1. Bürgermeister Karl Gerhard begrüßt die erschienenen Gemeinderäte, den zuständigen Revierförster Herrn Patrick Schelbert, den Forstdirektor Christoph Kirchner, die Schriftführerin Sandra Gerhard, die Kämmerin der Gemeinde Retzstadt Frau Anna Gehrig, Herrn Uwe Pfister Vorstand der Jagdgenossenschaft, Herrn Klaus Nun Vorstandschaft FBG Arnstein, die Bauhofmitarbeiter Herrn Stefan Großer und Herrn Dominik Kitz, Herrn Ernst Schneider von der Main-Post, den Ortsobmann des Bauernverbandes Karl Köhler, sowie die Gäste und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung:
| 1. | Erweiterung der Tagesordnung |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende bittet um Erweiterung der Tagesordnung um einen weiteren dringlichen Punkt:
Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt
„Forst; Jahresbetriebsplanung 2023; Beratung und Beschlussfassung“ zu.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
| 2. | Besprechung forstlicher Themen vor Ort (Waldbegang) |
Sachverhalt:
Die Anwesenden begeben sich zur Waldabteilung „Oberloch“. Dort übergibt 1. Bürgermeister Karl Gerhard dem Revierförster Patrick Schelbert das Wort.
Herr Schelbert zeigt anhand einer Karte die Abteilungen des Retzstadter Gemeindewaldes und weist auf den Standort Oberloch hin.
Er betont, dass der heutige Fokus auf den Folgen des Hitzesommers liegt. In dem Waldbestand Oberloch dominiert die Rotbuche. Die dortigen Rotbuchen haben massive Trockenschäden aufgrund des Hitzesommers erlitten. Er zeigt den Anwesenden an den Bäumen den sogenannten Schleimfluss, der sich durch dunkle Flecken entlang des Baumstammes abzeichnet. Bei den Bäumen sterben die Kronenteile ab und die aufgetretenen Schäden können nicht mehr ausheilen. Durch die dadurch entstehenden Tot-Äste wird eine Holzernte immer gefährlicher. Außerdem wäre das Stammholz bei solch befallenen Bäumen schon im Folgejahr nicht mehr zum Verkauf geeignet.
Herr Schelbert teilt den Anwesenden mit, dass hier eine gründliche Durchforstung der bereits markierten Rotbuchen erfolgen wird.
Aufgrund einiger Fragen zur Thematik Regenerationspotenzial des Waldes erklären Herr Schelbert und Herr Kirchner, dass die Buche doch nicht so trockentolerant ist, wie man lange angenommen hat. Dem bereits dritten sehr trockenen Sommer in vier Jahren und den geringen Niederschlagsmengen in der Vegetationszeit (im Jahr 2022 Mai bis Anfang Septemer nur 1/3 Drittel des normalen Niederschlages) sind die heimischen Buchen nicht mehr gewachsen und werden auf gewissen Standorten ausfallen. Die fränkische Platte, besonders die dort liegenden Taleinschnitte wie Retzstadt, sind die mit am stärksten betroffenen Gebiete.
Die Strukturen im Wald ändern sich aufgrund des Klimawandels sehr schnell, jedoch ist positiv zu erkennen, dass sich die Eiche aufgrund ihrer Anpassungs- und Regenerationsfähigkeit weiter hält.
Auch der Bestand des Speierling-Baumes ist noch gut erhalten, da dieser auch sehr trockentolerant ist.
In einigen Waldgebieten ist von den Trockenschäden auch nur der alte Baumbestand betroffen und die Naturverjüngung hat sich noch gehalten, in anderen Abteilung sind allerdings auch schon an der Naturverjüngung Ausfälle zu verzeichnen.
Herr Schelbert zeigt den Anwesenden an einem liegenden Baumstamm eine qualitätsmindernde Eigenschaft. Bei manchen Buchen befindet sich ein Rotkern im Stamm. Je größer dieser ausfällt umso geringer sind die zu erzielenden Einnahmen bei dem Buchenholz.
Bürgermeister Karl Gerhard fragt, ob man an dem angrenzenden eingezäunten Waldgebiet einen Unterschied zu dem nicht eingezäunten Gebiet feststellen kann. Herr Schelbert erklärt, dass hier eine gute Verjüngung zu sehen ist und er hofft, dass sich hier auch weiterhin die Eiche mit verjüngt.
Herr Schelbert bittet die Anwesenden, sich zur Waldabteilung „Kaitloch“ zu begeben.
Dort angekommen zeigt Herr Schelbert den Anwesenden eine Fläche mit Fichten, die aufgrund Käfer- und Trockenschäden abgestorben sind. Letztes Jahr wurde bereits ein angrenzender großer Fichtenbestand entnommen und noch gehofft, die weitere bestehende Fläche zu halten. Der dortige befallene Fichtenbestand ist jedoch nicht mehr zu halten und wird zeitnah gefällt. Um die anschließenden umfangreichen Pflanzmaßnahmen umsetzen zu können, muss die Fläche gemulcht und mit einem Zaun versehen werden.
