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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 34/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Zellingen - Niederschrift über die 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Dienstag, 8. August 2023

im Sitzungssaal des Rathauses Zellingen

1. Bürgermeister Stefan Wohlfart begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung:

1.

Informationen des 1. Bürgermeisters

Sachverhalt:

- keine -

2.

BA 2023029;

Sonnenstr. 44, Fl. Nr. 949, Gemarkung Zellingen

Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport

Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Sonnenstr. 44 der Gemarkung Zellingen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

8 : 0

3.

BA 2023030;

Obere Bachgasse 16 u. Obere Bachgasse 16 a, Fl. Nrn. 2226/4 u. 2226/7, Gemarkung Zellingen

Dachgeschossausbau

Genehmigungsfreistellungsverfahren

Sachverhalt:

Der Dachgeschossausbau der bestehenden Wohngebäude auf den Grundstücken Obere Bachgasse 16, Fl. Nr. 2226/4 und Obere Bachgasse 16 a, Fl. Nr. 2226/7 der Gemarkung Zellingen wird vom Gremium zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

o. A.

4.

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung und Umstufung der Straße Tannenäcker in der Gemarkung Retzbach;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die neu erstellte Straße „Tannenäcker“ im Gewerbegebiet auf der Gemarkung Retzbach ist im Eigentum des Marktes Zellingen und dient dem öffentlichen Verkehr. Der westliche Ast in Verlängerung zur Paradiesstraße (Fl.-Nr. 2357/15) und die Verbindungsstrecke zwischen dem westlichen und dem östlichen Ast (Fl.-Nr. 2357/10) sind ihrer Verkehrsbedeutung entsprechend als Ortsstraße zu widmen (Art. 6 Abs. 1, Art. 46 Nr. 2 BayStrWG). Die zu widmende Straße ist der beiliegenden Anlage 1 „Übersichtsplan der zu widmenden Straße Tannenäcker“ rot hervorgehoben. Der östliche Ast (Teilfläche der neuen Flurnummer 2357/13) liegt auf einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges „Tannenweg“ (Fl.-Nr. 2350/1) und ist aufgrund des Ausbaus und der neuen Verkehrsfunktion zur Ortsstraße aufzustufen (Art 7 Abs. 1, Art. 46 Nr. 2 BayStrWG). Die umzustufende Straße ist in der beiliegenden Anlage 2 „Übersichtsplan zur umzustufenden Straße Tannenäcker“ rot markiert. Seitens des Landratsamtes Main-Spessart (Straßenaufsichtsbehörde) wird gegen die Umstufung keine Erinnerung erhoben.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag 1:

Der Markt Zellingen widmet die neu hergestellte Straße „Tannenäcker“, Flurnummern 2357/15 und 2357/10 der Gemarkung Retzbach, beginnend am nördlichen Ende der Paradiesstraße (Fl.-Nr. 2200/15) auf Höhe der nördlichen Grenze von Fl.-Nr. 2200/39, km 0,000, endend

a)

am nördlichen Ende der Fl.-Nr. 2357/15 auf Höhe der nördlichen Grenze von Fl.-Nr. 2357/6, km 0,131

b)

an der Einmündung in die Flurnummer 2357/13 (östlichen Ast der Straße Tannenäcker) auf Höhe der östlichen Grenze von Fl.-Nr. 2357/1, km 0,319 als Ortsstraße.

Widmungsbeschränkungen: Keine. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Zellingen. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses. Die Widmung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Das Bestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.

Beschlussvorschlag 2:

Der Markt Zellingen beschließt die Umstufung (Aufstufung) der zur Ortsstraße ausgebauten Teilstrecke der Straße „Tannenäcker“ auf der Flurnummer 2357/13 (Teilfläche) der Gemarkung Retzbach vom öffentlichen Feld- und Waldweg zur Ortsstraße. Die aufzustufende Straßenstrecke beginnt am nördlichen Ende der Straße Krautgartenweg (Fl.-Nr. 2200/25) auf Höhe der nördlichen Grenze von Fl.-Nr. 2200/8, km 0,000, und endet am Ausbauende am Ende des Einmündungstrichters der Flurnummer 2357/10, km 0,093.

Widmungsbeschränkungen: Keine. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Zellingen. Die Umstufungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses. Die Umstufung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Das Bestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.

Beschluss:

Der Markt Zellingen widmet die neu hergestellte Straße „Tannenäcker“, Flurnummern 2357/15 und 2357/10 der Gemarkung Retzbach, beginnend am nördlichen Ende der Paradiesstraße (Fl.-Nr. 2200/15) auf Höhe der nördlichen Grenze von Fl.-Nr. 2200/39, km 0,000, endend

a)

am nördlichen Ende der Fl.-Nr. 2357/15 auf Höhe der nördlichen Grenze von Fl.-Nr. 2357/6, km 0,131

b)

an der Einmündung in die Flurnummer 2357/13 (östlichen Ast der Straße Tannenäcker) auf Höhe der östlichen Grenze von Fl.-Nr. 2357/1, km 0,319 als Ortsstraße.

Widmungsbeschränkungen: Keine. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Zellingen. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses. Die Widmung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Das Bestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis:

9 : 0

Beschluss:

Der Markt Zellingen beschließt die Umstufung (Aufstufung) der zur Ortsstraße ausgebauten Teilstrecke der Straße „Tannenäcker“ auf der Flurnummer 2357/13 (Teilfläche) der Gemarkung Retzbach vom öffentlichen Feld- und Waldweg zur Ortsstraße. Die aufzustufende Straßenstrecke beginnt am nördlichen Ende der Straße Krautgartenweg (Fl.-Nr. 2200/25) auf Höhe der nördlichen Grenze von Fl.-Nr. 2200/8, km 0,000, und endet am Ausbauende am Ende des Einmündungstrichters der Flurnummer 2357/10, km 0,093.

Widmungsbeschränkungen: Keine. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Zellingen. Die Umstufungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses. Die Umstufung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Das Bestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis:

9 : 0

5.

BA 2023031;

Schulplatz 9, Fl. Nr. 329, Gemarkung Zellingen

Errichtung einer Notleiteranlage als zweiter baulicher Rettungsweg am bestehenden Mehrfamilienwohnhaus

Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Notleiteranlage als zweiter baulicher Rettungsweg am bestehenden Mehrfamilienwohnhaus Schulplatz 9, Fl. Nr. 329 der Gemarkung Zellingen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

9 : 0

6.

BA 2023032;

Krautgartenweg 5, Fl. Nr. 7096, Gemarkung Retzbach

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Kfz-Stellplätzen

Genehmigungsfreistellungsverfahren

Sachverhalt:

Der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Kfz-Stellplätzen auf dem Grundstück Krautgartenweg 5, Fl. Nr. 7096 der Gemarkung Retzbach wird vom Gremium zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

o. A.

7.

Kurze Anfragen

Sachverhalt:

- keine -

8.

Sitzungsniederschrift vom 13.06.2023;

Genehmigung

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 13.06.2023 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis:

9 : 0

Nichtöffentliche Sitzung:

Diese Sitzungsniederschrift lag dem Bau- und Umweltausschuss noch nicht zur Genehmigung vor.