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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Hundehaltung im Markt Zellingen

Aus gegebenem Anlass müssen wir nochmals auf die pflichtgemäße Entsorgung von Hundekot im Markt Zellingen hinweisen.

Es liegt in unser aller Interesse, dass Straßen, Gehwege und Grünflächen sauber bleiben. Daher möchten wir mit diesem Aufruf nochmals ausdrücklich auf eine noch bessere Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Beseitigung des Hundekots hinwirken. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist Hundekot Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und deshalb ordnungsgemäß und unverzüglich durch den Hundehalter bzw. durch die verantwortliche Person zu entsorgen. Nicht nur innerorts, sondern überall, auch auf Flurwegen und Wiesen. Nach der Verordnung über Reinhaltung öffentlicher Straßen des Marktes Zellingen kann zudem eine Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro verhängt werden, wer Gehwege durch Tiere verunreinigen lässt. Zu diesem Zweck hat der Markt Zellingen z. B. an den Radwegen Hundekotbeutelspender aufgestellt. Diese können kostenfrei genutzt werden. Bitte achten Sie hier auch auf die korrekte Entsorgung der vollen Hundekotbeutel. Diese gehören direkt in den nächsten Mülleimer und nicht auf Mauern, Stromkästen, oder Ähnlichem.