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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 38/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt am Donnerstag, 23. April 2026

im Sitzungssaal des Rathauses Himmelstadt

Erster Bürgermeister Herbert Hemmelmann begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung:

1.

BA 2026002;

Buchenweg 8, Fl. Nr. 382/6, Gemarkung Himmelstadt;

Errichtung eines Anlehn-Carports am bestehenden Einfamilienwohnhaus: isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Buchenweg 8, Fl. Nr. 382/6 der Gemarkung Himmelstadt einen Anlehn-Carport am bestehenden Einfamilienwohnhaus errichten. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg II“. Das geplante Bauvorhaben soll an der Grenze zum noch unbebauten Nachbargrundstück Fl. Nr. 382/5 entstehen und kann nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BayBO verfahrensfrei (d. h. ohne Bauantrag) durchgeführt werden.

Da das Vorhaben jedoch die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mausberg II“ nicht in vollem Umfang einhält, wurden von den Bauherren folgende isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

Dachgestaltung:

Der Bebauungsplan lässt für Haupt- und Nebengebäude nur Satteldach und Krüppelwalmdach mit einer Dachneigung von 38 Grad bis 45 Grad zu; Flachdächer sind nicht zugelassen. Zur Eindeckung dürfen nur naturrotfarbene Tonziegel oder Betondachsteine verwendet werden.

Abweichend davon soll jedoch ein von der Hauswand weg abfallendes, flachgeneigtes Pultdach aus Polycarbonat in anthrazit mit einer Dachneigung von ca. 10 Grad entstehen. Durch die gewünschte Dachgestaltung sollen die vorhandenen Fenster im Dachgeschoss des Wohnhauses nicht „verbaut“ oder beeinträchtigt werden. Das gewählte Dach wirkt aus Sicht der Bauherren außerdem weniger wuchtig.

Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Aus Sicht der Verwaltung können die beantragten Befreiungen zugelassen werden; die Grundzüge der Planung sind nicht berührt. Außerdem wurden im Baugebiet „Mausberg II“ bereits abweichende Dachgestaltungen für Garagen und Carports zugelassen (Bezugsfälle).

Beschlussvorschlag:

Für die Errichtung des Anlehn-Carports auf dem Grundstück Buchenweg 8 der Gemarkung Himmelstadt werden isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mausberg II“ für die abweichend beantragte Dachgestaltung (Dachform, Dachneigung, Eindeckungsmaterial und -farbe) erteilt.

Beschluss:

Für die Errichtung des Anlehn-Carports auf dem Grundstück Buchenweg 8 der Gemarkung Himmelstadt werden isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mausberg II“ für die abweichend beantragte Dachgestaltung (Dachform, Dachneigung, Eindeckungsmaterial und -farbe) erteilt.

Abstimmungsergebnis:  12 : 0

2.

Mangelbeseitigung Glasfaserausbau;

Mindertief verlegte Leitungen;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die Fa. Seibold hat im Jahr 2025 den Glasfaserausbau in der Gemeinde Himmelstadt im Auftrag der Telekom durchgeführt. Bereits während der Ausführung wurden unzählige Mangelanzeigen weiter geleitet. Eine gemeinsame Begehung im Sommer 2025 mit der Fa. Seibold, der Telekom und der Gemeinde zeigte viele Mängel in der Ausführung der Oberflächen, welche teils bis heute nicht oder überhaupt nur mangelhaft nachgearbeitet wurden.

Anfang März 2026 wurden mehrere Kopflöcher auf Anweisung der Telekom im Altortbereich geöffnet, um zusätzlich die Verlegetiefen nachzuprüfen. Dabei wurde ersichtlich, dass die vorgegebene Mindestüberdeckung in sehr vielen Straßenzügen nicht eingehalten wurde. So wurden beispielsweise auf einer Gesamtlänge von knapp 2,1 km Mindestüberdeckungen von 30 – 35 cm, statt der geforderten 50 cm oder 31 cm statt der geforderten 40 cm vorgefunden.

