Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 46/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Annahme für holziges Schnittgut
Die Annahme für holziges Schnittgut und Reisig findet immer jeden 2. Samstag (jeweils ungerade KW) auf dem ehemaligen GÜSA-Gelände, Thüngersheimer Straße, statt.
Öffnungszeiten: 11.00 – 12.00 Uhr
Krautige Abfälle und Rasenschnittgut werden nicht angenommen.
Um Beachtung wird gebeten.
Karl Gerhard
1.Bürgermeister