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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 44/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Leihgebühren für Besteck, Geschirr und gemeindliches Bauhofinventar

Leihgebühr für den Festgeschirrverleih:

Ansprechpartner für das Geschirr ist Conny Scheb,

Tel. 0178 / 592 9859

Die neuen Preise treten zum 01.01.2024 in Kraft.

Leihgebühr für gemeindliches Bauhofinventar

Die Preise verstehen sich pro Veranstaltung mit einer Dauer von einem bis vier Tagen. Weitere Tage werden gesondert berechnet.

Die Auf- und Abbauarbeiten durch einen Mitarbeiter des Bauhofes sind kostenfrei. Helfer sind von den Ausleihern/Veranstaltern zu stellen.

Fehlende, beschädigte oder zerstörte Teile sind der Gemeinde in voller Höhe zu ersetzen.

Die Gegenstände müssen im Bauhof Himmelstadt abgeholt und innerhalb 3 Tagen nach Veranstaltungsende bzw. nach Vereinbarung mit dem Bauhofpersonal in einem sauberen Zustand zurückgebracht werden.

Ausleihgebiet ist der Bereich der VGem Zellingen und der ILE-Gemeinden.

Das Ausleihen ist in das von der Verwaltung erstellte Formblatt einzutragen. Ebenso ist bei der Rückgabe das Inventar vom Bauhofpersonal zu kontrollieren und auf dem Blatt zu bestätigen.

Die Leistungen werden ab Einführung der Umsatzsteuer 2b im Jahre 2025 steuerpflichtig.

Ansprechpartner für das gemeindliche Bauhofinventar ist Marco Schrenker, Tel. 0152 / 231 904 25.

Die neuen Preise treten zum 01.01.2024 in Kraft.