Lediglich im anfänglich bearbeiteten Ortsbereich (Talrainstraße, Lärchenweg, Mausbergstraße, Waldstraße…) sind korrekte Mindestüberdeckungen umgesetzt worden.

Die von Fa. Seibold bei der Telekom angefragte Abnahme wurde von der Telekom in Abstimmung mit der Bauverwaltung zunächst zurückgewiesen.

Die Telekom empfiehlt, die ca. 2,1 km verlegten Glasfaserkabel, die mit nicht ausreichender Überdeckung verlegt sind, tiefer legen zu lassen. D.h. auf dieser Länge müssten die Wege und Straßen in Gänze erneut geöffnet, bearbeitet und wieder geschlossen werden. Da dies erneut Baustellen über mehrere Monate im Ortsbereich bedeutet, die neue Schäden hervorrufen können und das Straßennetz weiter beeinträchtigen, ist hier eine Gemeinderatsentscheidung über die weitere Vorgehensweise nötig.

Alternativ wäre denkbar, dass die Gemeinde Himmelstadt von der Fa. Seibold eine Bürgschaft vorgelegt bekommt und das Nachbessern bzw. tiefer legen der Leitungen dann vorzunehmen, wenn in den betroffenen Straßenzügen sowieso Tiefbaumaßnahmen erfolgen. Allerdings ist hierbei fraglich, ob und wann dies eintreten wird, da derzeit keine größeren Tiefbaumaßnahmen in Himmelstadt geplant sind. Auch ist bislang die Telekom von dieser Variante nicht überzeugt.

Hinweis zur Abnahme: Eine Begehung ist erforderlich, um sämtliche Mängel, auch in den Oberflächen, festzuhalten und mit Fristsetzung beseitigen zu lassen. Die Abnahme kann bei gravierenden Mängeln somit erneut verweigert werden. Da die Telekom aktuell große finanzielle Einbehalte bei der Fa. Seibold vorgenommen hat, müsste das Interesse inzwischen größer sein, sämtliche Mängel zeitnah zu beseitigen.

Finanzielle Auswirkungen:

Bislang nicht bekannt, da zusätzliche Kosten vermutlich erst langfristig auftreten werden (Bsp. im Zuge einer Straßenöffnung aufgrund eines Wasserrohrbruches wird eine mindertief verlegte Leitung beschädigt und muss repariert werden).

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeinde Himmelstadt beschließt, die kompletten Straßenzüge (ca. 2,1 km Länge), in denen die Glasfaserkabel mindertief verlegt sind (überwiegend Altort), erneut öffnen zu lassen und korrekt verlegen zu lassen. Eine Abnahme, auch im Hinblick auf die Oberflächen, erfolgt erst nach dieser Maßnahme.

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeinde Himmelstadt beschließt, Glasfaserkabel nur in den Straßenzügen neu verlegen zu lassen (ca. 1,7 km Länge), in denen die Mindestüberdeckungen in erheblichem Maße unterschritten sind. Geringfügige Abweichungen bis 3 cm werden akzeptiert. Eine Abnahme, auch im Hinblick auf die Oberflächen, erfolgt erst nach dieser Maßnahme.

Beschlussvorschlag 3:

Die Gemeinde Himmelstadt beschließt, keine Eingriffe zur Ausbesserung der Mindertiefen vornehmen zu lassen und fordert von der Fa. Seibold die Vorlage einer Bürgschaft, um Sicherheit für spätere Nachbearbeitungen im Zuge von späteren Tiefbaumaßnahmen zu bekommen. Eine Abnahme, auch im Hinblick auf die Oberflächen, erfolgt dann zeitnah bzw. nach Vorlage der Bürgschaft.

Diskussionsverlauf:

Bürgermeister Hemmelmann gibt zu bedenken, dass beim Tieferlegen des Glasfaserkabels die Länge fehlt und das Kabel gestreckt werden muss. Dies könnte weitere Probleme mit der Datenübertragung hervorrufen.

