1. Bürgermeister Fabian Bentele begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung:
| 1. | Vorstellung Machbarkeitsstudie Kläranlage; Information |
Sachverhalt:
1. Bürgermeister Bentele begrüßt Herrn Peter Leimeister vom Ingenieurbüro Köhl.
Herr Leimeister informiert den Gemeinderat in einem zweigeteilten Vortrag über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur künftigen Abwasserentsorgung.
Im ersten Teil stellt er verschiedene Anschlussmöglichkeiten an benachbarte Kläranlagen vor. Grundlage der Bewertung ist die Projektkostenbarwertmethode, bei der Investitions- und Betriebskosten miteinander verglichen werden.
Für einen Anschluss an die Kläranlage Arnstein werden zwei Trassenvarianten untersucht. Die Variante entlang der Bahnstrecke verursacht Gesamtkosten von rund 6,06 Mio. Euro bei jährlichen Betriebskosten von etwa 207.000 Euro. Die Variante entlang der Wern liegt mit rund 6,84 Mio. Euro Investitionskosten und etwa 195.000 Euro jährlichen Betriebskosten höher. Ein Anschluss an die Kläranlage Karlstadt wird mit Gesamtkosten von rund 5,54 Mio. Euro und jährlichen Betriebskosten von etwa 244.000 Euro berechnet. Das Zellinger Becken weist mit rund 5,15 Mio. Euro die niedrigsten Investitionskosten auf, die jährlichen Betriebskosten liegen bei etwa 245.000 Euro.
Die Gesamtbetrachtung nach der Projektkostenbarwertmethode ergibt für das Zellinger Becken Kosten von rund 13,32 Mio. Euro, für Arnstein (Bahn) 13,43 Mio. Euro, für Karlstadt 13,76 Mio. Euro und für Arnstein (Wern) 14,05 Mio. Euro. Das Fazit der Studie lautet, dass die Anschlussvarianten kostenmäßig sehr nah beieinanderliegen und damit weitgehend als kostenneutral anzusehen sind. Je nach späteren Anschlussbedingungen können sich jedoch noch Veränderungen ergeben. Eine vollständige Sanierung beziehungsweise ein Neubau der eigenen Kläranlage stellt die kostenintensivste Variante dar.
Im zweiten Teil geht Herr Leimeister auf die bestehende Kläranlage in Thüngen ein. Die wasserrechtliche Erlaubnis gilt derzeit noch bis zum 31. Dezember 2027. Die Untersuchung zeigt, dass die Anlage auch künftig ausreichend dimensioniert werden kann. Für die nächsten 25 Jahre wird eine Ausbaugröße von etwa 4.100 Einwohnerwerten prognostiziert.
Als mögliche Ertüchtigungsmaßnahmen werden eine Grobentschlammung mit Kosten von rund 2 bis 3 Mio. Euro sowie eine Fällmittel Station für etwa 150.000 bis 200.000 Euro vorgestellt. Das Wasserwirtschaftsamt weist darauf hin, dass die derzeit vorliegenden Messdaten für eine abschließende Bewertung noch nicht ausreichen. Ziel ist es, künftig einen wasserrechtlichen Bescheid mit einer Laufzeit von mindestens 15 Jahren zu erhalten. Die jährlichen Betriebskosten der bestehenden Kläranlage werden mit rund 255.000 Euro angegeben.
Als nächste Schritte sind die Abstimmung mit den zuständigen Behörden sowie Gespräche mit der Stadt Arnstein über den geplanten Ausbau der dortigen Kläranlage vorgesehen.
