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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 35/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Verwaltungsgemeinschaft

Widerruf / Aufhebung des Erlasses eines Verbotes von offenem Feuer im Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen

Die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen widerruft die Allgemeinverfügung vom 22.06.2026, veröffentlicht im Mitteilungsblatt am 26.06.2026 (Seite 1) für die Zukunft.

Somit ist das Verbot - unter Beachtung der weiterhin geltenden gesetzlichen Vorschriften – ab sofort aufgehoben.

Es wird darauf hingewiesen, dass dringend zur Vorsicht bei offenem Feuer geraten wird und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind.

Bei länger andauernder Trockenheit und zunehmender Waldbrandgefahr behält sich die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen vor, ein erneutes Verbot von offenem Feuer auszusprechen.

Eine entsprechende Bekanntmachung würde umgehend auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen und im Mitteilungsblatt bekannt gemacht werden.

Zellingen, den 26.08.2026

 

 

gez. Jürgen Winkler
Stellv. Gemeinschaftsvorsitzender