ihrer aktuellen Nutzung als Flächen für Ackerland dargestellt. Beide Planungen umfassen jeweils eine Fläche von ca. 2,73 ha. Aus Sicht der Verwaltung werden hierdurch die Belange der Gemeinde Retzstadt nicht berührt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Retzstadt erhebt gegen die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Arnstein und Aufstellung des Bebauungsplanes „Handwerkerhöfe Schwebenried“ im Ortsteil Schwebenried der Stadt Arnstein keine Einwendungen.
Diskussionsverlauf:
Nach Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat Retzstadt erhebt gegen die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Arnstein und Aufstellung des Bebauungsplanes „Handwerkerhöfe Schwebenried“ im Ortsteil Schwebenried der Stadt Arnstein keine Einwendungen.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
| 10. | Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) mit Vorbereitenden Untersuchungen zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes im Ortskern Heugrumbach u. Neuabgrenzung des Sanierungsgebietes Altstadt Arnstein; Beteiligung u. Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger gem. § 139 BauGB; Beratung u. Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Die Stadt Arnstein plant ein Sanierungsgebiet im Ortskern Heugrumbach auszuweisen und zeitgleich das bereits bestehende Sanierungsgebiet in der Altstadt Arnstein neu abzugrenzen. Hierzu sind vorbereitende Untersuchungen nötig.
Ziel der Untersuchungen im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ist es, die Abgrenzung des bestehenden Sanierungsgebietes in Arnstein zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
In Heugrumbach gibt es bislang kein Sanierungsgebiet. Im Ortskern von Heugrumbach bestehen teilweise erhebliche städtebauliche Missstände. Die Untersuchungen sollen die Erfordernis und die mögliche Abgrenzung eines Sanierungsgebietes aufzeigen.
Aus Sicht der Verwaltung sind die Belange der Gemeinde Retzstadt durch die oben genannte Planung nicht berührt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Retzstadt erhebt gegen die Ausweisung eines Sanierungsgebietes im Ortskern Heugrumbach und Neuabgrenzung des Sanierungsgebietes Altstadt Arnstein keine Einwendungen.
Diskussionsverlauf:
Nach Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat Retzstadt erhebt gegen die Ausweisung eines Sanierungsgebietes im Ortskern Heugrumbach und Neuabgrenzung des Sanierungsgebietes Altstadt Arnstein keine Einwendungen.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
| 11. | Nachbarbeteiligung im Bauleitplanverfahren des Marktes Zellingen; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Aufstellung des Bebauungsplanes "Hoher Bühl" Retzbach im Parallelverfahren; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Hoher Bühl“ in der Gemarkung Retzbach durch den Markt Zellingen wird die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Mit der Flächennutzungsplanänderung werden ehemals als Flächen für die Landwirtschaft dargestellte Flächen als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Ziel des Marktes Zellingen ist es, in Zusammenarbeit mit einem Investor, ein Industriegebiet auszuweisen. Der bereits im Markt Zellingen ansässige Gewerbetreibende möchte mit der Bauleitplanung die städtebauliche Grundlage für ortsnahe Erweiterungsflächen schaffen. Das Planungsgebiet liegt auf den Flurnummern 7119 und 7120 nördlich der B27 zwischen der Ampel-Kreuzung und dem Kreisel in Richtung Ortseingang Retzbach. Aus Sicht der Verwaltung sind hierdurch die Belange der Gemeinde Retzstadt nicht berührt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Retzstadt erhebt gegen die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zellingen und Aufstellung des Bebauungsplanes „Hoher Bühl“ in der Gemarkung Retzbach keine Einwendungen.
Diskussionsverlauf:
Nach Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat Retzstadt erhebt gegen die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zellingen und Aufstellung des Bebauungsplanes „Hoher Bühl“ in der Gemarkung Retzbach keine Einwendungen.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
| 12. | Kurze Anfragen |
Informationen des 1. Bürgermeisters Karl Gerhard:
a) SuedLink – Höchstspannungsstromleitung als Erdkabel
Der Notartermin für die Nutzung der gemeindlichen Grundstücke ist erfolgt. Die Baumaßnahme wird abschnittsweise im nächsten Jahr beginnen.
b) Umfrage Nahwärme im gesamten Ortsgebiet
Kooperation mit der Firma Enerpipe, 370 Fragebögen wurden bei der Gemeinde abgegeben, (62,5%), davon 120 Fragebögen mit dem Wunsch nach baldmöglichem Anschluss. Enerpipe wird im Oktober eine erste Einschätzung dazu abgeben.
c) Gesetzliche Verpflichtung zur Kommunale Wärmeplanung, hier Förderzusage vom Bund(ZUG)
Das Leistungsverzeichnis kann jetzt an drei Firmen raus, auch das Bayerische Wirtschaftsministerium empfiehlt diese Vorgehensweise aus Ländersicht.
d) Friedhofsweiterentwicklung
Hier ist die Angebotseinholung über mögliche Gestaltungsvorschläge bei der Firma Ledermann aus Mellrichstadt erfolgt.
e) Bauhofumbau
Ein Container wurde gemietet am Platz der Freundschaft zur Zwischenlagerung von Bauhofmaterial und Geräte.