Auf eine Nachfrage, welche Baumarten hier für eine Neupflanzung vorgesehen sind, erklärt Herr Schelbert, dass er sich noch nicht festgelegt hat, aber mit Kirschbaumarten bisher gute Erfahrungen gemacht hat. Wichtig sind ihm jedoch trockentolerante Baumarten.
Ein Gemeinderat fragt nach, ob in den gemeindlichen Wäldern der Birkenbestand gesichert ist, da diese Baumart traditioneller Weise für den Maibaum verwendet wird. Herr Schelbert erklärt, dass die Birke nicht trockentolerant ist und den Klimawandel nicht überleben wird. Fast alle bestehenden Birken sind bereits abgestorben.
Es wird jedoch mit Herrn Schelbert vereinbart, dass vereinzelte Birkenneupflanzungen vorgenommen werden.
Anschließend begeben sich die Anwesenden in die Waldabteilung „Ehrenforst“. Hier erklärt Herr Schelbert den Anwesenden, dass es hier schöne Eichen im Bestand gibt. Diese guten und starken Eichen möchte er erhalten. Ein Merkmal der Eiche ist, dass diese mehr Trockenheit verträgt, aber wesentlicher langsamer wächst, als zum Beispiel eine Buche. Anhand einer Eiche zeigt Herr Schelbert den Anwesenden, dass aufgrund benachbarter hohen Buchen die Kronen der Eiche rückgängig werden.
Um die Eichen zu erhalten, müssen einige benachbarten Buchen entnommen werden, um die Baumkronen der Eichen frei zu stellen.
Herr Schelbert teilt mit, dass in vereinzelten Eichen der Eichenprachtkäfer zu finden war. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass keine abgestorbenen Eichen im Wald liegen bleiben dürfen, sonst können große Schäden durch weiteren Käferbefall entstehen.
In diesem Waldgebiet besteht eine Förderfläche im Rahmen des VNP (Bayrisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald) bei denen einige Biotop- und Totholzbäume von Herrn Schelbert aufgenommen wurden. Zweck der Zuwendung nach VNPWaldR 2022 ist es, in Wäldern im Sinn von Art. 2 BayWaldG die Vielfalt an geschützten und gefährdeten Arten und Lebensräumen durch Fortsetzung oder Wiedereinführung naturschutzorientierter Bewirtschaftungsweisen zu erhalten. Somit sind die ausschlaggebenden Zuwendungsrichtlinien das Belassen von Totholz und ganzen Totholzbäumen (stehend oder liegend) am Standort und eine Nichtnutzung von Biotopbäumen für 12 Jahre.
Herr Schelbert merkt an, dass dieses Förderinstrument auch einen guten finanziellen Ertrag für die Gemeinde darstellt.
Abschließend teilt Herr Schelbert mit, dass in dieser Waldabteilung erfreulicherweise weniger Trockenschäden zu verzeichnen sind, als in anderen Waldabteilungen der Gemeinde Retzstadt, wie zum Beispiel Steffling und Oberloch.
Die Anwesenden begeben sich sodann zur Jagdhütte im Ehrenforst. Dort wird die Sitzung fortgesetzt.
Abstimmungsergebnis: o. A.
| 3. | Forst; Jahresbetriebsplanung 2023; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Revierförster Patrick Schelbert erläutert zunächst die Zahlen aus dem Jahr 2021.
Das Betriebsergebnis belief sich auf +9.209 € (inkl. Bundeswaldprämie). Das Planergebnis war lediglich mit 715 € angesetzt.
Im Jahr 2022 (Stand 14.10.21) beläuft sich das vorläufige Betriebsergebnis auf +13.537 €, dies ist allerdings noch kein Endbestand und weitere Einnahmen für Fördergelder stehen noch aus.
Der geplante Gesamteinschlag belief sich für das Jahr 2022 auf 1.020 Festmeter. Der tatsächliche Wert des Gesamteinschlages beläuft sich aktuell auf 780 Festmeter.
Der Forstbetriebsplan 2023 wird erläutert:
Der Forstbetriebsplan 2023 plant mit Einnahmen von 93.742 € und Ausgaben von 79.243 €, so dass mit einem positiven Jahresergebnis von 14.499 € gerechnet werden kann.
Herr Schelbert merkt an, dass erfreulicherweise die Holzpreise gestiegen sind, allerdings sind auch die Material und Rückekosten deutlich teurer geworden.
Herr Schelbert informiert, dass ein Hiebsatz in Höhe von 1.060 Festmetern für die Gesamtnutzung in 2023 geplant ist.
1. Bürgermeister Karl Gerhard bedankt sich bei Herrn Schelbert für die ausführlichen Ausführungen.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt den Forstbetriebsplan 2023 in der vorgetragenen Fassung.
Der Forstbetriebsplan 2022 ist als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
| 4. | Forst; Festsetzung der Brennholzpreise für den Winter 2022/2023; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
1. Bürgermeister Gerhard verliest die Preise, die im letzten Jahr festgesetzt wurden.
IL-Holz auf 38,50 € pro Ster
Buche/Hainbuche 75,00 € pro Ster
Eiche/sonstiges Laubholz 75,00 € pro Ster
IL-Holz Fichte/Kiefer 20,00 € pro Ster
Die Höchstabgabemenge je Haushalt für IL Brennholz sind 20 Ster.
