Seit Oktober 2025 gibt es in Deutschland eine sog. Empfängerüberprüfung bei Überweisungen im Online-Banking. Hierbei handelt es sich um eine automatische Prüfung, bei der der angegebene Empfängername mit der IBAN des Zielkontos abgeglichen wird, um Fehlüberweisungen und Betrug zu verhindern.
Bei der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen treten in den letzten Wochen vermehrt Rückfragen auf, weil Überweisungen nicht ausgeführt werden können oder in der Zahlungs-App „Warnhinweise“ erscheinen. Die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen erstellt Bescheide und Rechnungen überwiegend mit dem Briefkopf der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen; hier ist über dem Adressfeld der Zusatz „Diesen Bescheid erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen als Behörde für den Markt … / die Gemeinde …“. Als Kontoinhaber wird dann oft die Verwaltungsgemeinschaft gewählt. Bei den angegebenen Bankverbindungen handelt es sich dann aber immer um die Konten der jeweiligen Gemeinde - nicht um die der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen. Kontoinhaber und Empfänger-IBAN stimmen dann nicht überein und es kommt zu Fehlermeldungen oder Warnhinweisen.
Wir bitten Sie daher, ab sofort vermehrt darauf zu achten, an welche Gemeinde Sie eine Zahlung zu leisten haben und evtl. Daueraufträge zu überprüfen und anzupassen.
Die Verwaltung wird in den kommenden Wochen alle Vordrucke – soweit dies technisch möglich ist – modifizieren, um in Zukunft Missverständnisse zu vermeiden.