Im Haushaltsplan des Marktes Zellingen für das laufende Haushaltsjahr sind in beschränktem Umfange Mittel für Freiwillige Leistungen an Vereine des Marktes vorgesehen.
Die Anträge auf Zuschuss können bis zum 30. September 2026 im Rathaus Zellingen eingereicht werden. Später eingehende Anträge müssen bis zum kommenden Haushaltsjahr zurückgestellt werden.
Antragsformulare können im Internet unter www.vgem-zellingen.info (unter Bürgerservice Digital / Vordrucke und Formulare (rechts unten)/ Freiwillige Leistungen für sportliche und kulturelle Zwecke - Antrag“) heruntergeladen werden.
Aus den Zuschußanträgen müssen folgende Angaben eindeutig ersichtlich sein:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur größere einmalige Investitionen (z.B. Neuanschaffung von Großsportgeräten, Instrumente für Musikkapellen u. dgl.) oder Baumaßnahmen, im Rahmen der geltenden Richtlinien für freiwillige Leistungen v. 01.04.2019, gefördert werden können.
Nicht gefördert werden laufende Betriebskosten (z.B. Unterhalt der Sportanlagen, Anschaffung Spielertrikots, Notenmaterial u.dgl.).
Wir bitten um genaue Beachtung bei der Antragstellung.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Freiwilligen Leistung besteht nicht.