Die anhaltende Trockenheit lässt in einigen Regionen die Wasserstände in Flüssen und Bächen dramatisch sinken. Daher hat das Landratsamt per Allgemeinverfügung das Entnehmen von Wasser aus Fließgewässern wie Gespringsbach, Leinachbach usw. ab sofort bis einschließlich 30. September 2022 untersagt.
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass das Brunnenwasser in den Horbgärten nur zum Gießen von Pflanzen verwendet werden darf. Die Wasserentnahme aus den Horbbrunnen mittels elektrischer Pumpen und Schläuchen sowie das Befüllen von Pools ist generell nicht gestattet. Im Sinne der Solidarität möchten wir Sie auffordern, das Wasser aus den Brunnen ausschließlich mit der Schwengelpumpe zu fördern.