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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 47/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verwaltungsgemeinschaft

im Sitzungssaal des Rathauses Zellingen

Verbandsvorsitzender Herbert Hemmelmann begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.

Verbandsvorsitzender Hemmelmann teilt mit, dass sich Verbandsrat Gerhard verspätet und TOP 2 daher vorerst zurückgestellt wird.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung:

1.

Kommunales Rechnungswesen; Jahresrechnung 2024;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die Jahresrechnung ist innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann der Verbandsversammlung zur Kenntnis vorzulegen, Art. 102 Abs. 2. GO.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 wurde ordnungsgemäß durch die Finanzverwaltung erstellt.

Der Rechenschaftsbericht war der Einladung beigefügt; hier wird die haushaltswirtschaftliche Lage des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung im Jahr 2024 erläutert.

Anschließend ist die Jahresrechnung dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Art. 102 Abs. 3 GO vorzulegen und der Prüfung zu unterziehen. Anschließend kann der Entlastungsbeschluss gefasst werden.

Der Termin für die örtliche Rechnungsprüfung wurde auf den 09.07.2025 um 10:00 Uhr festgelegt. Eine Einladung hierzu erfolgt fristgerecht.

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ nimmt die Jahresrechnung 2024 mit den vorgestellten Ergebnissen und dem ausgefertigten Rechenschaftsbericht zur Kenntnis.

Er ist Bestandteil des Beschlusses und dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Beschluss:

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ nimmt die Jahresrechnung 2024 mit den vorgestellten Ergebnissen und dem ausgefertigten Rechenschaftsbericht zur Kenntnis.

Er ist Bestandteil des Beschlusses und dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

Verbandsrat Röhm verlässt den Saal um 19:07 Uhr.

2.

Änderung der Verbandssatzung im Hinblick auf Abgaben-/Satzungshoheit;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Auf Grundlage des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19.12.2024 (Anlage 1) stellt sich für den Zweckverband Abwasserbeseitigung Zellinger Becken die Frage, ob der Verband künftig die Abgaben– und Satzungshoheit erhält oder dies explizit ausschließt.

Aus diesem Grund wurde Frau RA´in Gieg von der Kanzlei Vocke, Winter und Partner, Würzburg gebeten eine rechtliche Stellungnahme und Handlungsempfehlung zur Frage der Abgaben- und Satzungshoheit des Verbandes zu fertigen und zur Frage der Auswirkungen dieses Urteils auf die Umlagefinanzierung einzugehen.

Die ausführliche Stellungnahme und Handlungsempfehlung von der Kanzlei Vocke, Winter und Partner zur Abgaben- und Satzungshoheit des Abwasserzweckverbands nach dem Urteil des BayVGH vom 19.12.2024 – Auswirkungen auf die Umlagefinanzierung ist als Anlage 2 beigefügt.

Ergänzend wurde auch die Fachanwältin Kathrin Schilling von ULBRICH § KOLLEGEN Rechtsanwälte, Würzburg um eine Stellungnahme gebeten.

Frau Schilling argumentiert wie folgt:

„Mit der Stellungnahme der Kanzlei Dr. Vocke vom 21.07.2025 geht sie dakor. Die Entscheidung des BayVGH vom 19.12.2024 enthält eine klare Aussage zu der bis dahin nicht abschließend geklärten Rechtsfrage der "automatischen" Übertragung der Rechtssetzungshoheit bzw. der Abgabenerhebung im Fall der Aufgabenübertragung auf einen Zweckverband. Ob diese Entscheidung im vorliegenden Fall etwas ändert, kann allerdings dahinstehen, nachdem zwar die Aufgabenübertragung erfolgt ist, die Satzung aber keinerlei Einschränkungen im Hinblick auf Rechtssetzungshoheit bzw. Abgabenerhebung enthält. Wenn also - hier schließt sich Frau Schilling der Rechtsauffassung der Kollegen ausdrücklich an - das bisherige Umlagemodell beibehalten werden soll, ist eine Satzungsänderung zwingend erforderlich.

In der Stellungnahme der Kanzlei Dr. Vocke findet sich auf Seite 3 ein Formulierungsvorschlag für die Satzungsänderung. Dieser kann 1 zu 1 übernommen werden.

