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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 43/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Süßes oder Saures!

An Halloween ziehen wieder schaurige Gestalten durch unsere Straßen.

Dennoch darf das Begehen von Halloweenaktivitäten nicht dazu führen, dass Sachwerte von Mitbürgern (Gebäude, Vorgärten, Tore und Wege) durch groben Unfug beschmutzt oder gar beschädigt werden.

Den umherziehenden Kindern und Jugendlichen wird empfohlen nur dort zu klingeln wo ein Licht brennt. Dadurch kann davon ausgegangen werden, dass die Bewohner den gruseligen Spaß mitmachen und Süßes bereithalten.

Eltern sollten dies Ihren Kindern so vermitteln.

Sollten dennoch Beschädigungen und Verunreinigungen beobachtet und festgestellt werden, können die Verursacher mit einer Anzeige von den Betroffenen rechnen.