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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 34/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 12. Sitzung des Marktgemeinderates am Dienstag, 18. Juli 2023

im Sitzungssaal des Rathauses Zellingen

1. Bürgermeister Stefan Wohlfart begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung:

1.

Informationen des 1. Bürgermeisters

Sachverhalt:

a) Förderperiode LAG Main Wein Wasser

1. Bürgermeister Wohlfart informiert das Gremium über den positiven Förderbescheid für die nächsten 3 Jahren mit einem Volumen von 1,84 Mio €.

b) Förster

In Zellingen trafen sich 120 Förster aus dem Bezirk Unterfranken zu einem Symposium. Dabei wurde an einem Tag der Gemeindewald begutachtet.

c) Partnergemeinden

Die Gemeinde Tiefenbach war mit 44 Personen zu Besuch und es wurden verschiedene Aktivitäten durchgeführt. Vom 26. bis 28. April 2024 soll zum 50-jährigen Jubiläum ein Gegenbesuch stattfinden. Auch für das 40-jährige Jubiläum mit Louvigny soll etwas geplant werden.

Abstimmungsergebnis: o. A.

2.

BA 2023026

Würzburger Str. 16; Fl.-Nr. 486, Gemarkung Zellingen Abbruch Wohnhaus und Überdachung Kenntnisnahme

Sachverhalt:

Der Abbruch des Wohnhauses und der vorhandenen Überdachung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: o. A.

3.

BA2023027

Fl.-Nr. 715/6, Gemarkung Duttenbrunn; Siedlungsstraße 14

Neubau Wohnhaus mit Garage und Carport

Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Siedlungsstraße 14 der Gemarkung Duttenbrunn wird erteilt.

Der Befreiung hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 15 : 1

Beschluss:

Der Befreiung hinsichtlich der Wandhöhe von 5.68 m wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 15 : 1

Beschluss:

Der Befreiung hinsichtlich des vorgesehenen Flachdaches wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 12 : 4

4.

BA 2023022;

Gassenwiese o. Nr., Fl. Nr. 6160/6, Gemarkung Zellingen

Errichtung eines modularen Garagen- und Gewerbeparks

Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines modularen Garagen- und Gewerbeparks zur Unterbringung von Handwerksbetrieben (nur nicht wesentlich störende Betriebe), Lagerflächen und Stellplatzvermietung auf dem Grundstück Gassenwiese o. Nr., Fl. Nr. 6160/6 der Gemarkung Zellingen wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Baugrenzen, Dachgestaltung und Randeingrünung (private Pflanzstreifen) wird zugestimmt. Auf die Photovoltaikpflicht für gewerblich genutzte Gebäude seit 01.03.2023 wird hingewiesen (Art. 44a BayBO).

Abstimmungsergebnis: 15 : 1

5.

Antrag auf Teil-Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet I" in Zellingen;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der ortsansässige Eigentümer eines Möbelhauses in der Würzburger Straße 83 in Zellingen möchte nach einer Sortimentsreduzierung die nunmehr nicht mehr benötigten Flächen einer anderen Nutzung zuführen.

Von der bestehenden Nutzfläche mit insgesamt 9.000 qm werden nur noch ca. 1.500 für die Verkaufstätigkeit inkl. Lagerfläche benötigt.

Geplant ist, die nicht mehr für den Einzelhandel benötigten Teilflächen in Wohnungen sowie in kleinere Einheiten für Büro-, gewerbliche oder auch freiberufliche Nutzungen umzuwandeln.

Der Eigentümer hat hierzu bereits mit einigen in Betracht kommenden Nutzern die Verhandlungen aufgenommen und konkrete Vorstellungen zur künftigen Nutzung des Gebäudes.

Das Gebäude befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet I“ in Zellingen. Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1983 setzt für die nun in Frage stehende Fläche eine beschränkte gewerbliche Nutzung (GE b) fest. Zulässig sind hier Gewerbebetriebe, die einen bestimmten Immissionsschutzwert nicht überschreiten.

Ausnahmsweise können Wohnungen für Betriebs- bzw. Aufsichtspersonen zugelassen werden.

Für die nun angestrebte Nutzungsänderung, die den teilweisen Umbau des Gebäudes in Wohnungen beinhaltet, ist deshalb nach Rücksprache mit dem Landratsamt Main-Spessart eine Änderung des vorhandenen Bebauungsplanes erforderlich.

