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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 37/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Verwaltungsgemeinschaft

im Besprechungszimmer der Verbandskläranlage

Verbandsvorsitzender Arno Mager begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung:

1.

Rechnungsgenehmigungen;

Beratung und Beschlussfassung

Diskussionsverlauf:

Aus dem Gremium ergeht die Anmerkung, eine grundsätzliche Befugnis über die neue Verbandssatzung für z. B. Fällmittel / Klärschlamm (also wiederkehrende Ausgaben für Verbrauchsmaterial) an den Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter zu delegieren, auch wenn diese über der Verfügungsgrenze sind. Diese Art von Rechnungen soll künftig nicht mehr in der Rechnungsgenehmigung auftauchen. Herr Pfister wird beauftragt im Rahmen der Ausarbeitung der neuen Verbandssatzung diesen Passus mitaufnehmen.

Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, halbjährlich die geleistete Gesamtsumme an Verbrauchsmaterial als Info in die Sitzung zu geben.

Beschluss:

a) Erhard GmbH, Meeboldstraße 22, 89522 Heidenheim

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Erhard GmbH über 5.280,27 € im Nachhinein.

Die Weiterverrechnung wurde veranlasst.

Abstimmungsergebnis:  14 : 0

Beschluss:

b) Siemens AG, Siemens Deutschland, 91050 Erlangen

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Siemens AG über 9.684,33 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis:  14 : 0

Beschluss:

c) Kronos International, Inc. Peschstraße 5, 51373 Leverkusen

Zu 1.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an Kronos International über 6.807,30 € im Nachhinein.

Zu 2.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an Kronos International über 6.785,50 € im Nachhinein.

Zu 3.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an Kronos International über 6.953,69 € im Nachhinein.

4.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an Kronos International über 6.976,01 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

Beschluss:

d) Ralph Scheb Tiefbau GmbH, Daimlerstraße 33 a, 97267 Himmelstadt

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Ralph Scheb Tiefbau GmbH über 9.817,50 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

Beschluss:

e) Carlo Linz GmbH & Co. KG, Oberbachring 20, 97225 Zellingen

Zu 1.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Carlo Linz GmbH & Co. KG über 19.159,00 € im Nachhinein.

Zu 2.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Carlo Linz GmbH & Co. KG über 5.771,50 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

Beschluss:

f) Ingenieurgesellschaft Kemmerer mbH, Spessartstraße 58, 63755 Alzenau

Zu 1.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der 1. Abschlagsrechnung an die Ingenieurgesellschaft Kemmerer über 13.685,00 € im Nachhinein.

Zu 2.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der 2. Abschlagsrechnung an die Ingenieurgesellschaft Kemmerer über 11.900,00 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

Beschluss:

g) Remondis Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG, Brunnenstraße 138, 44536 Lünen

Zu 1.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Remondis GmbH über 8.041,01 € im Nachhinein.

Zu 2.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Remondis GmbH über 7.858,46 € im Nachhinein.

Zu 3.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Remondis GmbH über 8.089,99 € im Nachhinein.

Zu 4.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Remondis GmbH über 6.073,06 € im Nachhinein.

Zu 5.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Remondis GmbH über 8.138,96 € im Nachhinein.

Zu 6.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Remondis GmbH über 7.764,96 € im Nachhinein.

Zu 7.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Remondis GmbH über 5.961,75 € im Nachhinein.

Zu 8.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Remondis GmbH über 6.019,63 € im Nachhinein.

Zu 9.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Remondis GmbH über 8.058,41 € im Nachhinein.

Zu 10.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Remondis GmbH über 8.058,41 €.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

Beschluss:

h) Nova Umwelttechnik Gmbh, In der Weide 5, 55411 Bingen-Sponsheim

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Nova-Umwelttechnik GmbH über 7.495,75 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

Beschluss:

i) Wolf Power System GmbH, Unterm Dorfe 8, 34466 Wolfhagen

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Wolf Power Systems über 5.148,00 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

2.

Kommunales Rechnungswesen;

Jahresrechnung 2025

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die Jahresrechnung ist innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann der Verbandsversammlung zur Kenntnis vorzulegen, Art. 102 Abs. 2. GO.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2025 wurde ordnungsgemäß durch die Finanzverwaltung erstellt.

Der Rechenschaftsbericht wurde im RIS hochgeladen; hier wird die haushaltswirtschaftliche Lage des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung im Jahr 2025 erläutert.

Anschließend ist die Jahresrechnung dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Art. 102 Abs. 3 GO vorzulegen und der Prüfung zu unterziehen. Anschließend kann der Entlastungsbeschluss gefasst werden.

Der Termin für die örtliche Rechnungsprüfung wurde auf den 17.07.2026 festgelegt. Eine Einladung hierzu erfolgte fristgerecht.

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ nimmt die Jahresrechnung 2025 mit den vorgestellten Ergebnissen und dem ausgefertigten Rechenschaftsbericht zur Kenntnis.

Er ist Bestandteil des Beschlusses und dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Beschluss:

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ nimmt die Jahresrechnung 2025 mit den vorgestellten Ergebnissen und dem ausgefertigten Rechenschaftsbericht zur Kenntnis.

