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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 36/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der 8. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 den Vorentwurf der 8. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt gebilligt. Die Planunterlagen lagen in der Fassung vom 06.05.2021 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.11.2021 bis 30.12.2021 in den Diensträumen der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Str. 26, 97225 Zellingen zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Parallel wurde die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in der Sitzung vom 14.07.2022 den Entwurf der 8. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt beraten und mit Änderungen gebilligt.

Der entsprechend fortgeschriebene Plan liegt nunmehr in der Fassung vom 21.07.2022 vor.

Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:

8. Änderung des Flächennutzungsplanentwurfs vom 06.05.2021 i. d. F. vom 21.07.2022

Begründung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanentwurfs vom 06.05.2021 i. d. F. vom 21.07.2022

Entwurf des Umweltberichts vom 06.05.2021 i. d. F. vom 21.07.2022

Naturschutzrechtliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom November 2020 i. d. F. vom Juli 2022

Datenschutzrechtliche Informationen zum Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Folgende relevante Änderungen im Vergleich zum Vorentwurf vom 06.05.2021 haben sich ergeben:

Änderungsfläche 8.1 entfällt

Geltungsbereich Änderungsfläche 8.2:

Der Umgriff des Plangebietes umfasst die Flurstücke 6436, 6437, 6440, 6441, 6442, 6443, 6444, 6445, 6446, 6439, 6439/1, und Teilflächen von 6377/1, 6377, 6376, 6375, 6447 und 6403 der Gemarkung Himmelstadt.

Geltungsbereich Änderungsfläche 8.3:

Der Umgriff des Plangebietes umfasst die Flurstücke 1526/1 und 1526/2 der Gemarkung Himmelstadt.

Der Entwurf der 8. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt in der Fassung vom 21.07.2022

liegt mit Begründung im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 9725 Zellingen vom

19.09.2022 bis einschließlich 21.10.2022,

während der allgemeinen Dienststunden Mo - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, zusätzlich auch am Montag 14.00 - 16.00 Uhr und Mittwoch 14.30 - 18.30 Uhr in Zimmer 29 öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.vgem-zellingen.info oder www.himmelstadt.de veröffentlicht.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 8. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Himmelstadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 8. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Schutzgut

Art der vorhandenen Information

Wasser

arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022

Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Wasserrecht und Bodenschutz

Bevölkerung und Gesundheit

arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022

Boden und Flächen

arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022

Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 03.01.2022 zum Thema landwirtschaftliche Flächen

Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Bodenschutz

Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Schreiben vom 28.12.2021 zum Thema Vorrangsgebiete

Tiere / Pflanzen

arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022

Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 28.01.2022 zum Thema Naturschutz

Wildes Bayern, Schreiben vom 10.01.2022 zum Thema Beleuchtung

Klima / Luft

arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022

Deutsche Bahn AG, Schreiben vom 30.11.2021 zum Thema Immissionsschutz

Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Schreiben vom 28.12.2021 zum Thema Immissionsschutz

Kultur- und Sachgüter

arc.grün, Kitzingen, Umweltbericht vom 21.07.2022

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 16.12.2021 zum Thema Denkmalschutz

Regierung von Unterfranken, Schreiben vom 11.01.2022 zum Thema Bodendenkmäler

Regionaler Planungsverband, Schreiben vom 11.01.2022 zum Thema Bodendenkmäler

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Himmelstadt, 02.09.2022
Herbert Hemmelmann
Erster Bürgermeister