1. Bürgermeister Stefan Wohlfart begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.
Öffentliche Sitzung:
| 1. | Informationen des 1. Bürgermeisters |
Sachverhalt:
- keine -
| 2. | Schützengesellschaft 63 Zellingen e.V.; Vorstellung Konzept Erweiterung Bogenplatz; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Die Schützengesellschaft möchte gerne einen Teil der Fl.Nr. 20233, Gemarkung Zellingen erwerben.
Ziel ist es, größere Schußweiten für den Bogenplatz zu schaffen und die Sicherheit zu erhöhen.
Die Schützengesellschaft wäre am Gesamtkauf des Grundstücks interessiert, es käme aber auch in Betracht nur eine Teilfläche zu erwerben (Vgl. Anlage im RIS), hier wäre dann noch zu regeln, wie Kosten der Vermessung umgelegt werden.
In der Sitzung am 17.05.2022 konnte sich der Marktgemeinderat zu keiner Entscheidung durchringen und hat deshalb darum gebeten, dass der erste Schützenmeister, Herr Koblinger, dazu Stellung bezieht.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Jahr 2020 erwarb der Markt Zellingen das Grundstück zu einem m²-Preis von 5,83 € (inkl. Grunderwerbskosten).
Diskussionsverlauf:
1. Bürgermeister Wohlfart begrüßt Herrn Koblinger und erteilt ihm das Wort. Herr Koblinger berichtet, dass der Verein seit 2 Jahren für einen Bogenplatz plant. Ein kleinerer Platz wurde aus Sicherheitsgründen wieder geschlossen. Es besteht eine große Nachfrage fürs Bogenschießen, vor allem von Jugendlichen. Zudem wird ein Trainingsleiter ausgebildet. Der Verein bemüht sich seit Jahren um eine Flächenvergrößerung durch das ehemalige Nachbargrundstück. Idealerweise wäre eine Fläche für 6 Bahnen a 50 Metern mit zusätzlichen 5 Metern für die Wartelinie und Zuschauer. Auch eine große Wiese auf einem anderen Grundstück wäre möglich, würde den Verein jedoch spalten auf Grund der unterschiedlichen Disziplinen. 1. Bürgermeister Wohlfart ergänzt, dass trotz eines positiven Sachverständigen-Gutachtens von Seiten des Landratsamtes Bedenken bestehen. Hier würde eine größere Fläche helfen. Marktgemeinderat Röder erkundigt sich, ob 65 Meter ausreichend seien. Herr Koblinger bejaht dies. Die zusätzliche Fläche sei nur für den Sport und nicht für Parkplätze angedacht, erklärt Herr Koblinger auf die Frage von Marktgemeinderat Keller. Es müsse nur der Abschusspunkt gepflastert werden. Marktgemeinderat Hoffmann spricht dem Verein ein Kompliment aus in Bezug auf die Sicherheit, die in guten Händen sei, und dass ein Sachverständiger mit einbezogen wurde. Marktgemeinderat Wingenfeld meint, dass es keine Gewissheit gebe, ob das Landratsamt dem zustimmen werde. Laut Herrn Koblinger hat der Verein 6 Terminvorschläge an das Landratsamt geschickt, jedoch keine Antwort erhalten. Falls keine Genehmigung erteilt wird, könnte ohne Auffangwand auf Strohballen geschossen werden, da ein Bogen nicht als Waffe zählt. Somit hat das Landratsamt dann keine Handhabe. Jedoch möchte der Verein etwas Nachhaltiges und Festes mit einer Auffangwand. Deshalb wurde ein Bauantrag gestellt, da die Wand fest mit dem Boden verbunden wird.
Beschluss:
Der Markt Zellingen verkauft eine Teilfläche aus Fl.-Nr. 20233 an den Schützenverein.
Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen mit dem Schützenverein zu führen.
Abstimmungsergebnis: 15 : 1
| 3. | Kommunales Rechnungswesen; Jahresrechnung 2021; Vorlage und Bekanntgabe gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung |
Sachverhalt:
Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat zur Kenntnis vorzulegen, Art. 102 Absatz 2 GO.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wurde ordnungsgemäß und fristgerecht durch die Finanzverwaltung erstellt.
Der beiliegende Rechenschaftsbericht ist im RIS eingestellt, hier wird die haushaltswirtschaftliche Lage des Marktes Zellingen im Jahr 2021 erläutert.
Anschließend ist die Jahresrechnung dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 102 Absatz 3 GO vorzulegen und der Prüfung zu unterziehen. Dieser Termin findet in Absprache mit dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Stefan Herrmann traditionell am Buß- und Bettag“ statt. Eine Einladung hierzu erfolgt fristgerecht.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2021 mit den vorgestellten Ergebnissen und den Rechenschaftsbericht zur Kenntnis.
