Zur Feststellung des Wasserverbrauchs bitten wir Sie um Meldung der aktuellen Wasserzählerstände (Hauptwasserzähler sowie Gartenwasserzähler usw.)
Hierzu werden ab dem 26.09.2025 die neuen Ablesekarten sowie die Zugangsdaten zur Online-Meldung von der Firma Komuna an jeden Abnehmer versendet. Tragen Sie bitte Ihren Zählerstand ohne Kommastellen und das Ablesedatum ein und senden Sie die ausgefüllte Karte schnellstmöglich, spätestens bis zum 10.10.2025 an uns zurück.
Alternativ steht Ihnen zur Abgabe Ihres Zählerstandes auch die Wasserzähler ONLINE auf unserer Homepage ab 27.09.2025 bis zum 10.10.2025 unter www.vgem-zellingen.info/Bürgerservice ONLINE zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Falls wir keine Nachricht über ihren Zählerstand erhalten, sind wir leider gezwungen, den Zählerstand zu schätzen. Die damit verbundenen Unannehmlichkeiten und Kosten wollen wir Ihnen ersparen.
An alle Grundstückseigentümer:
Es ergeht der Hinweis, dass für Gartenwasserzähler dieselben Eichvorschriften (6-Jahre) wie beim Hauptwasserzähler gelten. Gartenwasserzähler, die die Eichzeit überschritten haben und nicht rechtzeitig ausgewechselt wurden, können für die Abrechnungsperiode 01.10.2024 – 30.09.2025 nicht mehr herangezogen werden. Diese Gartenwasserzähler werden von Amtswegen gelöscht, sodass kein Abzug bei den Schmutzwassergebühren erfolgt.
Wenn Sie den Gartenwasserzähler versäumt haben zu wechseln, sollten Sie schnellst möglich handeln und einen Wechsel der Gartenwasserzählers vornehmen. Die Daten des Gartenwasserzählerwechsels senden Sie rechtzeitig vor dem 30.09.2025 an die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, SG IV/3.