In der anschließenden Diskussion bewertet 1.Bürgermeister Fabian Bentele die Ertüchtigung der bestehenden Kläranlage mit einem langfristigen Genehmigungsbescheid als derzeit sinnvollste Lösung. 3.Bürgermeister Patrick Druschel weist darauf hin, dass bei den Anschlussvarianten voraussichtlich weitere Kosten entstehen können und die Thüngener Kläranlage – mit Ausnahme eines Wertes – gute Ergebnisse erzielt. Zudem wird erläutert, dass sich auch die Kosten für künftige Sanierungen anderer Kläranlagen auf alle beteiligten Gemeinden verteilen würden. Die heutige Vorstellung dient in erster Linie der Information und soll eine Orientierung für das weitere Vorgehen geben. Dabei wird betont, dass ein zeitnaher Fahrplan notwendig ist, da Zeiten ohne gültige Genehmigung erhebliche finanzielle Nachteile nach sich ziehen können.
Abschließend regt 1.Bürgermeister Fabian Bentele an, eine Fachgruppe zu bilden, die sich intensiv mit dem Thema und den weiteren Schritten befasst.
Abstimmungsergebnis: o. A.
| 2. | Informationen des 1. Bürgermeisters |
Sachverhalt:
a) Wasserrohrbrüche
1. Bürgermeister Fabian Bentele informiert, dass die in den vergangenen Wochen aufgetretenen Wasserrohrbrüche inzwischen vollständig behoben sind. Betroffen waren unter anderem Leitungen im Bereich der Kläranlage, auf Gemeindegrund sowie bei einzelnen Privathaushalten.
b) Ferienprogramm
Für das Ferienprogramm laufen derzeit die Anmeldungen. Die Hauptorganisation übernimmt 2. Bürgermeister Sebastian Heidenfelder.
c) Renovierung der WC-Anlage an der Kneippstube
Die Sanierung der Toilettenanlage an der Kneippstube ist erfolgreich abgeschlossen. 1. Bürgermeister Fabian Bentele bedankt sich ausdrücklich beim Kneipp-Team für dessen Engagement. Die Arbeiten wurden termingerecht fertiggestellt und das Ergebnis wird sehr positiv bewertet.
d) Pflasterarbeiten an den Freizeitanlagen
An den Freizeitanlagen werden derzeit Pflasterarbeiten im Eingangsbereich durchgeführt. Hierfür kommen vorhandene Pflastersteine aus anderen Baumaßnahmen zum Einsatz. Durch die Maßnahme soll der Eingangsbereich künftig dauerhaft trocken bleiben.
e) Kindergartenfest
Der 1. Bürgermeister weist darauf hin, dass das Kindergartenfest am 21. Juli stattfindet.
f) Straßensperrung Richtung Retzbach
Die Sperrung der Straße Richtung Retzbach wird voraussichtlich zum 31. Juli aufgehoben. Anschließend soll der Verkehr zunächst mittels einer Ampelregelung geführt werden.
g) Auszeichnung „GigabitRegion Bayern“
Die Gemeinde Thüngen erhält vom Bayerischen Staatsministerium die Auszeichnung „GigabitRegion Bayern“. Mit dem Siegel wird das Engagement der Gemeinde beim Ausbau der digitalen Infrastruktur gewürdigt.
Abstimmungsergebnis: o. A.
| 3. | Kurze Anfragen |
Sachverhalt:
a) Lob an die Firma Kress-Bau
3. Bürgermeister Patrick Druschel spricht der Firma Kress-Bau seinen Dank und seine Anerkennung aus. Er hebt insbesondere hervor, dass das Unternehmen kurzfristig reagieren konnte und die Arbeiten unter anderem auch in den Nachtstunden zuverlässig ausgeführt hat.
b) Tempo-30-Markierung an der Eisenbahnbrücke
3. Bürgermeister Patrick Druschel erkundigt sich, ob die Tempo-30-Kennzeichnung im Bereich der Eisenbahnbrücke nochmals nachgezogen werden könne. 1. Bürgermeister Fabian Bentele antwortet, dass dies nach übereinstimmender Auffassung nicht erforderlich sei. Für die Verkehrsteilnehmer sei inzwischen ausreichend erkennbar, dass dort grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt.
Abstimmungsergebnis: o. A.
Nichtöffentliche Sitzung:
Diese Sitzungsniederschrift lag dem Marktgemeinderat noch nicht zur Genehmigung vor.