im Sitzungssaal des Rathauses Zellingen
1. Bürgermeister Stefan Wohlfart begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.
Öffentliche Sitzung:
| 1. | Informationen des 1. Bürgermeisters |
Sachverhalt:
- keine -
| 2. | BA 2023029; Sonnenstr. 44, Fl. Nr. 949, Gemarkung Zellingen Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport Beratung und Beschlussfassung |
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Sonnenstr. 44 der Gemarkung Zellingen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: | 8 : 0 |
| 3. | BA 2023030; Obere Bachgasse 16 u. Obere Bachgasse 16 a, Fl. Nrn. 2226/4 u. 2226/7, Gemarkung Zellingen Dachgeschossausbau Genehmigungsfreistellungsverfahren |
Sachverhalt:
Der Dachgeschossausbau der bestehenden Wohngebäude auf den Grundstücken Obere Bachgasse 16, Fl. Nr. 2226/4 und Obere Bachgasse 16 a, Fl. Nr. 2226/7 der Gemarkung Zellingen wird vom Gremium zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: | o. A. |
| 4. | Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung und Umstufung der Straße Tannenäcker in der Gemarkung Retzbach; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Die neu erstellte Straße „Tannenäcker“ im Gewerbegebiet auf der Gemarkung Retzbach ist im Eigentum des Marktes Zellingen und dient dem öffentlichen Verkehr. Der westliche Ast in Verlängerung zur Paradiesstraße (Fl.-Nr. 2357/15) und die Verbindungsstrecke zwischen dem westlichen und dem östlichen Ast (Fl.-Nr. 2357/10) sind ihrer Verkehrsbedeutung entsprechend als Ortsstraße zu widmen (Art. 6 Abs. 1, Art. 46 Nr. 2 BayStrWG). Die zu widmende Straße ist der beiliegenden Anlage 1 „Übersichtsplan der zu widmenden Straße Tannenäcker“ rot hervorgehoben. Der östliche Ast (Teilfläche der neuen Flurnummer 2357/13) liegt auf einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges „Tannenweg“ (Fl.-Nr. 2350/1) und ist aufgrund des Ausbaus und der neuen Verkehrsfunktion zur Ortsstraße aufzustufen (Art 7 Abs. 1, Art. 46 Nr. 2 BayStrWG). Die umzustufende Straße ist in der beiliegenden Anlage 2 „Übersichtsplan zur umzustufenden Straße Tannenäcker“ rot markiert. Seitens des Landratsamtes Main-Spessart (Straßenaufsichtsbehörde) wird gegen die Umstufung keine Erinnerung erhoben.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag 1:
Der Markt Zellingen widmet die neu hergestellte Straße „Tannenäcker“, Flurnummern 2357/15 und 2357/10 der Gemarkung Retzbach, beginnend am nördlichen Ende der Paradiesstraße (Fl.-Nr. 2200/15) auf Höhe der nördlichen Grenze von Fl.-Nr. 2200/39, km 0,000, endend
| a) | am nördlichen Ende der Fl.-Nr. 2357/15 auf Höhe der nördlichen Grenze von Fl.-Nr. 2357/6, km 0,131 |
| b) | an der Einmündung in die Flurnummer 2357/13 (östlichen Ast der Straße Tannenäcker) auf Höhe der östlichen Grenze von Fl.-Nr. 2357/1, km 0,319 als Ortsstraße. |
Widmungsbeschränkungen: Keine. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Zellingen. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses. Die Widmung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Das Bestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.
Beschlussvorschlag 2:
Der Markt Zellingen beschließt die Umstufung (Aufstufung) der zur Ortsstraße ausgebauten Teilstrecke der Straße „Tannenäcker“ auf der Flurnummer 2357/13 (Teilfläche) der Gemarkung Retzbach vom öffentlichen Feld- und Waldweg zur Ortsstraße. Die aufzustufende Straßenstrecke beginnt am nördlichen Ende der Straße Krautgartenweg (Fl.-Nr. 2200/25) auf Höhe der nördlichen Grenze von Fl.-Nr. 2200/8, km 0,000, und endet am Ausbauende am Ende des Einmündungstrichters der Flurnummer 2357/10, km 0,093.
Widmungsbeschränkungen: Keine. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Zellingen. Die Umstufungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses. Die Umstufung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Das Bestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.
Beschluss:
Der Markt Zellingen widmet die neu hergestellte Straße „Tannenäcker“, Flurnummern 2357/15 und 2357/10 der Gemarkung Retzbach, beginnend am nördlichen Ende der Paradiesstraße (Fl.-Nr. 2200/15) auf Höhe der nördlichen Grenze von Fl.-Nr. 2200/39, km 0,000, endend
| a) | am nördlichen Ende der Fl.-Nr. 2357/15 auf Höhe der nördlichen Grenze von Fl.-Nr. 2357/6, km 0,131 |
| b) | an der Einmündung in die Flurnummer 2357/13 (östlichen Ast der Straße Tannenäcker) auf Höhe der östlichen Grenze von Fl.-Nr. 2357/1, km 0,319 als Ortsstraße. |
Widmungsbeschränkungen: Keine. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Zellingen. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses. Die Widmung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Das Bestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis: | 9 : 0 |
Beschluss:
Der Markt Zellingen beschließt die Umstufung (Aufstufung) der zur Ortsstraße ausgebauten Teilstrecke der Straße „Tannenäcker“ auf der Flurnummer 2357/13 (Teilfläche) der Gemarkung Retzbach vom öffentlichen Feld- und Waldweg zur Ortsstraße. Die aufzustufende Straßenstrecke beginnt am nördlichen Ende der Straße Krautgartenweg (Fl.-Nr. 2200/25) auf Höhe der nördlichen Grenze von Fl.-Nr. 2200/8, km 0,000, und endet am Ausbauende am Ende des Einmündungstrichters der Flurnummer 2357/10, km 0,093.
Widmungsbeschränkungen: Keine. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Zellingen. Die Umstufungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses. Die Umstufung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Das Bestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis: | 9 : 0 |
| 5. | BA 2023031; Schulplatz 9, Fl. Nr. 329, Gemarkung Zellingen Errichtung einer Notleiteranlage als zweiter baulicher Rettungsweg am bestehenden Mehrfamilienwohnhaus Beratung und Beschlussfassung |
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Notleiteranlage als zweiter baulicher Rettungsweg am bestehenden Mehrfamilienwohnhaus Schulplatz 9, Fl. Nr. 329 der Gemarkung Zellingen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: | 9 : 0 |
| 6. | BA 2023032; Krautgartenweg 5, Fl. Nr. 7096, Gemarkung Retzbach Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Kfz-Stellplätzen Genehmigungsfreistellungsverfahren |
Sachverhalt:
Der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Kfz-Stellplätzen auf dem Grundstück Krautgartenweg 5, Fl. Nr. 7096 der Gemarkung Retzbach wird vom Gremium zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: | o. A. |
| 7. | Kurze Anfragen |
Sachverhalt:
- keine -
| 8. | Sitzungsniederschrift vom 13.06.2023; Genehmigung |
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 13.06.2023 ohne Änderung.
Abstimmungsergebnis: | 9 : 0 |
Nichtöffentliche Sitzung:
Diese Sitzungsniederschrift lag dem Bau- und Umweltausschuss noch nicht zur Genehmigung vor.