Diskussionsverlauf:
Auf Grund der Gemeindeordnung, muss ein Rechenschaftsbericht bis zum 01.07. für das Vorjahr erstellt werden, erklärt 1. Bürgermeister Wohlfart. Er berichtet über die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenhaushalt in Höhe von 1.639.670 €. Des Weiteren erklärt er die Weniger- und Mehrausgaben, die Zuführung der Allgemeinen Rücklagen sowie den Schuldenstand mit 2.208.229,51 €. Die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung des Jahres 2020 liegt in Bayern in der Gemeindegrößenklasse von 5.000 bis 10.000 Einwohnern bei 674 Euro, in Zellingen bei 96 Euro Ende 2021. Die Kassenlage war liquide. Anschließend werden das Steueraufkommen sowie ein Ausblick auf geplante Investitionen in 2022 aufgezeigt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2021 mit den vorgestellten Ergebnissen und den Rechenschaftsbericht zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
| 4. | Bebauungsplan "Dürre Wiesen - Neubrunn II, 1. Änderung" Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Der Marktgemeinderat Zellingen hat in seiner Sitzung am 26.10.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Dürre Wiesen – Neubrunn II“ beschlossen.
Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist, die als Grünfläche/Fläche für Sport- und Spielanlagen mit besonderer Zweckbestimmung als Spielplatz vorgesehene Fläche künftig eine Wohnbebauung zu ermöglichen.
Das Planungsbüro HWP – Holl Wieden Partnerschaft aus Würzburg wurde mit der Durchführung der Bauleitplanung beauftragt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB) erfolgte im Zeitraum 06.12.2021 bis 14.01.2022.
Über die während des Auslegungszeitraumes eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen ist nun zu beschließen, um das Verfahren voran bzw. zum Abschluss bringen zu können.
Im Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dürre Wiesen – Neubrunn II“ wurden folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt:
Nachfolgend aufgeführte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben in ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass ihrerseits keine Anregungen und Einwände zu den Änderungspunkten des Bebauungsplanes „Dürre Wiesen – Neubrunn II, 1. Änderung“ vorgebracht werden:
Nachfolgend aufgeführte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
Private Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden nicht abgegeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange ohne Bedenken oder Anregungen werden vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird nachfolgend einzeln beraten und abgewogen:
Die ausführlichen Stellungnahmen und Beschlüsse können aufgrund des großen Umfanges an dieser Stelle nicht abgedruckt werden. Sie können jedoch auf Wunsch im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, Zellingen, Frau Derr, nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 09364/8072-50) eingesehen werden.
Beschlussvorschlag:
Satzungsbeschluss:
Gemäß der vorstehend erfolgten Abwägung aufgrund der Einwände im Bebauungsplanverfahren wurden die Unterlagen des Bebauungsplanes „Dürre Wiesen – Neubrunn II, 1. Änderung“ entsprechend angepasst. Die Begründung wurde ebenfalls entsprechend angepasst.
Der Marktgemeinderat kann daher nun den erforderlichen Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Dürre Wiesen – Neubrunn II, 1. Änderung“ fassen.
Der Marktgemeinderat Zellingen beschließt, den durch das Planungsbüro HWP Holl Wieden Partnerschaft, Würzburg, ausgearbeiteten Bebauungsplan „Dürre Wiesen – Neubrunn II, 1. Änderung“ in der Fassung vom 27.05.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung und der ortsüblichen Bekanntmachung des Bebauungsplanes beauftragt.
Beschluss:
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Zellingen beschließt, den durch das Planungsbüro HWP Holl Wieden Partnerschaft, Würzburg, ausgearbeiteten Bebauungsplan „Dürre Wiesen – Neubrunn II, 1. Änderung“ in der Fassung vom 27.05.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung und der ortsüblichen Bekanntmachung des Bebauungsplanes beauftragt.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
| 5. | Bauleitplanung Gemeinde Erlabrunn Beteiligung als Nachbargemeinde 4. Änderung des Bebauungsplans „Am Erlenbrunnen – Goldbühlein“ Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Die Gemeinde Erlabrunn möchte den bestehenden Bebauungsplan ‚“Am Erlenbrunn – Goldbühlein“ ändern. Dabei sollen die Nutzungsarten im Allgemeinen Wohngebiet modifiziert werden. Die Interessen des Marktes Zellingen werden dabei nicht berührt.
