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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 38/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Ablesung der Wasserzähler im Markt Thüngen

Information zur Ablesung

Zur Feststellung des Wasserverbrauchs bitten wir Sie um Meldung des aktuellen Wasserzählerstandes. Hierzu werden ab dem 25.09.2026 die neuen Ablesekarten von der Firma Komuna an jeden Abnehmer versendet. Tragen Sie bitte Ihren Zählerstand und das Ablesedatum ein und schicken Sie die ausgefüllte Karte schnellstmöglich, spätestens bis zum 09.10.2026 an uns zurück.

Bitte beachten Sie:

Falls wir keine Nachricht über Ihren Zählerstand erhalten, sind wir leider gezwungen, den Zählerstand zu schätzen. Die damit verbundenen Unannehmlichkeiten und Kosten wollen wir Ihnen ersparen.

Alternativ steht Ihnen zur Abgabe Ihres Zählerstandes auch die Wasserzählerkarte ONLINE auf unserer Homepage ab 28.09.2026 unter www.vgem-zellingen.info/Bürgerservice ONLINE zur Verfügung.

Es ergeht der Hinweis,

dass für Gartenwasserzähler dieselben Eichvorschriften (6-Jahre) wie beim Hauptwasserzähler gelten. Gartenwasserzähler, die die Eichzeit überschritten haben und nicht rechtzeitig ausgewechselt wurden, können für die Abrechnungsperiode 01.10.2025 – 30.09.20226 nicht mehr herangezogen werden. Diese Gartenwasserzähler werden von Amtswegen gelöscht, sodass kein Abzug bei den Schmutzwassergebühren erfolgt.

Wenn Sie den Gartenwasserzähler versäumt haben zu wechseln, sollten Sie schnellst möglich handeln und einen Wechsel der Gartenwasserzählers vornehmen. Die Daten des Gartenwasserzählerwechsels senden Sie rechtzeitig vor dem 14.09.2026 an die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, SG IV/3.

Ihre Wasserversorgung