Dritter Bürgermeister Andreas Scheb schlägt vor, dass zum TOP ein Vertreter der Telekom im Gemeinderat zum Ablauf Stellung nehmen sollte. Er ist mit Hr. Betz von der Telekom stets im Austausch gewesen und überrascht über die Länge der Schäden. Hr. Betz wurde auch mehrfach in die Gemeinde eingeladen. Dieser wollte bisher nicht kommen. Es gibt viele offene Fragen.

Seitens der Telekom gibt es zur Schadensbeseitigung noch keine Rückmeldung. Die Telekom wartet auf die Entscheidung der Gemeinde.

GR Kübert kritisiert, dass nur mit den gegebenen Informationen nichts entschieden werden kann. Die Ablaufdetails sind nicht bekannt. Er beantragt aufgrund der vielen Unklarheiten den TOP zurückzustellen und erst zu entscheiden, wenn die Telekom im Gemeinderat zum Ablauf Stellung genommen hat.

Es ist davon auszugehen, dass eine Bürgschaft zur Abdeckung möglicher Schäden bei mind. 1 Mio € liegen müsste.

GR Sattel erkundigt sich zu den Nacharbeiten der Straßenoberfläche. Diese sind zusätzlich einzufordern.

Das Gremium ist sich einig, Vertreter von der Telekom und evtl. auch den Bauleiter der Fa. Seibold in eine Sitzung des Gemeinderates einzuladen. Evtl. müsste eine Sondersitzung einberufen werden. Die Vertagung des TOP wird befürwortet.

Zweite Bürgermeisterin Marie-Luise Schäfer sieht das Aufgraben auf 2,1km Länge kritisch. Gefragt wird, ob die Telekom für die Bürgschaft zuständig ist, da sie für die Gemeinde Vertragspartner ist.

Das Gremium fordert, dass bei den Aufgrabungsarbeiten zeitgleich eine Kontrollinstanz der Gemeinde vor Ort sein muss.

Bei der ausführenden Firma ist nachzufragen, ob die Mindertiefe Gründe hatte.

Der Nutzungsausfall für Bürger sollte minimalst sein. Die Telekom sollte hierfür ein Konzept vorlegen.

Gefragt wird zu Erfahrungswerten aus anderen VG-Gemeinden. In Zellingen sind ebenfalls Mindertiefen festgestellt worden. Zellingen unternimmt nichts dagegen.

In Retzstadt sind die Verlegearbeiten gut gelaufen, da zusätzlicher ein Bauleiter eingesetzt wurde und alles dokumentiert ist.

Das Gremium stimmt einer Wortmeldung aus dem Publikum zu und gewährt das Wort.

Zuhörer R. Paulus schlägt vor, dass Fristen zur Erledigung der Arbeiten gesetzt werden sollten. Ein Lageplan der verlegten Kabel sollte eingefordert werden. Die Sanierung der Gesamtstrecke ist zu befürworten.

Beschluss:

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, bis ein Mitarbeiter von Telekom dem Rat die anstehenden Baumaßnahmen erläutert hat.

Ein Mängelplan zu den schadhaften Stellen ist vorzulegen. Zu erklären ist, wie die Reparaturmaßnahme zu verlaufen hat. Ein Termin für die Fertigstellung ist festzulegen.

Abstimmungsergebnis:  11 : 1

3.

Fundwesen;

Neuabschluss einer Vereinbarung mit dem Tierschutzverein Würzburg e.V.;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 28.02.2026 kündigt uns der Tierschutzverein Würzburg e. V. die bestehende Vereinbarung vom 01.09.2018 fristgerecht zum 31.12.2026. Bestandteil der Vereinbarung ist die Annahme, Verwahrung und Versorgung von gefundenen Haustieren (Fundtieren) einschließlich der erforderlichen Weiterverfügung.

Als Grund nennt der Tierschutzverein steigende Kosten für die Versorgung der Tiere. Die bisher vereinbarten Konditionen decken diese Kosten nicht annähernd.

Aktuell zahlt die Gemeinde Himmelstadt 0,22 € pro Einwohner zum 31.12. des vorvergangenen Jahres. Im letzten Jahr wurden 351,56 € (0,22 € bei 1598 Einwohnern z. 31.12.2024) an den Tierschutzverein Würzburg beglichen.

Zeitgleich wird der Gemeinde Himmelstadt der Abschluss einer neuen Vereinbarung vorgeschlagen.

Wesentliche Änderungen sind:

-

Anstieg des Entgelts auf 1,00 € pro Einwohner und Jahr; Grundlage für Berechnung des Pauschalbetrages ist die Einwohnerzahl um 31.12. des vorgegangenen Jahres und zwar auf Grundlage der vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bekanntgegebenen Einwohnerzahlen

-

durch behördliche Anordnungen sichergestellte Tiere sind nicht Gegenstand der Vereinbarung

-

exotische Tiere werden nicht zugelassen

-

eventuell erforderliche Katzen-Kastrationen und erforderliche externe Tierarztkosten (z.B. akute Versorgung) gehören nicht zur inbegriffenen Behandlung

Ein Wechsel zu einem anderen Tierschutzverein ist fraglich. Der Tierschutzverein Main-Spessart e. V. mit Tierheim in Lohr müsste die Aufnahmekapazitäten prüfen. Auch hier wird ein Entgelt von 1,00 € pro Einwohner erhoben.

Die Verwaltung empfiehlt, die Vereinbarung mit dem Tierschutzverein Würzburg zum 01.01.2027 abzuschließen.

Die Vereinbarung ist Teil des Beschlusses und als Anlage 1 beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen:

Abhängig von den ermittelten Einwohnerzahlen. Aktuell 1.598 Einwohner = 1.598 € jährlich.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt dem Abschluss der neuen Vereinbarung zwischen dem Tierschutzverein Würzburg und Umgebung e. V. und der Gemeinde Himmelstadt zu.

Die Vereinbarung ist Teil des Beschlusses und als Anlage 1 beigefügt.

Diskussionsverlauf:

Bürgermeister Hemmelmann erläutert, dass er mit der Leiterin des Ordnungsamtes der VGem gesprochen und Kosten bei anderen Tierschutzvereinen (Tierheim Lohr) recherchiert hat. Das Tierheim Lohr fordert ebenfalls 1€. Bei gleichbleibenden Konditionen wäre das Tierheim Würzburg zu bevorzugen.

Wie viele Tiere im Jahr untergebracht werden müssen, ist nicht bekannt.

Kritisiert wird die Steigerung um das Vier- bis Fünffache.

Beschluss:

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt dem Abschluss der neuen Vereinbarung zwischen dem Tierschutzverein Würzburg und Umgebung e. V. und der Gemeinde Himmelstadt zu.

Die Vereinbarung ist Teil des Beschlusses und als Anlage 1 beigefügt.

Abstimmungsergebnis:  12 : 0

4.

1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über das Abhalten von Märkten (hier: Weihnachtsmarkt) - (MarktGebS);

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

In der Sitzung vom 11.09.2025 hat sich der Gemeinderat Himmelstadt für eine Satzungsänderung in Bezug auf die Gebühren ab dem nächsten Weihnachtsmarkt (2026) ausgesprochen.

Die Änderung lautet wie folgt:

1. Änderung der

Gebührensatzung

zur Satzung über das Abhalten von Märkten (hier: Weihnachtsmarkt)

(MarktGebS)

Auf Grund der Art. 1, 2 Abs. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Himmelstadt folgende Änderungssatzung über die Erhebung von Marktgebühren (Marktgebührensatzung (MarktGebS)).