Beschlussvorschlag:
Der Markt Zellingen erhebt keine Einwendungen gegen die 4. Änderung des Bebauungsplans „Am Erlenbrunn – Goldbühlein“ der Gemeinde Erlabrunn.
Beschluss:
Der Markt Zellingen erhebt keine Einwendungen gegen die 4. Änderung des Bebauungsplans „Am Erlenbrunn – Goldbühlein“ der Gemeinde Erlabrunn.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
| 6. | BA 2022017; Kugelberg 5, Fl. Nr. 490/6, Gemarkung Retzbach Wohnhausumbau Beratung und Beschlussfassung |
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Wohnhausumbau auf dem Grundstück Kugelberg 5 der Gemarkung Retzbach wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
| 7. | BA 2022018; Bergstr. 32, Fl. Nr. 24, Gemarkung Retzbach Neubau einer Doppelgarage Beratung und Beschlussfassung |
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Bergstr. 32 der Gemarkung Retzbach wird erteilt, der Ausführung mit einem Flachdach aus Stahlbeton wird zugestimmt. Auf dem Flachdach soll eine Trockenbegrünung vorgesehen werden. Die Fassade ist sandfarben, das Garagentor grau auszuführen. Der erforderlichen Ausnahme bezüglich Stauraumtiefe wird zugestimmt, sofern der Einbau eines funkferngesteuerten Sektionaltores vorgesehen wird.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
| 8. | Duttenbrunn Seehausen; Archäologische Grabung; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
In einer Besprechung am 03.06.2022 hier im Rathaus haben Herr Dr. Obst vom BLfD und Herr Rosmanitz vom Archäologische Spessartprojekte e.V. auf die mögliche Bedeutung der Wüstung Seehausen auf der Gemarkung Duttenbrunn hingewiesen hin gewiesen. Das Ende der Besiedlung war wohl schon spätestens um das Jahr 1000 und nicht, wie üblicherweise vermutet, zum Ende des 30-jährigen Krieges. Einzelne getätigte Funde lassen auf eine wichtige Siedlung schließen (vergoldete Niete, Steinbau, Münze). Da die Fundstelle der Erosion ausgesetzt ist, soll die Grabung der Sicherung und Bewertung dienen. Nach der Auswertung würde das Bodendenkmal wieder verschlossen werden. Der Eigentümer des Grundstücks hat seine Bereitschaft signalisiert, die Grabung zuzulassen. Grabungszeitraum wäre Juli bis Oktober 2023. Wichtig erscheint der didaktische Ansatz und die Einbindung von Bevölkerung, Schule und Kindergarten.
Finanzielle Auswirkungen:
Nicht exakt quantifizierbar, aber nach Aussage von Dr. Obst vom BLfD und beiliegender Aufstellung ca. 44.000,- €. Allerdings ist mit einer Förderung von 10.000,- durch den Bezirk und mit 20.000,-€ vom BLfD zu rechnen.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat beschließt, die Ausgrabung an der Wüstung Seehausen, Gemarkung Duttenbrunn, zu unterstützen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die Ausgrabung an der Wüstung Seehausen, Gemarkung Duttenbrunn, zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
| 9. | Kurze Anfragen |
Sachverhalt:
a) Friedhof Zellingen
Marktgemeinderätin fragt nach der Möglichkeit, im Hauptgang auf dem Friedhof Platten zu verlegen, um besser mit dem Rollator fahren zu können. 1. Bürgermeister Wohlfart verweist auf die Bürgerbegehungen in allen Ortsteilen vor 2 Jahren. Bei dieser Begehung sprach sich ein großer Teil der Anwesenden gegen eine Asphaltierung aus. Er wird sich dennoch erkundigen, was eine Asphaltierung oder Pflasterung kosten würde.
b) Wallfahrtstage
Marktgemeinderat M. Heßdörfer regt an, die Glasfaserverlegung in der Oberdorfstraße in Retzbach nicht im September durchzuführen wegen den Wallfahrtstagen.
c) Glasfaser
Auf die Frage von Marktgemeinderat Herrmann, ob auch in kommunalen Gebäuden Glasfaser verlegt werde, erklärt 1. Bürgermeister Wohlfart, die Glasfaser werde in den Rathäusern und weiteren Liegenschaften eingebaut. Marktgemeinderat M. Heßdörfer ergänzt, die Telekom mache eine sehr gute Arbeit im Gegensatz zu Mitbewerbern in anderen Gemeinden.
d) Mainlände
Marktgemeinderat Wingenfeld bittet darum, an der Mainlände beim Bacheinfluss mähen zu lassen.
Abstimmungsergebnis: o. A.
Nichtöffentliche Sitzung: