Titel Logo
Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 34/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

GRZE230801 MB.rtf

am Dienstag, 1. August 2023 im Sitzungssaal des Rathauses Zellingen

1. Bürgermeister Stefan Wohlfart begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung:

1. Informationen des 1. Bürgermeisters

Sachverhalt:

- keine -

2. Kommunales Rechnungswesen; Jahresrechnung 2022;

Vorlage und Bekanntgabe gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung

Sachverhalt:

Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat zur Kenntnis vorzulegen, Art. 102 Absatz 2 GO.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wurde ordnungsgemäß durch die Finanzverwaltung erstellt.

Der beiliegende Rechenschaftsbericht ist im RIS eingestellt, hier wird die haushaltswirtschaftliche Lage des Marktes Zellingen im Jahr 2022 erläutert.

Anschließend ist die Jahresrechnung dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 102 Absatz 3 GO vorzulegen und der Prüfung zu unterziehen. Dieser Termin findet in Absprache mit dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Stefan Herrmann im Oktober 2023 statt. Eine Einladung hierzu erfolgt fristgerecht.

Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2022 mit den vorgestellten Ergebnissen und den Rechenschaftsbericht zur Kenntnis.

Diskussionsverlauf:

1. Bürgermeister Wohlfart stellt den Bericht für das Jahr 2022 zu den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, inklusive der nicht umgesetzten Ausgaben vor. Auch die Entwicklung des Gesamthaushaltes im Vergleich zu den letzten 10 Jahren wird dargestellt. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 2.733.049 Euro liegt über den Kredittilgungen. Zudem werden die Schuldenlage und die Rücklagen gezeigt. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt im Markt Zellingen bei 207 €. Die Kassenlage war liquide. Die Deckungsgrade zwischen Plan und Ergebnis der kostendeckenden Einrichtungen wird aufgezeigt. Geplante und umgesetzte Investitionen betreffen die KIP-Maßnahme in der Würzburger Straße 26, den Kindergarten Retzbach, das Baugebiet Dürre Wiesen, das Baugebiet Klinge und die Erweiterung des Gewerbegebietes Retzbach, sowie den Kindergarten St. Georg, die Städtebauförderung in Zellingen und Retzbach und die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED.

Der Marktgemeinderat bedankt sich bei Fr. Rössler, Kämmerin, für die Ausarbeitung.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2022 mit den vorgestellten Ergebnissen und den Rechenschaftsbericht zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

3. BA 2023025;

Benediktushöhe 2, Fl. Nr. 6173, Gemarkung Retzbach

Nutzungsänderung einer bestehenden Arbeitnehmerbildungsstätte für die Nutzung durch 30 Personen

Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur „Nutzungsänderung einer bestehenden Arbeitnehmerbildungsstätte für die Nutzung durch 30 Personen“ auf dem Grundstück Benediktushöhe 2, Fl. Nr. 6173 der Gemarkung Retzbach wird erteilt.

Abstimmungsergebnis: 0 : 13

Somit ist der Antrag abgelehnt.

4. Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung PV-Anlage KiGa Retzbach;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die BEG Zellingen möchte die Dachfläche des Kindergartens in Retzbach mit einer Photovoltaikanlage belegen. Dies wurde bereits grundsätzlich vom Marktgemeinderat befürwortet. Da eine Rentabilität nur unter Ausschöpfung des max. möglichen Potentials zu erreichen ist, beantragt die BEG mit beigefügtem Antrag eine Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung.

Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat stimmt der Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung zu.

Diskussionsverlauf:

1. Bürgermeister Wohlfart erklärt die Sachlage, da die Vorlagen nicht im RIS eingestellt waren. In der Gestaltungssatzung gibt es die Vorgabe, dass der Rand der Dachfläche nicht belegt werden darf. In diesem Fall wäre eine PV-Anlage für die BEG unrentabel. Es sollte eine Befreiung ausgesprochen werden. Marktgemeinderat M. Heßdörfer meint, auch andere Hauseigentümer möchten dann eine Befreiung haben. Dies sei eine Einzelfallentscheidung erklärt 1. Bürgermeister Wohlfart und es handele sich um einen Neubau und kein Denkmal.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung zu.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