Er ist Bestandteil des Beschlusses und dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

3.

Jahresrechnung 2025; Feststellung und Entlastung

Beratung- und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2025 fand am 17.07.2026 im Besprechungszimmer des Bauamtes im Rathaus Zellingen statt.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Jürgen Winkler, trägt das Protokoll zur Rechnungsprüfung vor.

Finanzielle Auswirkungen:

Beschlussvorschlag 1:

Die im Rechnungsjahr 2025 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung festgestellt.

Die Abschlusszahlen in der Jahresrechnung 2025 lauten wie folgt:

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.455.675,39 €

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben 409.350,90 €

im Gesamtergebnis

in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.865.026,29 €

Beschlussvorschlag 2: (ohne Beteiligung des Verbandsvorsitzenden aus der Periode 2020 - 2026)

Die Entlastung der Jahresrechnungen 2025 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung erteilt, respektive ausgesprochen.

Verbandsmitglied und früherer Verbandsvorsitzender Herbert Hemmelmann hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

Diskussionsverlauf:

Dieser TOP wird auf die nächste Sitzung vertagt.

Abstimmungsergebnis:  o. A.

4.

Informationen des Vorsitzenden

Sachverhalt:

a) Betonuntersuchung „Waschplatz“

Die Betonuntersuchung ist nun abgeschlossen. Nun fehlt noch die Interpretation und Auswertung, bevor an die weitere Planung gegangen werden kann.

b) Prüfbericht „IT-Sicherheitsmaßnahme“

Die IT-Sicherheitsmaßnahme von Siemens, welcher im letzten BKPV-Bericht gefordert war, ist inzwischen abgeschlossen. Nun liegt der Verwaltung ein Prüfbericht von Siemens für den Abschluss vor. Dieser kann bei Bedarf an das Landratsamt für die Aufarbeitung des Prüfberichts weitergeleitet werden.

c) Wallbox

Die Wallbox, welche im aktuellen Investitionsprogramm eingeplant war, wurde zwischenzeitlich bestellt und geliefert. Der Einbau wird in den nächsten Tagen vorgenommen.

d) Pressmaschine

Die Pressmaschine, welche im aktuellen Investitionsprogramm eingeplant war, wurde zwischenzeitlich bestellt und geliefert.

e) Durchflussmessung

Es wurde eine Überprüfung der Durchflussmessung gemäß Eigenüberwachung beauftragt.

f) ZKMTA

Beim letzten Treffen des ZKMTA wurde mitgeteilt, dass Schweinfurt bei der Verbrennung ausgestiegen ist. Es ist denkbar, eine Verbrennung in Schwandorf anzustreben. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn eine entsprechende Beteiligung stattfindet. Eine Überrechnung der Ergebnisse ist derzeit noch ausstehend. Eine Übergangslösung ist in jedem Fall bis zur Fertigstellung dort notwendig.

Es wäre außerdem denkbar, dass der Schlamm von Frankfurt am Main oder Main aufgenommen werden kann. Dies benötigt jedoch einen Staatsvertrag (Bayern – Hessen).

Derzeit werden alle Möglichkeiten geprüft.

Gemäß erster Hochrechnung könnten sich die Preise zwischen 250 € und 350 € die Tonne getrockneter Klärschlamm bei der Abnahme/P-Rückgewinnung belaufen.

g) Strombeschaffung ab 2027

Der Verbandsvorsitzende weist darauf hin, dass ab dem Jahr 2027 ein neuer Stromlieferant ausgeschrieben werden muss.

Die Zuschlagserteilung wird auf den Ersten Vorsitzenden oder dessen Vertreter und auf die Kämmerin delegiert.

Es sollen wie in der Vergangenheit auch, mehrere Lieferanten angeschrieben werden mit einer Laufzeit von 2 oder 3 Jahren. Eine Vergabe findet im Anschluss durch den Ersten Vorsitzenden oder dessen Vertreter und der Kämmerin statt.

Über das Ergebnis der Ausschreibung wird in der nächsten Sitzung nach Zuschlagserteilung informiert.

Abstimmungsergebnis: o. A.

5.

Informationen des Abwassermeisters

Sachverhalt:

a) Freiflächenphotovoltaik

Die FreiflächenPV ist zwischenzeitlich fertiggestellt und eine Schlussabnahme hat stattgefunden. Eine vollständige Integration ins System erfolgt im Sommer.

b) Personalangelegenheit

Den Abwassermeister freut es sehr, dass ab Dezember 2026 ein neuer Mitarbeiter gewonnen werden konnte. Er freut sich auf die gemeinsame Zusammenarbeit.

Abstimmungsergebnis: o. A.

6.

Kurze Anfragen

Sachverhalt:

- keine -

7.

Sitzungsniederschrift vom 08.06.2026;

Genehmigung

Beschluss:

Die Verbandsversammlung genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 08.06.2026 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

Nichtöffentliche Sitzung:

Diese Sitzungsniederschrift lag der Verbandsversammlung noch nicht zur Genehmigung vor.