Art. 1

Gebührenarten, Gebührenberechnung

(2)

Die Gebühren betragen für Händler und Schausteller pro Wochenende

 

a)

pro Holzlaube oder Häuschen (3 lfd. Meter) 75,00 €

 

b)

pro mitgebrachter Hütte oder Ähnlichem (nur nach Absprache; 3 m Stellfläche)  55,00 €

jeder weitere Meter 5,00 €

(3)

Die Gebühren betragen für gastronomische Betriebe pro Wochenende

 

a)

pro Holzlaube oder Häuschen (3 lfd. Meter) 85,00 €

 

b)

pro Holzlaube, Häuschen mit Boden (3 lfd. Meter) 110,00 €

 

c)

pro mitgebrachter Hütte oder Ähnlichem (nur nach Absprache; 3 m Stellfläche)  70,00 €

 

d)

jeder weitere Meter 5,00 €.

(5)

Für den erhöhten Strombedarf ergibt sich folgende Regelung:

 

a)

wird ersatzlos gestrichen

(7)

Bänke und Tische können sich vom Veranstalter für das Marktwochenende geliehen werden. Die Kosten hierfür belaufen sich pro Wochenende

 

a)

pro Bank 5,00 €

 

b)

pro Tisch 10,00 €

Art. 2

Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Abhalten von Märkten (hier: Weihnachtsmarkt) tritt zum 01.06.2026 in Kraft.

Himmelstadt, den 23.04.2026 
Herbert Hemmelmann
Erster Bürgermeister 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt die vorliegende 1. Änderungssatzung der Marktgebührensatzung für den Weihnachtsmarkt der Gemeinde Himmelstadt in der oben aufgeführten Fassung. Alle anderen Bestandteile der Satzung haben weiterhin ihre Gültigkeit.

Diskussionsverlauf:

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss Ingrid Haimann berichtet vom Treffen mit dem AK Weihnachtsmarkt am 09.04. Die Punkte der Satzung wurden gemeinsam durchgegangen. Festgestellt wurde, dass kein erhöhter Strombedarf bei keinem Marktaussteller vorhanden ist (nachgewiesen mit Zählermessungen). Bei den Gebühren für Bänke und Tische wurde die Erhöhung diskutiert. Insgesamt war es ein gutes Gespräch. Vorgeschlagen wird daher, die Gebührenerhöhung zu befürworten.

Verwiesen wird darauf, dass die normalen Stromabschläge weiter erhoben werden, lediglich die Gebühren für erhöhten Strombedarf entfallen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt die vorliegende 1. Änderungssatzung der Marktgebührensatzung für den Weihnachtsmarkt der Gemeinde Himmelstadt in der oben aufgeführten Fassung. Alle anderen Bestandteile der Satzung haben weiterhin ihre Gültigkeit.

Abstimmungsergebnis:  12 : 0

5.

Rechnungsgenehmigung/en;

Beratung und Beschlussfassung

Diskussionsverlauf:

Zu a):

Das Gremium kritisiert, dass die Rechnungsgenehmigungen erst jetzt vorliegen, da auch der Haushaltsansatz überschritten ist.

Gefragt wird, ob die Kosten auf die Gebührenberechnung umgelegt werden. Bestätigt wird, dass die Kosten einfließen. Ansätze im Haushalt sind künftig anzupassen und zu erhöhen.

Gefragt wird, warum die Rechnungen erst nach einem halben Jahr im Rat vorgelegt werden und ob die Zahlungen bereits angewiesen sind, da außerplanmäßige Belastungen in der Höhe nicht ohne Beschluss des Gemeinderates angewiesen werden können (siehe Geschäftsordnung). Es ist davon auszugehen, dass die Rechnungen an die Handwerker aber bereits angewiesen wurden. Dies hebelt die Beschlussmöglichkeiten des Gemeinderates aus.

Zu b):

Festgestellt wird, dass die Beschlussvorlage nicht ordnungsgemäß vorliegt. Beratung und Beschlussfassung mit der vorliegenden Vorlage sind heute nicht möglich.

