An die Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken im Ortsbereich ergeht aus gegebener Veranlassung die Aufforderung, ihre Grundstücke durch entsprechende Pflegemaßnahmen sauber zu halten.
Durch Zurückschneiden der Hecken und Sträucher müssen Straßen und Gehwege von Bewuchs freigehalten werden.
Durch Rückschnitt von Bäumen ist eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und der öffentlichen Straßenbeleuchtung auszuschließen.
Bitte denken Sie hierbei auch an Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.