Nach Rücksprache mit dem Revierförster Patrick Schelbert werden folgende Preise vorgeschlagen:
Beschlussvorschlag:
Die Preise werden wie folgt festgesetzt:
IL-Holz auf 55,00 € pro Ster
Buche/Hainbuche 85,00 € pro Ster
Eiche/sonstiges Laubholz 85,00 € pro Ster
IL-Holz Fichte/Kiefer 39,00 € pro Ster
Die Höchstabgabemenge je Haushalt für IL Brennholz wird auf _________ Ster festgelegt (bisher 20 Ster.)
Diskussionsverlauf:
1. Bürgermeister Karl Gerhard teilt mit, dass die Brennholzpreise in den vergangenen zwei Jahren nicht erhöht wurden. Ab dem Jahr 2023 werden auch erstmals 7 % Umsatzsteuer für das Brennholz gemäß den neuen gesetzlichen Vorgaben gesondert aufgeschlagen.
Herr Schelbert merkt an, dass sich die Kosten der Unternehmer oft um 20 % gesteigert haben und sich die Pflanzen teilweise im Preis verdoppelt haben.
Aus der Mitte des Gemeinderates kommt der Hinweis auf, den Brennholzverkauf nur für Retzstadter Bürger vorzunehmen und keinen Weiterverkauf des Holzes zu erlauben.
Nach Vergleichen mit den Preisen in den umliegenden Gemeinden und ausführlicher Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Die Netto-Preise werden wie folgt festgesetzt:
IL-Holz auf 50,00 € pro Ster
Buche/Hainbuche 95,00 € pro Ster
Eiche/sonstiges Laubholz 95,00 € pro Ster
IL-Holz Fichte/Kiefer 30,00 € pro Ster
Die Höchstabgabemenge je Haushalt für IL Brennholz wird auf 20 Ster für den Eigenverbrauch festgelegt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
| 5. | Glasfaserausbau in den Außenbereichen; Neuvergabe Los 6; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Im Zuge des interkommunalen Auswahlverfahrens der Gemeinden Retzstadt, Himmelstadt und Markt Thüngen in der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) wurden Angebote für die Einzellose 1 bis 7 eingeholt. Der Markt Thüngen hat zwischenzeitlich das interkommunale Verfahren aufgrund einer eigenwirtschaftlichen Ausbauankündigung verlassen. Auf Basis der Erstangebote wurde den beiden Bietern die Möglichkeit der Nachkalkulation gegeben. Alle Bieter hatten die Möglichkeit auf die geänderte Gebietskulisse zu reagieren und erneut angepasste Angebote abzugeben.
Die nachverhandelten Angebote wurden anhand der Wertungskriterien der Ausschreibung ausgewertet. Die Wirtschaftlichkeitslücke, die für das Los 6 in die Wertung einging, stellt sich wie folgt dar:
| Los 6: Schotterwerk Schraud | |
| Netzbetreiber | Wirtschaftlichkeitslücke |
| NGN Fiber Network | 45.450,00 € |
| GlasfaserPlus GmbH | 70.509,00 € |
Für Los 6 der Gemeinde Retzstadt ist das Angebot der NGN Fiber Network gemäß Wertungsmatrix das wirtschaftlichste Angebot. Die Wirtschaftlichkeitslücke des ausgewählten Angebotes beträgt 45.450 €. Der zu leistende Eigenanteil durch die Gemeinde Retzstadt beträgt 4.545 €. Der Freistaat Bayern fördert die Wirtschaftlichkeitslücke mit 40.905 €. Die Förderquote beträgt somit 90 %.
Auf Grund der Fördergrundsätze muss der günstigste Anbieter den Zuschlag erhalten. Somit ist der bisherige Beschluss des Gemeinderates vom 13.10.2022/TOP 4 aufzuheben.
Finanzielle Auswirkungen:
Wie oben beschrieben.
Beschlussvorschlag:
1) Der Beschluss des Gemeinderates vom 13.10.2022/TOP 4 wird aufgehoben.
2) Die Gemeinde Retzstadt beauftragt (in interkommunaler Zusammenarbeit mit Himmelstadt) die NGN Fiber Network mit dem Aufbau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes (FTTB) im festgelegten Erschließungsgebiet des Loses 6 zum Preis von 45.450,00 € unter der Voraussetzung eines positiven Förderbescheides und der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur.
Diskussionsverlauf:
Nach Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Der Beschluss des Gemeinderates vom 13.10.2022/TOP 4 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Beschluss:
Die Gemeinde Retzstadt beauftragt (in interkommunaler Zusammenarbeit mit Himmelstadt) die NGN Fiber Network mit dem Aufbau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes (FTTB) im festgelegten Erschließungsgebiet des Loses 6 zum Preis von 45.450,00 € unter der Voraussetzung eines positiven Förderbescheides und der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
| 6. | Kurze Anfragen |
Sachverhalt:
- Keine -