Parallel dazu wäre ggf. auch der Flächennutzungsplan anzupassen, da das Möbelhaus im derzeit geltenden Flächennutzungsplan nicht als Gewerbefläche, sondern als Sondergebiet Einzelhandel dargestellt ist.

Angestrebt wird die teilweise Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet I“.

Das bisher festgesetzte beschränkte Gewerbegebiet (GE b) soll in ein sog. „Urbanes Gebiet“ (MU) geändert werden.

Im Urbanen Gebiet sind Mischnutzungen von Gewerbe und Wohnen zulässig. Mit einer Änderung des Bebauungsplanes könnte die beabsichtigte Nutzungsänderung des Möbelhauses rechtssicher erfolgen.

Der Eigentümer stellt deshalb den Antrag, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet I“ im Bereich des festgesetzten „beschränkten Gewerbegebietes (GE b)“ zu ändern.

Er ist bereit, alle für das Änderungsverfahren erforderlichen Kosten zu tragen. Der schriftliche Antrag des Eigentümers ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt, ebenso ein Lageplan, aus dem der Änderungs-Umgriff zu ersehen ist.

Da die Planungshoheit beim Markt Zellingen liegt, ist jedoch zunächst ein Beschluss über den Antrag auf Teil-Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet I!bezüglich der Änderung des bestehenden Bebauungsplanes herbeizuführen.

Finanzielle Auswirkungen:

Keine;

Planungs- und Verfahrenskosten übernimmt der Antragsteller

Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat Zellingen stimmt dem vorliegenden Antrag eines ortsansässigen Gewerbetreibenden auf Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet I“ dem Grunde nach zu.

Eine Teilfläche des bisher festgesetzten beschränkten Gewerbegebiets (GE b) soll den Gebietscharakter eines Urbanen Gebiets (MU) erhalten, um so auch z.B. Wohnnutzungen zu ermöglichen.

Die Planungs- und Verfahrenskosten sind durch den Antragsteller zu übernehmen, ebenso eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5000 Euro.

Die Einzelheiten hierzu sind in einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zu regeln.

Diskussionsverlauf:

1. Bürgermeister Wohlfart berichtet von einem langen Gespräch mit dem Landratsamt. Für diesen Bereich, sowie für Tanzcenter und Umgebung sei ein urbanes Gebiet geplant gewesen. Marktgemeinderat Keller sieht die Änderung als eine gute Weiterentwicklung, da ein Einzelhandel in dieser Größe nicht mehr kommen wird. Auch 2. Bürgermeisterin A. Heßdörfer begrüßt die Mischung, die entstehen soll.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Zellingen stimmt dem vorliegenden Antrag eines ortsansässigen Gewerbetreibenden auf Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet I“ dem Grunde nach zu.

Eine Teilfläche des bisher festgesetzten beschränkten Gewerbegebiets (GE b) soll den Gebietscharakter eines Urbanen Gebiets (MU) erhalten, um so auch z.B. Wohnnutzungen zu ermöglichen.

Die Planungs- und Verfahrenskosten sind durch den Antragsteller zu übernehmen, ebenso eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5000 Euro.

Die Einzelheiten hierzu sind in einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zu regeln.

Abstimmungsergebnis: 16 : 0

6.

Städtebauförderungsprogramm; Altortsanierung Retzbach, Kommunales Förderprogramm; Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Ortsteil Retzbach wurde zwischenzeitlich in ein Bund-Länder-Programm der Altortsanierung aufgenommen. Ziel ist es nun die Förderverfahren der Altortsanierung aus dem Ortsteil Zellingen auch im Ortsteil Retzbach zu installieren. Hierbei handelt es sich zum einen um die Beratungsleistungen des Städtebauarchitekten (in Zellingen Büro Tropp) und zum anderen um das Kommunal Förderprogramm für private Maßnahmen.

Der Förderantrag wurde bereits ausgearbeitet. Formell ist nun noch ein Beschluss durch den Marktgemeinderat erforderlich.

Im Juli 2023 findet ein Abstimmungstermin mit der Regierung im Landratsamt statt. Hier werden dann künftige Einzelmaßnahmen und private Maßnahmen wie das Kommunale Förderprogramm und die Sanierungsberatungen besprochen. Die finanziellen Auswirkungen werden dann gesondert beschlossen (vgl. jährliche Beschlüsse Jahresantrag Städtebauförderung). Hierzu ist dann ein gesonderter Beschluss des Marktgemeinderats erforderlich. In der Regel wird dieser Beschluss im Spätherbst herbeigeführt.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag 1

Der Marktgemeinderat Zellingen stimmt der Aufnahme des Ortsteils Retzbach in das Kommunale Förderprogramm zu.

