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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 34/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Freiwillige Leistungen des Marktes Zellingen 2025

Im Haushaltsplan des Marktes Zellingen für das laufende Haushaltsjahr sind in beschränktem Umfange Mittel für freiwillige Leistungen an Vereine des Marktes vorgesehen.

Die Anträge auf Zuschuß können bis zum 30. September 2025 im Rathaus Zellingen eingereicht werden. Später eingehende Anträge müssen bis zum kommenden Haushaltsjahr zurückgestellt werden.

Antragsformulare können entweder

a)

im Rathaus Zellingen abgeholt werden (Zimmer Nr. 7 bei Frau Rössler / Info unter 8072-48),

oder

b)

im Internet unter http://www.vgem-zellingen.info/seite/vg/main-spessart/1139/-/Vordrucke_und_Formulare.html (unter „Vordrucke/Formulare“) heruntergeladen werden.

Aus den Zuschußanträgen müssen folgende Angaben eindeutig ersichtlich sein:

* Träger der Maßnahme

* Bezeichnung der Maßnahme

* Begründung und Bedeutung der Maßnahme

* Gesamtkosten

* Finanzierungsplan.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nur größere einmalige Investitionen (z.B. Neuanschaffung von Großsportgeräten, Instrumente für Musikkapellen, fränkische Trachten u.dgl.) oder Baumaßnahmen gefördert werden können.

NICHT gefördert werden laufende Betriebskosten (z.B. Unterhalt der Sportanlagen, Anschaffung Spielertrikots, u.dgl.).

Wir bitten um genaue Beachtung bei der Antragstellung.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Freiwilligen Leistung besteht nicht.

Stefan Wohlfart
Erster Bürgermeister