Nach Art. 8 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) und § 11 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) hat die Regierung von Unterfranken für die am 8. März 2026 stattfindenden Gemeinde- und Landkreiswahlen einen Beschwerdeausschuss gebildet.
Der Beschwerdeausschuss entscheidet auf Antrag eines Wahlvorschlagsträgern über dessen Einwendungen bezüglich der Gültigkeit von Wahlvorschlägen für die Gemeinderats-, Kreistags-, Bürgermeister- und Landratswahl, sofern der Wahlausschuss diesen Einwendungen nicht abgeholfen hat oder ein Beschluss, der die Gültigkeit eines Wahlvorschlags festgestellt hat, von Amts wegen geändert wird (Art. 32 Abs. 4 Satz 1 GLKrWG).
Betroffene Wahlvorschlagsträger haben entsprechende Anträge bis spätestens Donnerstag, den 29. Januar 2026, 18.00 Uhr, schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen (Art. 32 Abs. 4 Satz 2 GLKrWG)
Der Beschwerdeausschuss tritt am Montag, den 2. Februar 2026 um 15:30 Uhr bei der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg im Sitzungssaal A zusammen.
Die Sitzung ist öffentlich.