Aufgrund der fehlerhaften Vorlagen stellt Bürgermeister Hemmelmann den Antrag, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und zu überarbeiten.

Beschluss:

a) Roland Babinsky, Am Greinberg 5, 97076 Würzburg

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Firma Babinsky vom 09.08.2025 über 5.347,09 € und die damit verbundene überplanmäßige Ausgabe im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

Beschluss:

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, den TOP Rechnungsgenehmigung an die Verwaltung zurückzugeben, um ordentlich aufzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis:  10 : 2

6.

Informationen des 1. Bürgermeisters

Sachverhalt:

a) Austauschtreffen zum Thema Gemeindeentwicklung

Informiert wird über ein Treffen im Landratsamt zum Thema Gemeindeendwicklung. Insbesondere ging es um Belange von Senioren und Mehrgenerationen.

b) Digitaler Energienutzungsplan

Eine Sitzung zum Thema „digitaler Energienutzungsplan“ fand im Landratsamt statt. Die Daten werden noch überarbeitet.

c) Jugendverkehrsschule

Informiert wird über die Aktivität der Jugendverkehrsschule auf dem Verkehrsübungsplatz der Mittelschule Zellingen.

d) Familienfest der Grundschule Himmelstadt

Mitgeteilt wird, dass die Grundschule am 08.05. von 14:00-16:30 Uhr ihr Schulfest als Familienfest durchführt.

e) Personaländerungen Kommunale Jugendarbeit

Informiert wird darüber, dass Frau Annika Thorwart die Leitung der kommunalen Jugendarbeit im Landratsamt am 01.04.26 übernommen hat.

f) ILE Netzwerktreffen

Das letzte ILE-Netzwerktreffen aller ILE Gruppierungen in Unterfranken hat in Retzstadt stattgefunden. Inbegriffen war auch eine Streuobstwiesenwanderung in Margetshöchheim.

g) JHV Freunde der Heroldstiftung

Informiert wird über die Jahreshauptversammlung der „Freunde der Heroldstiftung“. Verwiesen wird auf das große Interesse an der Veranstaltung bei den Mitgliedern.

h) Ehrung der Prüfungsbesten IHK und HWK im Landratsamt

Aus Himmelstadt wurde Mattias Binder als Prüfungsbester bei der Ehrung der IHK und HWK im Landratsamt ausgezeichnet. Er hat die Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann.

i) Baumpflanzaktion Grundschule

Informiert wird darüber, dass die Grundschüler gemeinsam mit Revierförster Patrick Schelbert Ahorne nachgepflanzt haben.

j) kurzfristige Vorbesprechung Ampelanlage im Straßenbauamt

Über eine sehr kurzfristig anberaumte Vorbesprechung zur Ampelanlage an der B27 im Straßenbauamt wird informiert. Rückgefragt wurde, ob die Gemeinde dies noch befürwortet. Das Straßenbauamt hat mitgeteilt, dass man sich nun darum kümmern wird. Jedoch macht der zuständige Sachbearbeiter Herr Philipp wenig Hoffnung, dass die Ampelanlage vor 2028 steht.

k) Neues Förderprogramm Ausbau Glasfaser für Aussiedlerhöfe/externe Gebäude

Informiert wird darüber, dass es bei Anbindung der Aussiedlerhöhe/externen Gebäuden auch möglich wäre, das Wasserversorgunghäusle anzubinden. Eine alleinige Anbindung an die Wasserversorgung ist nicht förderfähig, nur mit nebenliegendem Anwesen.

Bei der Gemeinde verbleibt ein Eigenanteil von 10%.

l) Bildungsregion MSP, Ganztagsbildung

Ganztagesbildung bezieht sich auf Ferienbetreuung und Ganztagesbetreuung.

Schulen müssen zunächst den Bedarf abfragen. Die Gemeinde will sich auf ILE-Ebene mit anderen Gemeinden zusammentun.

