am Donnerstag, 10. November 2022 im Sitzungssaal des Rathauses Retzstadt
1. Bürgermeister Karl Gerhard begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, Schriftführerin Sandra Gerhard, Herrn Ernst Schneider von der Main-Post sowie einen Gast und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.
Die Gemeinderäte Georg Schmitt und Jürgen Winkler sind entschuldigt.
| 1. | Sitzungsniederschrift vom 15.09.2022 und 13.10.2022; Genehmigung |
Diskussionsverlauf:
Nach Beratung ergehen folgende Beschlüsse:
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 15.09.2022 ohne Änderung.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 13.10.2022 ohne Änderung.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 2. | BA 2022003; Im Eberstal 1, Fl. Nr. 3607, Gemarkung Retzstadt Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Austragswohnhauses Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Im Eberstal 1, Fl. Nr. 3607 der Gemarkung Retzstadt ein Austragswohnhaus errichten und legen hierzu einen Antrag auf Vorbescheid zur Klärung der grundsätzlichen bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit vor. Die Bauherren und jetzigen Betriebsinhaber des dortigen Weingutes erläutern, dass der Betriebsnachfolger (Sohn) künftig die bestehende Familienwohnung im Weingut nutzen soll. Im bestehenden Gebäude könne aus Platzgründen kein neuer Wohnraum geschaffen werden. Deshalb soll in einem Abstand von etwa 40 m zum Bestandsgebäude ein Austragshaus mit einer Wohneinheit für die jetzigen Betriebsinhaber entstehen. Mit dem geplanten Vorhaben soll die Unterstützung des neuen Betriebsinhabers sichergestellt werden. Die Bauherren geben an, dass eine ausreichende Erschließung für das neue Gebäude hinsichtlich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung mit dem Anschluss an das Weingut gesichert ist. Die Zufahrt soll über den Feldweg Fl. Nr. 3775 erfolgen.
Das Grundstück Fl. Nr. 3607 liegt im Außenbereich der Gemarkung Retzstadt und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das geplante Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die landwirtschaftliche Privilegierung und die dienende Funktion des geplanten Vorhabens sowie die Begründetheit eines weiteren Gebäudes zur Wohnraumschaffung und des Standortes sind durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu prüfen. Dabei ist gemäß § 35 Abs. 5 Satz 1 BauGB das Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs zu beachten. Möglicherweise entgegenstehende öffentliche Belange sind durch das Landratsamt Main-Spessart zu bewerten. Das bestehende Weingut ist wegemäßig erschlossen und an die öffentliche Wasserversorgung sowie Kanalleitung angeschlossen. Ob die Zufahrt über den Feldweg Fl. Nr. 3775 für das geplante Vorhaben als ausreichend anzusehen ist, ist durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Austragswohnhauses auf dem Grundstück Im Eberstal 1, Fl. Nr. 3607 der Gemarkung Retzstadt wird vorbehaltlich des Vorliegens der landwirtschaftlichen Privilegierung, der dienenden Funktion und einer insgesamt gesicherten Erschließung erteilt. Für weitere ggf. nötige Erschließungsmaßnahmen sind die Bauherren verantwortlich. Erforderliche Maßnahmen sind mit der Gemeinde Retzstadt abzustimmen, die Kosten sind in vollem Umfang durch die Bauherren zu tragen.
Diskussionsverlauf:
Das Gremium nimmt Einsicht in die Planungsunterlagen.
Auf Nachfrage zwecks Präzedenzfällen in der Vergangenheit, erklärt der Vorsitzende, dass es landwirtschaftlichen Privilegierten in besonderen Situationen im Außenbereich gestattet ist zu bauen.
Ein Gemeinderat merkt an, dass der Abstand von 40 m zu dem bestehenden Wohnhaus aufgrund des Ortsbildes zu hoch ist.
Der Bauherr erklärt, dass der Abstand von 40 m zu dem Wohnhaus begründet ist. Es sollte die Möglichkeit bestehen, dass Weingut mit Keller bei Bedarf auf dieser Abstandsfläche erweitern zu können.
Nach ausführlicher Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Austragswohnhauses auf dem Grundstück Im Eberstal 1, Fl. Nr. 3607 der Gemarkung Retzstadt wird vorbehaltlich des Vorliegens der landwirtschaftlichen Privilegierung, der dienenden Funktion und einer insgesamt gesicherten Erschließung erteilt. Für weitere ggf. nötige Erschließungsmaßnahmen sind die Bauherren verantwortlich. Erforderliche Maßnahmen sind mit der Gemeinde Retzstadt abzustimmen, die Kosten sind in vollem Umfang durch die Bauherren zu tragen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 3. | Gewährung von Freiwilligen Leistungen; Musikverein Retzstadt e. V., Antrag von Gewährung eines Zuschusses für Musikausbildung (Zeitraum 2021/2022); Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 20.10.2022 beantragt der Musikverein Retzstadt e. V. den jährlichen Zuschuss zur Musikausbildung im Jahr 2021/2022.