5. Fortführung der weiteren zielgerichteten Arbeiten der ILE Gemeinden;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Im Juni haben sich die Bürgermeister und weitere Teilnehmende aus den Kommunen sowie die beiden ILE-Managerinnen zu einem gemeinsamen Workshop getroffen, um die Zusammenarbeit der letzten Jahre zu Evaluieren und ihren Blick auch auf die zukünftigen Ziele und Themenschwerpunkte der ILE zu richten. Nachdem nun fast 7 Jahre seit der Fertigstellung des ILEKs (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept*) vergangen sind, war es an der Zeit ein Fazit zu ziehen. Was wurde bisher gemeinsam umgesetzt? Wo stehen wir heute? Welche Projekte und Handlungsfelder sind uns wichtig und sollen in Zukunft gemeinsam in Angriff genommen werden? Begleitet wurden die Teilnehmenden von den beiden Seminarleiter*innen Frau Julia Gerstberger (Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken) und Herrn Andreas Kubenka (Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern) sowie dem Betreuer der ILE Herrn Michael Manger, ebenfalls vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken. Während des Seminars wurde noch einmal deutlich, wie gut die Zusammenarbeit zwischen den acht Mitgliedskommunen läuft und dass die ILE auf zahlreiche erfolgreich umgesetzte Projekte zurückblicken kann (siehe hierzu auch im Bericht „3 Rückblick auf die Arbeit der ILE“ und „4.1 Evaluierung der Prozesse und Strukturen“ sowie Anhang 01 und Anhang 02).

Im Workshop wurden auch bereits Ideen für neue Projekte generiert und die bisher bestehenden Handlungsfelder der ILE wurden gemeinsam überarbeitet (seihe „4.2 Schwerpunktprojekte“ und „4.3 Handlungsfelder“). Themen wie z.B. Umwelt, Arbeit, Daseinsvorsorge, regionale Identität und Soziales sind zwar auch nach 7 Jahren noch relevant, werden nun jedoch durch weitere aktuelle Querschnittsthemen wie Digitalisierung, Klimaanpassung und dem Demografischen Wandel ergänzt. Auch das Thema Gesundheit soll mehr in den Fokus gerückt werden. Zu den zukünftigen TOP-Projektideen zählt unteranderem das Nahwärmekonzept, der Wasserrückhalt bei Starkregenereignissen, die Kooperation der Bauhöfe, Infoveranstaltungen zum Thema Klimaschutz sowie eine Markthalle für regionale Produkte.

Im Anschluss an das Seminar wurde das Allianzmanagement damit beauftragt, einen Bericht über den aktuellen Stand der ILE und die Ergebnisse des Workshops zu verfassen (siehe Anhang). Zusammen mit dem Bericht wurde in der Lenkungsausschusssitzung vom 21. Juli 2023 einstimmig die Fortführung der ILE und damit auch die Fortschreibung des ILEKs und die Weiterbeschäftigung der ILE-Umsetzungsbegleitung beschlossen. Für die Fortführung der ILE werden außerdem auch die Beschlüsse der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der Mitgliedskommunen benötigt. Der Bericht inkl. Beschlüsse wird beim ALE Ufr. eingereicht, geprüft und genehmigt. Des Weiteren läuft parallel bereits die Ausschreibung der ILEK-Fortschreibung an. Die Fortschreibung wird von einem externen Büro durchgeführt (die Kosten für das Büro werden ebenfalls vom Amt für Ländliche Entwicklung mit max. 75 %/max. 35.000 € Zuschuss gefördert). Für eine Fortführung der ILE muss das fast sieben Jahre alte ILEK überarbeitet werden z.B. werden die Handlungsfelder an die aktuellen Herausforderungen des ländlichen Raums angepasst und neue Projektideen werden ergänzt. Auch die Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinderätinnen und Gemeinderäte werden in die Fortschreibung mit einbezogen (z.B. in Form eines Workshops). Das Ergebnis, die ILEK-Fortschreibung, wird dem Amt für Ländliche Entwicklung Ufr. vorgelegt und eine Förderung über weitere 5 Jahre kann beantragt werden (Fördersatz max. 65 %). Gefördert werden die Personalkosten des Allianzmanagements/ILE-Umsetzungsbegleitung, Sachkosten und die Öffentlichkeitsarbeit. Der aktuelle Förderzeitraum endet am 30.06.2024 und soll dann um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat des Marktes Zellingen beschließt, dass die im Prozess der Fortführungsevaluierung erarbeiteten Themenschwerpunkte und die in diesem Evaluationsbericht zusammengefassten Ergebnisse und Ausblicke die Grundlage der weiteren zielgerichteten Zusammenarbeit in der ILE Main-Wein-Garten bilden. Nach Anerkennung der Ergebnisse durch das ALE Unterfranken ist die Beantragung von Mitteln für die Fortschreibung des bestehenden ILEKs geplant und die Weiterbeschäftigung der ILE-Umsetzungsbegleitung. Die ILE Main-Wein-Garten wird mit der Beantragung der Fördermittel beim ALE Unterfranken beauftragt.

