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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 39/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufhebungssatzung Kommunalunternehmen Retzstadt

Aufgrund von Art.23 Satz 1, Art. 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. 1998, S. 796), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Retzstadt folgende

Aufhebungssatzung

§ 1

Auflösung des Kommunalunternehmens Retzstadt

Die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen der Gemeinde Retzstadt mit der Namen „Kommunalunternehmen Retzstadt, Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Retzstadt“ vom 15.03.2013 wird mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2025 aufgehoben und das Kommunalunternehmen wird mit Ablauf des 31.12.2025 aufgelöst.

§ 2

Übergang von Rechten und Pflichten sowie Gesamtrechtsnachfolge

Die noch bestehenden Rechte und Pflichten des Kommunalunternehmens Retzstadt, Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Retzstadt gehen mit Ablauf des 31.12.2025 auf die Gemeinde Retzstadt über. Nach § 28 KUV fällt im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge das gesamte Vermögen des vorstehenden Kommunalunternehmens an die Gemeinde Retzstadt zurück.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Aufhebungssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Retzstadt, den 18.09.2025
Karl Gerhard
1. Bürgermeister