Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Urspringer Gruppe hat in der Verbandsversammlung vom 23.09.2024 die 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung beschlossen. Die Verbrauchsgebühr wurde durch die Satzungsänderung von 2,97 € netto auf 3,74 € netto angehoben.
Diese Satzungsänderung wurde am 26.09.2024 im Amtsblatt Nr. 30/2024 des Landkreises Main-Spessart amtlich bekannt gemacht und ist am 01.10.2024 in Kraft getreten.
In den Gebührenbescheiden für den Ortsteil Duttenbrunn für den Zeitraum 01.10.2024 bis 30.09.2025 wurde versehentlich noch der alte Gebührensatz von 2,97 € netto anstatt der neuen Verbrauchsgebühr von 3,74 € netto zugrunde gelegt.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass eine Nachberechnung der Wasserverbrauchsgebühr erfolgt.
Die Gebührenpflichtigen erhalten daher zeitnah einen Änderungsbescheid.
Wir bitten um Entschuldigung für die fehlerhafte Abrechnung und die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten.