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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 33/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 4. Sitzung des Gemeinderates Retzstadt am Donnerstag, 23.07.2026

am Donnerstag, 23.07.2026 im Sitzungssaal des Rathauses Retzstadt

1. Bürgermeister Jürgen Winkler begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, den Kämmerer der Gemeinde Herrn Julian Popp, die Schriftführerin Sandra Gerhard, sowie Herrn Kamm von der Main Post und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.

Der Gemeinderat Andreas Stark ist entschuldigt.

Die 2. Bürgermeisterin Regina Röthlein verspätet sich etwas.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1

Sitzungsniederschrift vom 25.06.2026;Genehmigung

 

Diskussionsverlauf:

Nach Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzung vom 25.06.2026 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Abstimmungsbemerkung:

Die Gemeinderätin Johanna Degen enthält sich der Abstimmung, weil sie an der Sitzung nicht anwesend war.

2

Vollzug Haushalt 2026 - Halbjahresbericht;

 

Information der Verwaltung

Die 2. Bürgermeisterin Regina Röthlein erscheint um 19: 45 Uhr.

Diskussionsverlauf:

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Kämmerer Herrn Julian Popp und übergibt ihm das Wort.

Dieser erläutert dem Gremium anhand einer Präsentation die kommunale Haushaltsführung (Grundsätze, Umfänge, Haushaltsplan etc.) nach den Grundzügen der Kameralistik.

Anschließend stellt er den Halbjahresbericht 2026 stichpunktartig vor.

Erfreulicherweise konnte aus dem Vorjahr ein Überschuss von 1.273.098 € in das Jahr 2026 übernommen werden.

Den Einnahmen in Höhe von 3.685.925 € stehen aktuell Ausgaben in Höhe von 2.798.385 € gegenüber.

Wesentliche Einnahmen beinhalten u. a. die Einkommensteuerbeteiligung und die Schlüsselzuweisungen

Bei den Ausgaben ist dieses Jahr neu der Schuldendienst (Zinsen, Ausgleich Konto KU), aufgrund der Auflösung des Kommunalunternehmens dazu gekommen.

Auch die Umlage an den Landkreis ist weiterhin gestiegen und wird in naher Zukunft weiter deutlich ansteigen.

Im Vermögenshaushalt sind einige Investitionen bereits getätigt. Es werden allerdings noch im 2. Halbjahr diverse Ausgaben aufschlagen, da einige Maßnahmen noch in Vorbereitung sind.

Der Haushalt 2026 weißt zum 1. Halbjahr 2026 ein positives Ergebnis von 887.540 € aus.

Nach aktuellem Stand ist ein positiver Abschluss des Haushaltsjahres 2026 abzusehen.

Der Vorsitzende dankt Herrn Julian Popp für die zeitnahe und hervorragende Zusammenstellung der Haushaltszahlen und Erläuterungen.

Abstimmungsergebnis: o. A.

3

Kommunales Rechnungswesen;

 

Jahresrechnung 2025;

 

Vorlage und Bekanntgabe gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung

Sachverhalt:

Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat zur Kenntnis vorzulegen, Art. 102 Abs. 2 GO.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2025 wurde ordnungsgemäß durch die Finanzverwaltung erstellt.

Der Rechenschaftsbericht ist der Einladung beigefügt. Hier wird die haushaltswirtschaftliche Lage der Gemeinde Retzstadt erläutert.

Anschließend ist die Jahresrechnung dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen und durch diesen zu prüfen, Art. 102 Abs. 3 GO. Die örtliche Rechnungsprüfung findet am 08.10.2026 in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen statt.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Retzstadt nimmt die Jahresrechnung 2025 mit dem Rechenschaftsbericht zur Kenntnis.

Diskussionsverlauf:

1. Bürgermeister Jürgen Winkler geht auf den bereits im Vorfeld zur Verfügung gestellten, detaillierten Rechenschaftsbericht 2025 ein.

Der Kämmerer Herr Julian Popp geht auf die Schwankungen und Erhöhungen der Kreisumlage und den Ausgleich mit Schlüsselzuweisungen ein.

Abstimmungsergebnis: o. A.

4

Bebauungsplan "Gewerbegebiet Kapellenstraße"

 

Billigung des Entwurfs mit Begründung in der Fassung vom 23.07.2026;

 

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB;

 

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Gemeinderat Retzstadt hat in seiner Sitzung am 26.02.2026 die Änderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 09.03.2023 beschlossen und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die Grundstücke Fl.Nrn. 3888 und 3888/1 der Gemarkung Retzstadt beschlossen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein nicht störendes Gewerbegebiet und Mischgebiet im Bereich der Kapellenstraße.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt und trägt die Bezeichnung „Gewerbegebiet Kapellenstraße“.