Ein weiterer Container wurde gekauft für den Waldstandort zur Auslagerung der Materialien für die Waldbewirtschaftung; Baubeginn am Bauhof ist am 02. September 2024.
Besonderen Dank an Bruno Schmitt und Dominik Kitz für die umfangreichen Ausräumarbeiten am gemeindlichen Bauhof.
f) Bewässerungskonzept, Ing. Büro Arz und WWA,
Vorstellung des Konzepts ist in der nächsten GR-Sitzung im September fest eingeplant.
g) Termin mit der Wasserwirtschaftsamt
Es gibt ein neues Beratungsangebot des WWA Aschaffenburg, der sogenannte Hochwasser-Check zu allen Wassergefahren; hier ist ein gemeinsamer Ortstermin im Oktober 24 geplant.
h) Baumschnitt im Ortsgebiet
Die Beauftragung eines Baumschnittes an die Firma Tilia aus Esselbach ist für ein Tag erfolgt. Falls es sich bewährt, wird über eine weitere Zusammenarbeit entschieden.
i) Lärmschutzwand Gramschatzer Straße, MSP 7
Die Anbringung eines Verwitterungsschutzes auf die Holzwand durch den Bauhof und die Bauhof AG ist noch in diesem Jahr geplant
j) Anschreiben Baulücken und Leerstände
Die Schreiben sind am 31.7. rausgegangen und bis Mitte September erwarten wir die Rückantworten der Eigentümer
k) Erschließung Point
Anfang Oktober ist der Beginn für den Neubau der Kanal- und Wasserleitung durch die Firma Engelhaupt geplant.
l) Allianz Main-Wein-Garten
Das neue Konzept für die acht Gemeinden zur integrierten ländlichen Entwicklung ist fertiggestellt und wurde am 31.7.24 an die acht Bürgermeister übergeben.
m) Neue Mitte – Dorfladen
Hier wurde durch die Wohnungseigentümergemeinschaft, einschl. der Gemeinde, beschlossen, dass die drei Gebäude mit PV-Anlagen belegt werden, dies war durch die Vorarbeiten der Energie-Karlstadt und der Genossenschaft Bürgerenergie Retzstadt möglich.
Der Dorfladen wird künftig mit Strom vom eigenen Dach versorgt.
n) Geplanter Umbau im alten Kindergarten mit neuen WC-Anlagen durch die Kirchenstiftung
Hier fand bereits gemeinsam mit dem Kirchenpfleger Simon Rothenhöfer und der Leader Arbeitsgruppe (Herrn Fröhlich) am 06.08. ein Ortstermin statt. Die Aussichten auf die Förderung durch die LAG-Wein-Wald-Wasser sind erfolgsversprechend.
o) Neuer Zaun im Hof des Kindergartens Sonnenland
Hier hat die Bauhof AG gemeinsam mit den Bauhofmitarbeitern heute den alten, beanstandeten Zaun abgebaut. Ab dem 20. August beginnt der Bau des neuen Zauns durch die beauftragte Firma Häusler, Thüngersheim.
Weitere kurze Anfragen :
p) Rechnungsprüfung
Der Gemeinderat und Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Jürgen Winkler informiert, dass die Rechnungsprüfung am 10.10.2024 um 19:00 in der VG Zellingen stattfindet.
q) Ausgewaschene Feldwege
Ein Gemeinderat teilt mit, dass aufgrund der vergangenen Starkregenfälle viele Feldwege stark ausgeschwemmt sind. Er stellt den Antrag, dass diese Thematik bei der nächsten Bauausschusssitzung behandelt wird.
In diesem Zug regt ein Gemeinderat an, die Fima Agrarservice May bezüglich der Verbesserung der Zufahrtstraße Schraud/Steig Weg anzusprechen. Dies war Thema bei der Bauausschusssitzung im vergangenen Jahr.
r) Dorf-App
3. Bürgermeister Thomas Happ teilt mit, dass nun die Anregung, die Innenminister-Mitteilungen in den Blaulichtkanal zu verschieben, durchgeführt wurde. Nun bleibt der News-Kanal wieder den eigenen Meldungen vorbehalten.
Erfreulicherweise weist die Retzstadter Dorf-App 1.100 Nutzer auf. Aufgrund dieser herausragenden Zahl, möchte das Fraunhofer Institut nun unsere App für einen Aufhänger ihrer Kampagne nutzen.
Abstimmungsergebnis: o. A.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen schließt der Vorsitzende den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:30 Uhr.
Nichtöffentliche Sitzung
Diese Sitzungsniederschrift lag dem Gemeinderat noch nicht zur Genehmigung vor.