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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 38/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Gemeindegebiet wachsen an zahlreichen Stellen Hecken, Sträucher und Bäume über die Grundstücksgrenze hinaus.

Nach den Vorgaben des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes müssen Hecken, Sträucher und Bäume bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

Der Überwuchs stellt eine Unübersichtlichkeit im Straßenverkehr dar. Bitte beachten Sie auch das Freihalten von Sichtdreiecken in Kurvenbereichen.

Die Gehwege und öffentliche Treppen (öffentlicher Verkehrsraum) sind auf einer lichten Höhe von 2,50 Meter und über der Fahrbahn eine lichte Höhe von 4,50 Meter frei zu halten.

Bitte verhindern Sie auch Verschmutzungen im öffentlichen Bereich, die auf Pflanzen von Ihrem Grundstück zurückzuführen sind.

Ansonsten sind Sie verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen und die entsprechenden Beschmutzungen zu beseitigen.

Sollten Personen aufgrund der Verschmutzung zu Schaden kommen, wird Sie die Gemeinde in Haftung nehmen!

Lorenz Strifsky
1. Bürgermeister