Der Planungsumgriff umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 3888 und 3888/1 der Gemarkung Retzstadt. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan zum Bebauungsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ mit Begründung in der Fassung vom 23.07.2026 wurde zwischenzeitlich ausgearbeitet und dem Gemeinderat zur Beratung und Billigung vorgelegt.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag 1:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ mit Begründung in der Fassung vom 23.07.2026 und billigt diesen.

Beschlussvorschlag 2:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen

Diskussionsverlauf:

Der Vorsitzende zeigt den Anwesenden den Entwurf des Bebauungsplans. Er teilt mit, dass alle beteiligten Behörden (Naturschutzbehörde, rechtliche Emissionsprüfung etc.) bei der Ausarbeitung des Bebauungsplans einbezogen wurden.

Die Gemeinderätin Johanna Degen merkt an, dass in dem System RIS bei dem Anhang „Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag“ die Seiten 3+9 gefehlt haben und die Seiten 4 + 10 doppelt hinterlegt sind.

Dies wird seitens der Verwaltung korrigiert.

Nach Beratung ergehen folgende

Beschluss 1:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ mit Begründung in der Fassung vom 23.07.2026 und billigt diesen.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Abstimmungsbemerkung:

Der Gemeinderat Tim Krautmann enthält sich der Abstimmung aufgrund Artikel 49 GO.

Beschluss 2:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Abstimmungsbemerkung:

Der Gemeinderat Tim Krautmann enthält sich der Abstimmung aufgrund Artikel 49 GO.

5

Bebauungsplan "Gewerbegebiet Kapellenstraße",

 

Nachweis der erforderlichen Ausgleichsflächen für den Naturschutz durch Abbuchung von Wertpunkten; aus dem Ökokonto Retzstadt;

 

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Für das Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ sind naturschutzfachliche Ausgleichsflächen erforderlich.

Diese Ausgleichsflächen können im Planungsumgriff des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ nicht vollumfänglich nachgewiesen werden.

Geeignete Flächen für die Anlage erforderlicher Ausgleichsflächen stehen derzeit nicht zur Verfügung.

Mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Main-Spessart wurde daher vereinbart, dass die erforderlichen Ausgleichsflächen durch Abbuchung aus dem gemeindlichen Ökokonto nachgewiesen werden können. Die Abbuchung erfolgt nach den sog. Wertpunkten.

Für die Ausgleichsflächen für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ wurde eine Wertpunktzahl von insgesamt 8.867 Wertpunkten ermittelt.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt zu, die erforderlichen Ausgleichsflächen für das Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ mittels Abbuchung von Wertpunkten aus dem gemeindlichen Ökokonto nachzuweisen.

Durch das Planungsbüro wurde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Main-Spessart ein Ausgleichsbedarf von 8.867 Wertpunkten ermittelt, die abzubuchen und dem Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ zuzuschreiben sind.

Diskussionsverlauf:

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Gemeinde aktuell rd. 45.000 Punkte auf ihrem Ökokonto besitzt. Diese Punkte verzinsen sich pro Jahr und können im Bedarfsfall auch an andere Gemeinden verkauft werden.

Er spricht sich dafür aus, diese Ökopunkte in der Gemeinde zu belassen. Damit örtliche Gewerbetreibende ideale Bedingungen haben, erachtet er es als sinnvoll in diesem Fall die Ökopunkte für das Gewerbegebiet Kapellenstraße zur Verfügung zu stellen.

Nach Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt zu, die erforderlichen Ausgleichsflächen für das Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ mittels Abbuchung von Wertpunkten aus dem gemeindlichen Ökokonto nachzuweisen.

Durch das Planungsbüro wurde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Main-Spessart ein Ausgleichsbedarf von 8.867 Wertpunkten ermittelt, die abzubuchen und dem Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ zuzuschreiben sind.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Abstimmungsbemerkung:

Der Gemeinderat Tim Krautmann enthält sich der Abstimmung aufgrund Artikel 49 GO.

6

Kurze Anfragen

Diskussionsverlauf:

a) Informationen des 1. Bürgermeisters Jürgen Winkler

- Glasfaserbau

Der Glasfaserausbau ist bis zum 24.07.2026 weitestgehend im Ort abgeschlossen und der Bautrupp wird abrücken. Am 24.07.26 wird eine Begehung und Abnahme stattfinden. Nötige Ausbesserungsarbeiten werden voraussichtlich im August behoben.

Bis auf 7 Häuser sind alle im Gemeindegebiet angeschlossen.

Ab dem 31.08.2026 wird die Glasfaserleitung Richtung Point gebaut. Die Gemeinde trägt hierfür weitestgehend die Kosten, allerdings werden diese Kosten gefördert.