Ein Gespräch mit der GSH-Schulleitung soll am Freitag 24.04. stattfinden.

m) Wahlanfechtung Bürgermeisterwahl

Informiert wird über die laufende Wahlanfechtung. Das Wahlamt wurde zu Stellungnahme aufgefordert. Diese ist an das Landratsamt weitergegeben worden. Das Landratsamt muss nun entscheiden. Mitgeteilt wird, dass trotz des laufenden Verfahrens die konstituierende Sitzung des Gemeinderates am 06.05. planmäßig stattfindet.

n) Termine

Maifeier

01.05. 13:30

Weinlagenwanderung

(Gemeinde über AK Tourismus involviert)

03.05. 10:00

Konstituierende Sitzung des Gemeinderates

06.05. 19:00

GRHI nach VG-Versammlung

21.05. 19:30

(nach Bedarf)

o) Pressetermin

2. Bürgermeisterin Schäfer berichtet vom Pressegespräch bezüglich des am 29.05. stattfindenden Fußballspiels mit Eintracht Frankfurt. Dies ist die erste Veranstaltung des Vereins in diesem Rahmen. Die Frankfurter sind vom Platz begeistert. Charlie Körbel war in Himmelstadt vor Ort.

Abstimmungsergebnis:  o. A.

7.

Anfragen Wolfgang Kübert;

Information

Sachverhalt:

Informiert wird darüber, dass die Anfragen von Gemeinderat W. Kübert aufgrund von Zeitmangel in der VGem nicht bearbeitet werden konnten.

Mitgeteilt wird, wie mit Anträgen/Anfragen laut GO zu verfahren ist.

Die Gruppierungen stellen Anfragen/Anträge. Die Verwaltung hat bis zu 3 Monate Zeit zu bearbeiten. Die vorgenannten Anträge jetzt sind über Ostern eingegangen. Die Verwaltung war in dieser Zeit unterbesetzt. Die Antworten werden nachgeholt.

Abstimmungsergebnis:  o. A.

8.

Kurze Anfragen

Sachverhalt:

a) Retentionsfläche als Ersatz Brückenstr. 1

Die Ersatzfläche für die benötigte Retentionsfläche wurde in der Bürgerversammlung angekündigt. Das WWA hat den Vorschlag befürwortet. Die vorgesehene Ersatzfläche ist der Hartplatz des TSV. Wunsch des TSV ist es, ganzflächig abzuschieben.

b) Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Gefragt wird, warum die Beschlüsse (Vergabe Brandschutz) aus Nichtöffentlicher Sitzung der vorletzten Sitzung des Gemeinderates noch nicht veröffentlicht wurden.

Bürgermeister Herbert Hemmelmann fragt in der Verwaltung nach.

c) Sachstand Friedhofsmauer

Festgestellt wird, dass an der Friedhofsmauer immer noch Löcher bestehen und Steine am Tor fehlen.

Bürgermeister Hemmelmann teilt mit, dass er mit den Bauhof-Mitarbeitern gesprochen hat. Diese haben bestätigt, dass sie die Arbeiten erledigen können. Der Putz ist bereits aufgearbeitet. Bezüglich der noch offenen Arbeiten fragt Bürgermeister Hemmelmann nach.

d) Sachstand Anschaffung von Schirmen für den Friedhof

Bürgermeister Hemmelmann recherchiert noch. Zu klären ist, ob eine billige oder teure Variante gewählt wird. Bestellt wurden noch keine Schirme.

e) Sachstand Verrechnungssatzung für die Feuerwehreinrichtungen

Gefragt wird, ob der Einsatz an der Bahnstrecke verrechnet worden ist. Bestätigt wird, dass eine Verrechnungssatzung vorliegt und dementsprechend von der zuständigen Mitarbeiterin auch verrechnet wird. Die Überarbeitung der Verrechnungssatzung selbst, ist dagegen noch nicht erfolgt.

