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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 47/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Jagdgenossenschaft Zellingen

Jagdversammlung

Am Donnerstag, den 04.12.2025, um 19.00 Uhr, findet im Schulungsraum der FFW Zellingen eine nicht-öffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Zellingen statt.

Hierzu ergeht herzliche Einladung.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Bericht des Jagdvorstehers

3.

Bericht des Kassiers

4.

Bericht der Rechnungsprüfer, sowie Entlastung der Vorstandschaft

5.

Pächterwechsel; Ausscheiden eines bisherigen und Eintritt eines neuen Mitpächters in den bestehenden Pachtvertrag über das Gemeinschaftsjagdrevier Bogen 1.

6.

Wünsche und Anträge

Weitere Anträge, die einer Abstimmung bedürfen, sind bis spätestens 30.11.2025 schriftlich oder mündlich bei der Vorstandschaft einzureichen.

Bei einer Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, oder auch durch einen bevollmächtigten, volljährigen Jagdgenossen vertreten lassen.

Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

Franz-Karl Brunnenträger
Jagdvorsteher