Das Sportheim ist noch nicht mit Glasfaser erschlossen. Auf VGem-Ebene wurde eine Planung im Rahmen der Gigabitrichtlinie beantragt und bewilligt, um das Sportheim auch mit Glasfaser zu erschließen. Nach der Prüfung und Planung, werden die Ergebnisse dem GR vorgelegt.

- Rechnung

Bei dem gemeindlichen Bauhoffahrzeug war eine kurzfristige Reparatur in Höhe von 4.600 € nötig.

- Umfrage Baulücken

Aktuell läuft die Umfrage bei den Eigentümern zwecks Baulücken. Diese Umfrage wird alle zwei Jahre durchgeführt.

Um Rücklauf ist bis zum 27.09.2026 gebeten.

Diese Thematik wird dann in der Gemeinderatsklausur behandelt.

- Bürgerbus

In der letzten Sitzung ist die Anfrage bezüglich der gefahrenen Kilometer bzw. der Nutzung des Bürgerbusses aufgekommen.

08.05.2023 - 31.12.2023: 1.574 km

01.01.2024 - 31 12 2024: 1.420 km

01.01.2025 – 31.12.2025: 1.567 km

01.01.2026 – 21.07.2026: 1.404 km

Der Bürgerbus wird hauptsächlich für den Seniorenkreis genutzt, aber auch Vereine nutzen den Bürgerbus.

Der Vorsitzende möchte die Nutzung von Privatgruppierungen allerdings hintenanstellen.

Für das diesjährige Zeltlager der LJ (40 teilnehmende Kinder) steht der Bürgerbus für den Personentransport ebenfalls zur Verfügung.

b) Klimageräte Grundschule

Ein Gemeinderat fragt nach dem aktuellen Stand der Klimageräte für die Schule.

Der Vorsitzende informiert über eine Begutachtung einer Fachfirma. Diese hat bestätigt, dass die Lüftungsanlage unabhängig betrieben werden kann.

Aktuell werden fünf Firmen zwecks Angebotsabgabe angeschrieben und es wird ein Einbau von Klimageräten bis zur nächsten Heißperiode angestrebt.

Die Angebote werden in einer Herbstsitzung vorgelegt und beschlossen.

c) Ferienprogramm

Die 2. Bürgermeisterin Regina Röthlein teilt mit, dass 15 Programmpunkte durch verschiedene Gruppierungen beim diesjährigen Ferienprogramm angeboten werden können.

Es ergeht ein Dankeschön an alle, die sich hier engagieren.

Der vorsitzende merkt an, dass die öffentliche Gemeinderatssitzung am 20.08.2026 auch ein Programmpunkt ist und rege Teilnahme der Kinder erhofft wird.

d) Kanaldeckel am Kneipp Becken

Ein Gemeinderat schlägt vor, das Loch / Absetzung am Kneipp Becken mit einer kleinen Menge Asphalt von den Glasfaserausbauten auszubessern.

e) Abbiegung Radweg

Aus dem Rat kommt der Hinweis auf, dass bei einem Abbiegen aus dem Radweg auf die Abbiegespur MSP7 offiziell kein linkes Abbiegen aufgrund der Verkehrsinsel erlaubt ist.

Der Vorsitzende gibt dies bei der Verkehrsbegehung an.

f) Trinkwassereinsparung

Ein Gemeinderat fragt nach, ob aufgrund Trinkwassereinsparungen eine Wasserentnahme an der Wethquelle erlaubt ist.

Der Vorsitzende weist ausdrücklich daraufhin, dass eine Wasserentnahme an der Wasserentnahmestelle weiterhin nur den Landwirten erlaubt ist. Sinkt der Wasserpegel des Baches, wird die Wasserentnahme durch das Wasserwirtschaftsamt komplett gestoppt.

Auf Nachfrage teilt er mit, dass aufgrund Trinkwassereinsparungen auch der Brunnen in der Goldbrunnenstraße nicht läuft.

g) Gemeindeapp

Der 3. Bürgermeister Stefan Hebig teilt mit, dass für den Herbst folgende Neuerungen in der Gemeindeapp angekündigt sind:

Mehr Personalisierungen und Nutzungsrechte möglich; überregionale Meldungen werden von Ortsnachrichten getrennt angezeigt; lokale Einzelhändler können Angebote einstellen.

h) ehem. Bürgermeister Möller verstorben

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Beisetzung des ehemaligen Bürgermeisters Reinhold Möller nur im kleinen Kreis stattfindet.

Abstimmungsergebnis: o. A.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen schließt der Vorsitzende den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:35 Uhr.

Nichtöffentliche Sitzung

Diese Sitzungsniederschrift lag dem Gemeinderat noch nicht zur Genehmigung vor.