In den vergangenen Jahren hat der Musikverein eine finanzielle Unterstützung, angelehnt an die Förderung für Sportvereine, durch die sog. Vereinspauschale erhalten (= 0,65 € je Unterrichtsstunde).
Im Jahr 2021/2022 wurden 51 Musikschüler*innen in insgesamt 1.231 Stunden unterrichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 3600.7170 zur Verfügung. Aufgrund einer Bemängelung in der Jahresrechnungsstatistik erfolgt die Zuordnung des Zuschusses ab dem Jahr 2022 allerdings zur Haushaltsstelle 3330.7180.
Beschlussvorschlag:
Der Musikverein Retzstadt e. V. erhält für die durchgeführte Musikausbildung im Antragsjahr 2021/2022 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 800,15 €.
Diskussionsverlauf:
Der Vorsitzende liest den Anwesenden den Antrag des Musikvereins vor und geht auf die detaillierte Unterrichtsaufstellung 2021/2022 ein. Es entstanden dem Musikverein für den Musikunterricht mit insgesamt 1.231 Unterrichtsstunden Gesamtkosten in Höhe von 19.766 €.
In diesem Zusammenhang, spricht die Gemeinde Retzstadt ihren Dank an den Musikverein Retzstadt e.V. für die vorbildliche Ausbildung des Nachwuchses aus!
Nach Beratung ergeht auf Vorschlag des 1. Bürgermeisters Karl Gerhard folgender
Beschluss:
Der Musikverein Retzstadt e. V. erhält für die durchgeführte Musikausbildung im Antragsjahr 2021/2022 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 800,15 €.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 4. | Gewährung von Freiwilligen Leistungen; Vereinspauschale 2022 zur Förderung des Sportbetriebes der DJK Retzstadt; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Die DJK Retzstadt e. V. erhält zur Förderung des Sportbetriebs auf Grundlage der o. g. Berechnung im laufenden Haushaltsjahr 2022 eine Vereinspauschale in Höhe von 2.021,37 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt unter 5500.7000 zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Die DJK Retzstadt e. V. erhält zur Förderung des Sportbetriebs auf Grundlage der o. g. Berechnung im laufenden Haushaltsjahr 2022 eine Vereinspauschale in Höhe von 2.021,37 €.
Diskussionsverlauf:
Der Vorsitzende erklärt, dass sich eine Steigerung der Vereinspauschale gegenüber den Vorjahren ergeben hat. Dies liegt daran, dass die DJK dieses Jahr mehr Übungsleiter ausgebildet hat und für einen Übungsleiter mehr Mitgliedseinheiten angerechnet werden.
Ein Wert für eine Mitgliedseinheit beträgt für den Landkreiszuschuss 0,13 €.
Die Gemeinde Retzstadt hat sich in den vergangenen Jahren an diese Berechnungsgrundlage angeschlossen.
Der Vorsitzende spricht sich für eine Förderung in dieser Höhe aus.
In diesem Zusammenhang spricht die Gemeinde den Dank an die DJK für das große Engagement im Breitensport aus.
Nach Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Die DJK Retzstadt e. V. erhält zur Förderung des Sportbetriebs auf Grundlage der o. g. Berechnung im laufenden Haushaltsjahr 2022 eine Vereinspauschale in Höhe von 2.021,37 €.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 5. | Denkmalschutz; Restaurierung des Bildstockes "An den drei Wegen / An den Maschinenhallen", Vergabe mit Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende zeigt ein Foto des oben genannten Bildstockes, auf dem massive Risse im Bildstock zu erkennen sind. Er stellt den Anwesenden das Angebot der Firma Georg Öhrlein, Erbshausen, in Höhe von 5.890,50 € brutto über die Restaurierung des Bildstockes vor.
Einige Mitglieder des Gemeinderates regen an, für diese Kosten eine Fördermöglichkeit im Rahmen des Regionalbudgets oder über Denkmalschutzmittel des Amtes für Denkmalschutz zu prüfen und zu beantragen.
Auf Nachfrage teilt der Vorsitzende teilt mit, dass die Firma Öhrlein erfahrungsgemäß eine sehr wirtschaftliche Firma darstellt.
Nach ausführlicher Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Die Gemeinde Retzstadt beauftragt die Firma Georg Öhrlein, Erbshausen, mit der Restaurierung des Bildstockes „An den drei Wegen/An den Maschinenhallen“ zum genannten Angebotspreis von 5.890,50 € brutto.
Parallel wird die Verwaltung beauftragt, die Fördermöglichkeiten des Bezirks Unterfranken sowie die Fördermöglichkeiten über das Regionalbudget der ILE zu prüfen und zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 6. | Wasserrecht; Bewässerungskonzept für die Weinbergsflächen Retzstadt; Vergabe der weiteren Ingenieurleistungen; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
1. Bürgermeister Karl Gerhard teilt mit, dass am 20.10.2022 nach 1,5 Jahren Wartezeit, ein Zuwendungsbescheid vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg über die Förderung eines Bewässerungskonzeptes bei der Gemeinde eingegangen ist. Laut Vergabestelle werden jetzt drei Angebote für die Ingenieurleistungen benötigt. Bisher ist nur ein Angebot eingegangen und somit kann der Auftrag in der heutigen Sitzung nicht vergeben werden.
