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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​Aus aktuellem Anlass

Vorbeugen: Ratten von Haus und Garten fernhalten

In letzter Zeit wurde wieder ein vermehrter Rattenbefall im Ortsgebiet festgestellt, Beobachtet wurde, dass wiederholt Essensreste auf Komposthaufen und Gartengrundstücken ausgebracht werden. Hier sind sie tabu! Essensreste gehören in die Biotonne oder in den Hausmüll!

Um Ratten gar nicht erst anzulocken, sollte man ihnen keine Nahrung bieten. Mülltonnen und Müllsäcke - das gilt auch für den Gelben Sack - komplett verschlossen halten und möglichst erst kurz vor der Abholung für die Müllabfuhr bereitstellen. Speisereste im Hausmüll entsorgen und nicht ins Grüne werfen oder auf den Kompost geben. Auch sollten Essensreste grundsätzlich nicht in der Toilette oder im Ausguss heruntergespült werden, das kann Ratten über die Kanalisation anlocken. In Grünanlagen keine Abfälle liegen lassen und wild lebende Tiere wie Tauben, Enten und Schwäne nicht füttern.

Auf dem eigenen Grundstück sollte man Ratten keine Nist- und Unterschlupfmöglichkeiten bieten. Gerümpel oder Holzstapel möglichst nicht über längere Zeit liegen lassen und Sträucher, Bodendecker und Kletterpflanzen kurz halten oder auslichten. Tierfutter sollte nicht in Gartenhaus oder Schuppen aufbewahrt werden.

Wer eine Ratte oder Anzeichen eines Rattenbefalls entdeckt, auch auf dem eigenen Grundstück, ist wegen der Seuchengefahr verpflichtet, das unverzüglich bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt beim Ordnungs- oder Gesundheitsamt zu melden.