Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, dass der angedeutete Gehweg in der Triebstraße links von Einmündung Brunnenplatz bis Einmündung Pillenberg mit einem Verkehrsschild Nr. 239 zu beschildern ist.
Gleichzeitig ist die Bevölkerung darauf hinzuweisen, dass der angedeutete Gehweg Triebstraße rechts (ortsauswärts) von Haus 30 bis 42 beparkt werden muss.