Bürgermeister Hemmelmann erkundigt sich in der Verwaltung, ob der Einsatz an der Bahnstrecke abgerechnet ist.

f) Parkplätze an der Kinderkrippe

Gefragt wird zum Sachstrand der Verlegung der Behindertenparkplätze. Mitgeteilt wird, dass der Bauhof beauftragt ist, alle drei Behindertenparkplätze nach oben auf den Platz zu verlegen und die Markierungen zu erneuern. Wann die Parkplätze ordnungsgemäß erstellt werden, fragt Bürgermeister Hemmelmann ab.

Der Beschluss des Gemeinderates zu den Behindertenparkplätzen ist am 09.10.2025 gefasst gewesen. Auf Umsetzung wird gedrängt.

Abstimmungsergebnis:  o. A.

9.

Vollzug der Geschäftsordnung im Zeitraum 2020/2026;

Verabschiedung scheidender Mitglieder aus dem Gemeinderat

Sachverhalt:

Nachfolgende Mitglieder des Gemeinderates scheiden mit Ablauf des 30.04.2026 aus dem Gremium aus:

Frau Marie-Luise Schäfer:

Ihre Funktionen im Gemeinderat wie folgt:

Wahlperiode 2008 bis 2014:

Mitglied im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss

Wahlperiode 2014 bis 2020:

Dritte Bürgermeisterin (ab 06.12.2018)

 

Mitglied im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss

 

Mitglied im Ausschuss für Bau und Infrastruktur

 

Seniorenbeauftragte

Wahlperiode 2020 bis 2026:

Zweite Bürgermeisterin

 

Mitglied in der Gemeinschaftsversammlung der VGem

 

Mitglied in der Verbandsversammlung des AZV

 

Seniorenbeauftragte

Herr Harald Gangl:

Seine Funktionen im Gemeinderat wie folgt:

Wahlperiode 2014 bis 2020:

Mitglied im Gremium ab 06.12.2018

Wahlperiode 2020 bis 2026:

Mitglied im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss

 

Mitglied im Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Altort

Herr Thomas Gerhard:

Seine Funktionen im Gemeinderat wie folgt:

Wahlperiode 2020 bis 2026:

Mitglied im Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Altort

Herr Marcus Hilpert:

Seine Funktionen im Gemeinderat wie folgt:

Wahlperiode 2020 bis 2026:

Stellv. Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss

 

Stellv. Mitglied im Ausschuss für Bau, Infrastruktur…

Herr Willi Stamm:

Wahlperiode 2008 bis 2014:

Stellv. Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss

 

Stellv. Mitglied in der Gemeinschaftsversammlung

Wahlperiode 2014 bis 2020:

Mitglied im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss

 

Stellv. Mitglied in der Gemeinschaftsversammlung

Wahlperiode 2020 bis 2026:

Mitglied im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss

 

Mitglied im Ausschuss für Bau-, Infrastruktur und Altort

Diskussionsverlauf:

Bürgermeister Hemmelmann würdigt die Tätigkeit des letzten Gemeinderates mit einer Laudatio auf die scheidenden Räte und einem Präsent. Fünf Ratskollegen scheiden zum Ende der Legislatur aus: Bürgermeister Hemmelmann dankt den Räten Thomas Gerhard und Markus Hilpert für das Engagement der letzten sechs Jahre:

Bürgermeister Hemmelmann dankt dem scheidenden Ratskollegen Harald Gangl für das Engagement seit 2018.

Zudem würdigt er die Tätigkeit der scheidenden Räte Willi Stamm und zweiter Bürgermeisterin Marie-Luise Schäfer und dankt für das Engagement der letzten achtzehn Jahre seit 2008.

Zweite Bürgermeisterin Marie-Luise dankt den Ratskollegen und erstem Bürgermeister Hemmelmann für das entgegengebrachte Vertrauen.

Abstimmungsergebnis:  o. A.

Nichtöffentliche Sitzung: