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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 40/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verwaltungsgemeinschaft

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Gemeindegebiet wachsen an zahlreichen Stellen Hecken, Sträucher und Bäume über die Grundstücksgrenze hinaus.

Nach den Vorgaben des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes müssen Hecken, Sträucher und Bäume bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

Der Überwuchs stellt eine Unübersichtlichkeit im Straßenverkehr dar. Bitte beachten Sie auch das Freihalten von Sichtdreiecken in Kurvenbereichen.

Die Gehwege (öffentlicher Verkehrsraum) sind auf einer lichten Höhe von 2,50 m frei zu halten.