Beschlussvorschlag 2

Der Marktgemeinderat stimmt dem Kommunalen Förderprogramm für den Ortsteil Retzbach in der beigefügten Anlage (vgl. RIS) zu.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Zellingen stimmt der Aufnahme des Ortsteils Retzbach in das Kommunale Förderprogramm zu.

Abstimmungsergebnis: 16 : 0

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt dem Kommunalen Förderprogramm für den Ortsteil Retzbach in der beigefügten Anlage (vgl. RIS) zu.

Abstimmungsergebnis: 16 : 0

7.

Städtebauförderung Retzbach, Vergabe der Sanierungsberatungen; Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Ortsteil Retzbach wurde zwischenzeitlich in ein Bund-Länder-Programm der Altortsanierung aufgenommen. Ziel ist es nun die Förderverfahren der Altortsanierung aus dem Ortsteil Zellingen auch im Ortsteil Retzbach zu installieren. Hierbei handelt es sich zum einen um die Beratungsleistungen des Städtebauarchitekten (in Zellingen Büro Tropp) und zum anderen um das Kommunal Förderprogramm für private Maßnahmen.

Der Förderantrag wurde bereits ausgearbeitet. Formell ist nun noch ein Beschluss der Vergabe an ein Planungsbüro erforderlich.

Folgende 3 Büros wurden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert:

1. Bernd Müller

Architekt + Stadtplaner

Hauptstraße 69

97851 Rothenfels

2. Tropp Plan

Dipl. Ing. Rainer Tropp

Mühlstraße 43

63741 Aschaffenburg

3. arc.grün

Landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh

Steigweg 24

97318 Kitzingen

Leider hat nur das Büro Tropp ein Angebot abgegeben. Die anderen beiden Büros haben Absagen erteilt.

Morgen findet ein Abstimmungstermin mit der Regierung im Landratsamt statt. Hier werden dann künftige Einzelmaßnahmen und private Maßnahmen wie das Kommunale Förderprogramm und die Sanierungsberatungen besprochen. Die finanziellen Auswirkungen werden dann gesondert beschlossen (vgl. jährliche Beschlüsse Jahresantrag Städtebauförderung). Hierzu ist ein formeller Beschluss des Marktgemeinderats erforderlich, in der Regel wird dieser Beschluss im Spätherbst herbeigeführt.

Finanzielle Auswirkungen:

Das Honorar setzt sich wie folgt zusammen:

Stundensatz Planer (Dipl.-Ing.):

73,00 €

Stundensatz Technischer Mitarbeiter:

60,00 €

Zzgl. 10 % Nebenkosten und 19 % MwSt.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag 1:

Der Marktgemeinderat stimmt der Vergabe der Sanierungsberatungen an das Büro Tropp-Plan zu den o.g. Konditionen zu.

Beschlussvorschlag 2:

Der Markgemeinderat erteilt seine Zustimmung Retzbach in das Förderprogramm Sanierungsberatungen im Rahmen der Altortsanierung aufzunehmen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Vergabe der Sanierungsberatungen an das Büro Tropp-Plan zu den o.g. Konditionen zu.

Abstimmungsergebnis: 16 : 0

Beschluss:

Der Markgemeinderat erteilt seine Zustimmung Retzbach in das Förderprogramm Sanierungsberatungen im Rahmen der Altortsanierung aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis: 16 : 0

8.

Kurze Anfragen

Sachverhalt:

Tiefenbacher Straße

Marktgemeinderat Röder berichtet, in der Tiefenbacher Straße seien vom Anwesen Lang bis zur Schule nur 50 cm gepflastert, der Rest fehle noch. 1. Bürgermeister Wohlfart erklärt, es wurde nicht mehr gepflastert, falls etwas nicht passe mit der Glasfaser.

Abstimmungsergebnis: o. A.

9.

Sitzungsniederschrift vom 27.06.2023;

Genehmigung

Beschluss:

Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 27.06.2023 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

Marktgemeinderatsmitglieder Dr. Bald und M. Heßdörfer enthalten sich der Stimme gemäß § 28 Abs. 5 Satz 3 GeschO.

Nichtöffentliche Sitzung:

Diese Sitzungsniederschrift lag dem Marktgemeinderat noch nicht zur Genehmigung vor.