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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 38/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschluss aus Gemeinderatsitzung 01.09.2022

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG);

Antrag auf Überbauung des öffentlichen Grunds; Beratung und Beschlussfassung

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, dass für das Dämmen von bestehenden Häusern im Rahmen der energetischen Sanierung und die daraus resultierende Überbauung der Grundstückgrenzen keine Sondernutzungsgebühr erhoben wird. Voraussetzung ist hierfür jedoch, dass die Restdurchfahrtsbreiten und die Nutzung des Gehwegs nicht eingeschränkt werden.