Diskussionsverlauf:

1. Bürgermeister Wohlfart berichtet vom guten Verhältnis der Bürgermeister untereinander. Er erklärt als Ergänzung, die GAK-Mittel für den ländlichen Bereich sollen zu einem Großteil gestrichen werden. Dies würde das Ende vieler ALE-Projekte bedeuten. Die Verankerung im Grundgesetz für gleichwertige Lebensverhältnisse von Stadt und Land wäre damit ausgehebelt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat des Marktes Zellingen beschließt, dass die im Prozess der Fortführungsevaluierung erarbeiteten Themenschwerpunkte und die in diesem Evaluationsbericht zusammengefassten Ergebnisse und Ausblicke die Grundlage der weiteren zielgerichteten Zusammenarbeit in der ILE Main-Wein-Garten bilden. Nach Anerkennung der Ergebnisse durch das ALE Unterfranken ist die Beantragung von Mitteln für die Fortschreibung des bestehenden ILEKs geplant und die Weiterbeschäftigung der ILE-Umsetzungsbegleitung. Die ILE Main-Wein-Garten wird mit der Beantragung der Fördermittel beim ALE Unterfranken beauftragt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

6. "HvO: Beschaffung eines Einsatzfahrzeuges";

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die HvO Gruppe der FFW-Retzbach hat sich an den Markt Zellingen mit dem Wunsch nach einem eigenen Fahrzeug gewandt. In einer seiner letzten Sitzungen hat der Marktgemeinderat das Thema erörtert, aber noch mehr Informationen gewünscht.

In den Jahren 2019, 2018,2017 wurde bei durchschnittlich 200 Alarmierungen durchschnittlich 43 Einsätze gefahren.

Finanzielle Auswirkungen:

Es handelt sich um einen VW Golf Kombi.

Gesamtkosten 13.300,- €. Der Feuerwehrverein trägt davon 2.300,- €.

Der Einbau der Beladung erfolgt in Eigenleistung.

Diskussionsverlauf:

1. Bürgermeister Wohlfart wünscht sich, dass sich auch für Zellingen HvOs finden.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Beschaffung eines VW Golf Kombi, um die Feuerwehr Retzbach damit auszustatten.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

7. Kurze Anfragen

Sachverhalt:

Verkehrsbelastung Duttenbrunn

Marktgemeinderat Krönert weist auf die Verkehrsbelastung in Duttenbrunn auf Grund von Straßenschäden hin und regt eine Beschränkung auf 30 km/h an. Marktgemeinderat Dr. Bald ergänzt, es handle sich nicht nur um die Belästigung wegen lauten Kanaldeckeln, sondern auch wegen Löchern in den Straßen. 1. Bürgermeister Wohlfart wartet noch auf eine Rückmeldung aus Halsheim, da dort eine Beschränkung auf 30 km/h wegen Straßenschäden erfolgreich war.

Abstimmungsergebnis: o. A.

Nichtöffentliche Sitzung:

Diese Sitzungsniederschrift lag dem Marktgemeinderat noch nicht zur Genehmigung vor.