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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 40/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wichtiger Hinweis zur Grünabfallsammlung ​​​​​​​im Markt Zellingen

17.10.2023 in Zellingen

Mitgenommen werden:

Sperrige Grünabfälle, wie z.B. Äste bis 15 cm Durchmesser, Strauch- und Heckenschnitt.

Das Material muss gebündelt sein! Hierfür nur kompostierbares Material verwenden (z.B. Jutegarn, Paketschnur). Verwenden Sie keinen Draht und keine Plastikschnüre. Die Bündel dürfen max. 40 kg wiegen und max. 1,5 m lang sein.

Aus Kulanz werden Kleinmengen von bis zu 1 Kubikmeter von nicht sperrigen Grünabfällen mitgenommen (z.B. Laub und Grasschnitt). Voraussetzung: eine zügige Entleerung muss gewährleistet sein (z.B. Körbe, Wannen, Gartenabfallsäcke). Papiersäcke werden nicht entleert, sondern komplett mitgenommen.

Plastiksäcke werden nicht entleert oder mitgenommen!!!

Nähere Informationen zum Grünabfall entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender 2023 des Landkreises Main-Spessart (https://www.vgem-zellingen.info/eigene_dateien/aktuell/2023/januar/abfallkalender_2023_gemeinden.pdf).

Wir weisen darauf hin, dass die anfallenden Garten- und Grüngutabfälle nicht auf gemeindlichen Grundstücken abgelagert werden dürfen, sondern nur auf den Grundstücken, auf denen diese anfallen.