Der Vorsitzende geht mit den Anwesenden den Zuwendungsbescheid des WWA durch.
Die Maßnahme umfasst die Erstellung eines Bewässerungskonzeptes für eine nachhaltige und umweltverträgliche Bewässerung von Weinbergsflächen im Gemeindegebiet sowie untergeordnet von Flächen des Obstbaus.
Die Gesamtkosten des Vorhabens waren mit 71.400 € festgesetzt. Hiervon wurden nicht zuwendungsfähige Kosten für Bohrungen/Schürfungen in Höhe von 17.850 € gestrichen.
Bei dem für dieses Vorhaben festgesetzten Zuwendungssatz von 75 % ergeben sich insgesamt Zuwendungen in Höhe von 40.162,50 €. Hiervon entfallen 35.162,50 € auf Zuwendungen des Freistaates Bayern und 5.000 € auf den Weinbauverein Retzstadt.
Ein Gemeinderat fragt nach, ob bei der geplanten Konzepterstellung die Thematik Hochwasserschutz mit beauftragt wird. Der Vorsitzende antwortet, dass diese Thematik laut Zuwendungsbescheid nicht integriert ist.
Im Rat kommt die Frage auf, wie es nach der Konzepterstellung weiter geht und wie weit die Gemeinde Interesse daran hat, das Projekt umzusetzen. Es wird kritisch gesehen, da hier auf die Gemeinde hohe Kosen für das Bauvorhaben zukommen werden, jedoch in gewisser Weise ein privatwirtschaftlicher Nutzen entsteht.
1. Bürgermeister Karl Gerhard erklärt, dass als nächster Schritt eine Konzepterstellung nötig ist, um Lösungsansätze für die Betriebe und auch tatsächliche Kostenschätzungen zu erhalten.
Dem Bürgermeister ist es wichtig, als Weinort die Kulturlandschaft zu erhalten und eine Lösung für das langfristige Trockenheitsproblem anzustreben. Aber ohne Beteiligung der Betriebe oder Fördermittel über Bund oder Land wäre die Umsetzung des Projektes natürlich eher schwierig.
Abstimmungsergebnis: o. A.
| 7. | Stärkung der Innenentwicklung; Fortführung des Programmes zur Förderung privater Maßnahmen für das Jahr 2023; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Die derzeit geltende Fassung der Satzung zur Förderung privater Maßnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung endet mit Wirkung zum 31.12.2022 und muss bei Fortführung des Programmes verlängert werden. Sie soll für ein weiteres Jahr beschlossen werden.
Diskussionsverlauf:
1. Bürgermeister Karl Gerhard geht mit den Anwesenden die aktuelle Fördersatzung durch.
Er informiert, dass in diesem Jahr erst drei Anträge über eine Förderung bei der Gemeinde eingegangen sind. Es wurden jedoch in diesem Jahr insgesamt bereits 93.000 € Fördermittel an Antragsteller ausgezahlt. Hierbei handelt es sich auch noch um Überhänge aus den Vorjahren.
Der Vorsitzende befürwortet die Fortführung dieses Förderprogrammes, da sich diese freiwillige Leistung der Gemeinde in den vergangenen Jahren bewährt hat.
Nach Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Fortführung des Förderprogramms zur Stärkung der Innenentwicklung lt. Vorlage zu. Die Förderrichtlinie gilt vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 8. | Kurze Anfragen |
Sachverhalt:
a) Rathaussturm
Die IFR hat das Gremium zum diesjährigen Rathaussturm am 11.11.2022 um 19:11 Uhr eingeladen.
b) Ferienbetreuung AWO
Ein Gemeinderat bittet darum, die Ferienbetreuungstermine dem Elternbeirat der Grundschule zukünftig nach Beschlussfassung mitzuteilen.
Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass die Termine bereits feststehen und direkt von der AWO beworben werden.
c) Wasserlauf Dorfladen in der Neuen Mitte
Der Gemeinderat Andreas Stark teilt mit, dass die Christlich Freien Wähler Retzstadt 500 € für den Bau des Wasserlaufes in Retzstadts Neuer Mitte spenden.
Somit werden dankenswerter Weise nun 11.000 € der Kosten durch Spenden abgedeckt.
d) Ferienprogramm Landratsamt
Die Gemeinderätin Regina Röthlein informiert, dass vom Landratsamt zahlreiche Workshops und Aktivitäten im Bereich Ferienprogramm angeboten werden. Sie wird aus dem Programm geeignete Aktionen für die Gemeinde auswählen.
Abstimmungsergebnis: o. A.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen, bedankt sich der Vorsitzende bei Herrn Ernst Schneider und dem anwesenden Gast und schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:30 Uhr.
Nichtöffentliche Sitzung:
Diese Niederschrift lag dem Gemeinderat noch nicht zur Genehmigung vor.