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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 42/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Stellenausschreibung

Der Markt Zellingen sucht zur Unterstützung des Bauhofteams zum 01.01.2025 oder später

Bauhofmitarbeiter (m/w/d) und

Gärtner / Gärtnermeister (m/w/d)

in Vollzeit oder vollzeitnaher Teilzeit.

Zu den vielseitigen Aufgaben eines Bauhofmitarbeiters gehören u.a. die Mitarbeit bei der Wartung, Instandhaltung, -setzung und Unterhaltung der kommunalen Einrichtungen und Liegenschaften, die Grünpflege, Unterhaltung der Straßen und Wege, Winterdienst, Reparaturen, Instandhaltung der gemeindeeigenen Gebäude.

Eine handwerkliche Ausbildung und technisches Verständnis oder entsprechende Berufserfahrung wird vorausgesetzt.

Als Teil des Teams kümmern sich unsere Gärtner überwiegend um die Gestaltung, Pflege und Unterhaltung unserer Grünanlagen, des Gesundheitsgartens, der Kinderspielplätze und Friedhöfe, sowie der Wartung der Maschinen und Geräte. In den Wintermonaten wird die Übernahme des Winterdienstes vorausgesetzt.

Wir erwarten:

  • Flexibilität und Teamfähigkeit
  • eine selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise sowie körperliche Belastbarkeit
  • Bereitschaft zum Dienst außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, insbesondere für den Winterdienst
  • Führerschein Klasse B erforderlich, CE (ehemals Klasse 2) ist wünschenswert

Wir bieten:

  • einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz
  • ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer leistungsgerechten Vergütung bei entsprechender Qualifikation und beruflicher Erfahrung nach TVöD sowie eine zusätzliche Altersvorsorge
  • Jahressonderzahlung sowie 30 Tage Urlaub
  • zusätzliche leistungsorientierte Bezahlung
  • Fort-, Weiterbildungs- und Karrieremöglichkeiten

Ihre Bewerbung senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 31.10.2024 per E-Mail an post@vgem-zellingen.de oder schriftlich an den Markt Zellingen, z. H. Bürgermeister Stefan Wohlfart, Würzburger Str. 26, 97225 Zellingen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgegeben sondern entsprechend den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vernichtet werden.