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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 36/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verwaltungsgemeinschaft

Zur objektiven Einschätzung der Höhe und des Umfangs von Wildschäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen ist es erforderlich, sachkundige Personen als Wildschadensschätzer heranzuziehen. Diese fungieren als neutrale Gutachter im Verwaltungsverfahren und unterstützen sowohl die Behörde als auch die betroffenen Parteien (z. B. Jagdausübungsberechtigte und Geschädigte) durch fachlich fundierte Schadensbewertungen.

Die Untere Jagdbehörde im Landratsamt Main-Spessart sucht geeignete Personen, die bereit sind sich als ehrenamtlicher Wildschadensschätzer zu engagieren. Eine entsprechende Einweisung durch die Jagdbehörde kann bei Bedarf erfolgen.

Anforderungsprofil:

- möglichst land- oder forstwirtschaftliche Erfahrungen

- örtliche Kenntnisse

Besonders kommen z. B. Landwirte oder Personen mit jagdlicher Erfahrung in Betracht.

Falls Sie Interesse an diesem Amt haben, freuen wir uns über die Zusendung einer kurzen Nachricht mit Name, Anschrift, Telefonnummer und Ihrer beruflichen Qualifikation an die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen oder post@vgem-zellingen.de bis zum 20.09.2025.

Ihre Daten werden dann ans Landratsamt Main-Spessart weitergeleitet.

Bei Fragen können Sie uns gerne unter 09364/8072-37 kontaktieren.