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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 44/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Hundehaltung in der Gemeinde Retzstadt

In jüngster Vergangenheit haben wir mehrere Beschwerden erhalten, dass im Gemeindegebiet Hundekot nicht immer ordnungsgemäß entsorgt wird. Es liegt in unser aller Interesse, dass Straßen, Geh- und Radwege sowie Grünflächen sauber bleiben. Daher möchten wir mit diesem Aufruf nochmal ausdrücklich auf eine noch bessere Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Beseitigung des Hundekots hinwirken.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist Hundekot Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und deshalb ordnungsgemäß und unverzüglich durch den Hundehalter bzw. durch die verantwortliche Person zu entsorgen. Nicht nur innerorts, sondern überall, auch auf Rad- und Flurwegen und Wiesen.

Nach der Verordnung über Reinhaltung öffentlicher Straßen der Gemeinde Retzstadt kann zudem eine Geldbuße bis zu 1.000,00 € verhängt werden, wer die genannten Flächen durch Tiere verunreinigen lässt.

Karl Gerhard
Erster Bürgermeister