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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 35/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Einhaltung von Hundegebell in den Ruhezeiten

Aufgrund von aktuellen Vorkommnissen weist der Markt Zellingen auf die Einhaltung von Hundegebell zu folgenden Ruhezeiten hin:

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Ruhezeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr,

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Ruhezeit zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie

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ganztags an Sonn- und Feiertagen.

Weiterer Hinweis:

Bereits ein 10-minütiges am Stück anhaltendes lautes Hundegebell gilt als Ruhestörung!

Solch eine Lärmbelästigung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach §117 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) dar.

Wir bitten Sie daher, geeignete Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu ergreifen.

Bei Nicht-Einhaltung droht ein Bußgeld!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt