Aufgrund von Art.23 Satz 1, Art. 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. 1998, S. 796), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Retzstadt folgende
Die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen der Gemeinde Retzstadt mit der Namen „Kommunalunternehmen Retzstadt, Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Retzstadt“ vom 15.03.2013 wird mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2025 aufgehoben und das Kommunalunternehmen wird mit Ablauf des 31.12.2025 aufgelöst.
Die noch bestehenden Rechte und Pflichten des Kommunalunternehmens Retzstadt, Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Retzstadt gehen mit Ablauf des 31.12.2025 auf die Gemeinde Retzstadt über. Nach § 28 KUV fällt im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge das gesamte Vermögen des vorstehenden Kommunalunternehmens an die Gemeinde Retzstadt zurück.
Diese Aufhebungssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.