Für die Änderung der Satzung ist ein konkreter Beschluss in der Verbandsversammlung notwendig. Sie schließt sich der dringenden Empfehlung der Kollegen an, die Satzungsänderung zeitnah vorzunehmen.“

Die Verwaltung schließt sich ebenso der fachlichen Meinung an, die Verbandssatzung entsprechend zu ergänzen und verweist auf den Hinweis der Kanzlei Vocke hinsichtlich der Vorsorgegründe.

Finanzielle Auswirkungen:

Keine konkreten Auswirkungen, jedoch in der Folge Auswirkungen im Zugang der Abgaben (Einnahmen) an die Körperschaft.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag 1:

Die Verbandsversammlung beschließt die Beibehaltung des bisherigen Umlagemodells. Dies ist nur möglich, wenn die bestehende Verbandssatzung um eine eindeutige Ausschlussregelung ergänzt wird. Rechtsgrundlage: Art. 22 Abs. 3 KommZG (Ausnahmefall).

Es ist folgende Satzungsänderung erforderlich:

„Abweichend von Art. 22 Abs. 2 KommZG verbleibt die Befugnis zum Erlass von Satzungen und zur Erhebung von Beiträgen und Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) bei den Mitgliedsgemeinden. Der Zweckverband ist nicht befugt, entsprechende Abgaben zu erheben oder hierzu Satzungen zu erlassen.“

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ beschließt daher eine Änderung der Verbandssatzung in der vorgelegten Form bzw. die Neuaufnahme einer eindeutigen Ausschlussregelung. Die Verbandssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und dieser Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.

Beschlussvorschlag 2:

Die Verbandsversammlung beschließt eine Satzungs- und Abgabenerhebung durch den Verband selbst. Dadurch ist der Verband verpflichtet, selbst tätig zu werden – es erfolgt keine Satzungsänderung.

Diskussionsverlauf:

Aus der Versammlung wird nachgefragt, welche finanziellen Auswirkungen die Beibehaltung des bisherigen Umlagemodells habe. Laut Verbandsvorsitzenden Hemmelmann habe das finanzielle Auswirkungen für die einzelnen Kommunen.

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt die Beibehaltung des bisherigen Umlagemodells. Dies ist nur möglich, wenn die bestehende Verbandssatzung um eine eindeutige Ausschlussregelung ergänzt wird. Rechtsgrundlage: Art. 22 Abs. 3 KommZG (Ausnahmefall).

Es ist folgende Satzungsänderung erforderlich:

„Abweichend von Art. 22 Abs. 2 KommZG verbleibt die Befugnis zum Erlass von Satzungen und zur Erhebung von Beiträgen und Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) bei den Mitgliedsgemeinden. Der Zweckverband ist nicht befugt, entsprechende Abgaben zu erheben oder hierzu Satzungen zu erlassen.“

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ beschließt daher eine Änderung der Verbandssatzung in der vorgelegten Form bzw. die Neuaufnahme einer eindeutigen Ausschlussregelung. Die Verbandssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und dieser Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

3.

Abschluss Leasingvertrag für Betriebsfahrzeug;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Das aktuelle Dienstfahrzeug (Mercedesbus Sprinter) des AZV ist geleast.

Das aktuelle Leasing läuft noch bis Januar 2026. Danach sollte – wie ursprünglich angedacht - das Fahrzeug zum gegebenen Gebrauchswagenpreis gekauft werden. Ein Preis hierfür kann derzeit nicht errechnet werden.

Aufgrund der aktuellen hohen Gebrauchtwagenpreise in Verbindung mit der bisher geleisteten Leasingrate könnte die Option, in Anbracht des damaligen Angebotspreises bei Direktzahlung, unwirtschaftlich sein.

In diesem Zusammenhang wurde ein neues Angebot bezüglich eines Dienstfahrzeugs angefragt. Die Angebote wurden von Mercedes konfiguriert – einmal ein Dieselfahrzeug und ein Elektrofahrzeug.

Gemäß dem Leasingangebot für den Fahrzeugtyp „eSprinter Fahrgestellt PRO 414“ belaufen sich die monatlichen Gesamtleasingraten auf 1.061,50 € exkl. Umsatzsteuer (60 Raten) für eine Gesamtlaufleistung von 50.000 km bei einem Netto-Fahrzeugpreis von 85.205,40 € und 750,00 € Überführungskosten netto. Die Leasingkosten belaufen sich somit auf rund 76.684 € brutto in 60 Monaten.

Der Gesamtpreis inkl. Umsatzsteuer liegt bei 102.286,93 € Barkaufgebot.

Für das Diesel-Vergleichsfahrzeug sind derzeit noch technische Rückfragen in Klärung – ein Angebot liegt der Verwaltung daher noch nicht vor, wird aber von der Firma Mercedes nachgereicht.

Ein Angebot der Firma MAN (hier: kein E-Fahrzeug möglich) für ein Dieselfahrzeug mit der Bezeichnung „MAN TGE 3.160“ beläuft sich auf 76.500,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Gesamtpreis inkl. Umsatzsteuer liegt bei rund 91.035,00 €.

Ein Leasing wurde hier bei Angebotseinholung nicht angefragt.

Die Firma „Ford“ kann kein Vergleichsangebot erstellen.

Durch die Anschaffung eines E-Fahrzeugs würde der CO² - Ausstoß deutlich reduziert werden und auch die Möglichkeit des Ladens an der geplanten PV wäre vorhanden. Die Betriebskosten sind in der Regel niedriger, einschließlich Energiekosten und Wartung.

Nach Aussage von Herrn Abwassermeister Hemmelmann beläuft sich die weiteste Strecke für den AZV nach Duttenbrunn bzw. zu verschiedenen Zulieferern nach Würzburg oder Karlstadt. Bei E-Fahrzeugen wird die Reichweite auf ca. 200 km beziffert.

Die derzeitigen Leasingkosten belaufen sich auf 500,00 €/Monat für 48 Monate (somit 24.000,00 € insgesamt).

In der Haushaltsberatung wurde sich darauf festgelegt, für ein neues Leasing-Fahrzeug bei der Anschaffung auszusprechen. Daher wurde eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 15.000,00 € eingestellt. Die eingestellte Verpflichtungsermächtigung dient der Ermächtigung der Verwaltung, Verpflichtungen für die Tätigung von Investitionen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Ausgaben führt. Diese Ermächtigung ermöglicht der Verwaltung, Verpflichtungen einzugehen, die über das jeweilige Haushaltsjahr hinausgehen.

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2025 sind keinerlei Kosten für einen Neuabschluss eingeplant. Für das Haushaltsjahr 2026 wurde deshalb eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von maximal 15.000,00 € eingeplant.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung schlägt vor, den Ersten Vorsitzenden zu ermächtigen, einen Leasingvertrag, nach Rücksprache mit dem Abwassermeister, in maximaler Höhe der Verpflichtungsermächtigung abzuschließen.

Diskussionsverlauf:

Abwassermeister Hemmelmann berichtet über den aktuellsten Stand:

Mercedes Benz kann kein Diesel anbieten. Es ist noch offen, wann das geklärt werden kann.

Zudem wurde bei Ford angefragt. Ford kann ein solches Auto nicht bieten, daher wurde kein Angebot abgegeben.

2. Vorsitzender Wohlfart spricht sich für ein E-Auto aus. Das sei aufgrund der EU-Verpflichtung (prozentuale Umstellung auf E-Autos im öffentlichen Bereich) und der PV-Anlage an der Kläranlage sinnvoll.

Verbandsvorsitzender Hemmelmann erklärt, dass das Leasing auslaufe und es auf einen E-Sprinter hinauslaufen wird.

Beschluss:

Die Verwaltung schlägt vor, den Ersten Vorsitzenden zu ermächtigen, einen Leasingvertrag, nach Rücksprache mit dem Abwassermeister, in maximaler Höhe der Verpflichtungsermächtigung abzuschließen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

Verbandsrat Gerhard erscheint zur Sitzung.

4.

Jahresrechnung 2024; Feststellung und Entlastung;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2024 fand am 09.07.2025 im Besprechungszimmer des Bauamtes im Rathaus Zellingen statt.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Karl Gerhard, trägt das Protokoll zur Rechnungsprüfung vor.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag 1:

Die im Rechnungsjahr 2024 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung festgestellt.

Die Abschlusszahlen in der Jahresrechnung 2024 lauten wie folgt:

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.363.130,82 €

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben 310.165,53 €

im Gesamtergebnis

in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.673.296,35 €

Beschlussvorschlag 2: (ohne Beteiligung des Vorsitzenden)

Die Entlastung der Jahresrechnungen 2024 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung erteilt, respektive ausgesprochen.

Diskussionsverlauf:

Verbandsrat Gerhard verliest das Protokoll der örtlichen Rechnungsprüfung vom 09.07.2025.

Beschluss:

Die im Rechnungsjahr 2024 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung festgestellt.

Die Abschlusszahlen in der Jahresrechnung 2024 lauten wie folgt:

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.363.130,82 €

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben 310.165,53 €

im Gesamtergebnis

in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.673.296,35 €.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

Beschluss:

Die Entlastung der Jahresrechnungen 2024 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung erteilt, respektive ausgesprochen.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Vorsitzender Hemmelmann hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

5.

Rechnungsgenehmigung/en;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

a) Fluid Misch- und Dispergietechnik GmbH, Im Entenbad 8, 79541 Lörrach

Für den Ersatz eines Rückwerks Fluid Typ EM2100 mit Umbau auf geänderten Gleitringwerkstoff – nur Material - legt die Fluid Misch- und Dispergietechnik GmbH am 20.03.2025 eine Rechnung über 12.005,91 € vor.

Sie wurde am 11.04.2025 bezahlt.

b) Kronos International Inc., Peschstraße 35, 51373 Leverkusen

Für die Lieferung von 24.640 kg Ferrifloc-Eisen-III-Chloridsulfat Lösung legt die Kronos International Inc. am 25.03.2025 eine Rechnung über 6.714,65 € vor.

Sie wurde am 24.04.2025 bezahlt.

c) Xylem Walter Solutions Deutschland GmbH, 30834 Langenhagen

Für ein Propellerblatt 2,5 m legt die Xylem GmbH am 03.04.2025 eine Rechnung über 9.290,07 € vor.

Sie wurde am 14.04.2025 bezahlt.

d) Remondis Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG, Brunnenstraße 138, 44536 Lünen

Für die Verwertung von 70,10 t Klärschlamm im Januar 2025 legt die Remondis GmbH & Co. KG am 21.03.2025 eine Rechnung über 6.242,24 € vor.

Sie wurde am 14.04.2025 bezahlt.

e) Remondis Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG, Brunnenstraße 138, 44536 Lünen

Für die Verwertung von 70,40 t Klärschlamm im Februar 2025 legt die Remondis GmbH & Co. KG am 02.04.2025 eine Rechnung über 6.268,96 € vor.

Sie wurde am 24.04.2025 bezahlt.

f) Remondis Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG, Brunnenstraße 138, 44536 Lünen

Für die Verwertung von 91,85 t Klärschlamm im März 2025 legt die Remondis GmbH & Co. KG am 11.04.2025 eine Rechnung über 8.179,04 € vor.

Sie wurde am 24.04.2025 bezahlt.

g) Remondis Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG, Brunnenstraße 138, 44536 Lünen

Für die Verwertung von 67,45 t Klärschlamm im April 2025 legt die Remondis GmbH & Co. KG am 16.05.2025 eine Rechnung über 6.006,26 € vor.

Sie wurde am 04.06.2025 bezahlt.

h) Remondis Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG, Brunnenstraße 138, 44536 Lünen

Für die Verwertung von 64,20 t Klärschlamm im Mai 2025 legt die Remondis GmbH & Co. KG am 13.06.2025 eine Rechnung über 5.716,87 € vor.

Sie wurde am 02.07.2025 bezahlt.

i) Ingenieurgesellschaft Kemmerer mbH, Spessartstraße 58, 63755 Alzenau

Für Planungsleistungen „Fachplanung der EMSR-technischen Ausrüstung“ zur Errichtung einer PV-Anlage auf dem Gelände der Kläranlage legt die Ingenieurgesellschaft am 20.05.2025 eine 1. Abschlagsrechnung über 13.685 € vor.

Sie wurde am 06.06.2025 bezahlt.

j) Kronos International Inc., Peschstraße 5, 51373 Leverkusen

Für die Lieferung von 24,52 t Ferrifloc-Eisen-III-Chloridsulfat legt die Kronos International Inc. am 02.06.2025 eine Rechnung über 6.681,95 € vor.

Sie wurde am 30.06.2025 bezahlt.

k) Netzsch Pumpen & Systeme GmbH, Geretsrieder Straße 1, 84478 Waldkraiburg

Für ein Ersatzteile-Paket für die in der USS-Eindickung am Bellmer eingesetzte Beschickungspumpe legt die Netzsch Pumpen & Systeme GmbH am 03.06.2025 eine Rechnung über 5.004,71 € vor.

Sie wurde am 02.07.2025 bezahlt.

l) Separ Chemie GmbH, Erika-Keck-Straße 4, 22926 Ahrensburg

Für die Lieferung von 2.100 kg Poly Separ Flockungshilfsmittel legt die Separ Chemie GmbH am 30.04.2025 eine Rechnung über 6.872,25 € vor.

Sie wurde am 28.05.2025 bezahlt.

Information der Verwaltung:

Durch nochmalige Verhandlungen des Abwassermeisters Thomas Hemmelmann mit der Separ Chemie GmbH konnte ein günstigerer Preis erzielt werden.

Gegenüber dem Kilopreis im Februar von 2,81 € netto beträgt der Kilopreis in dieser Rechnung vom April dadurch nur noch 2,75 € pro Kilo.

m) Kronos International Inc., Peschstraße 5, 51373 Leverkusen

Für die Lieferung von 25.000 kg Ferricloc Eisen-III-Chloridsulfat legt die Kronos International Inc. am 08.08.2025 eine Rechnung über 6.812,75 € vor.

Sie wurde am 07.09.2025 bezahlt.

Diskussionsverlauf:

Zu f):

Verbandsrat Krönert fragt nach, warum die Rechnung jetzt deutlich höher ist. Abwassermeister Hemmelmann merkt an, dass mehr bewässert wurde.

Zu i):

2. Vorsitzender Wohlfart fragt bei der Kämmerin Frau Rützel nach, ob Klärschlamm mehrwertsteuerpflichtig sei. Dies wurde bejaht.

Beschluss:

a) Fluid Misch- und Dispergietechnik GmbH, Im Entenbad 8, 79541 Lörrach

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Fluid Misch- und Dispergietechnik GmbH vom 20.03.2025 über 12.005,91 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

Verbandsrat Röhm betritt wieder den Saal um 19:29 Uhr.

Beschluss:

b) Kronos International Inc., Peschstraße 35, 51373 Leverkusen

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Kronos International Inc. vom 25.03.2025 über 6.714,65 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Beschluss:

c) Xylem Walter Solutions Deutschland GmbH, 30834 Langenhagen

Die Verbandsversammlung des Zzweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Xylem Water Solutions Deutschland GmbH vom 03.04.2025 über 9.290,07 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Beschluss:

d) Remondis Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG, Brunnenstraße 138, 44536 Lünen

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Remondis Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG vom 21.03.2025 über 6.242,24 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Beschluss:

e) Remondis Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG, Brunnenstraße 138, 44536 Lünen

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Remondis Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG vom 02.04.2025 über 6.268,96 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Beschluss:

f) Remondis Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG, Brunnenstraße 138, 44536 Lünen

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Remondis Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG vom 11.04.2025 über 8.179,04 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Beschluss:

g) Remondis Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG, Brunnenstraße 138, 44536 Lünen

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Remondis Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG vom 16.05.2025 über 6.006,26 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Beschluss:

h) Remondis Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG, Brunnenstraße 138, 44536 Lünen

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Remondis Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG vom 13.06.2025 über 5.716,87 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Beschluss:

i) Ingenieurgesellschaft Kemmerer mbH, Spessartstraße 58, 63755 Alzenau

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der 1. Abschlags-Rechnung an die Ingenieurgesellschaft Kemmerer vom 20.05.2025 über 13.685 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Beschluss:

j) Kronos International Inc., Peschstraße 5, 51373 Leverkusen

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Kronos International Inc. vom 02.06.2025 über 6.681,95 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Beschluss:

k) Netzsch Pumpen & Systeme GmbH, Geretsrieder Straße 1, 84478 Waldkraiburg

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Netzsch Pumpen & Systeme GmbH vom 03.06.2025 über 5.004,71 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Beschluss:

l) Separ Chemie GmbH, Erika-Keck-Straße 4, 22926 Ahrensburg

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Separ Chemie GmbH vom 30.04.2024 über 6.872,25 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Beschluss:

m) Kronos International Inc., Peschstraße 5, 51373 Leverkusen

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Kronos International Inc. vom 08.08.2025 über 6.812,75 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Verbandsrat Gerhard erkundigt sich nach der letzten Niederschrift öffentlicher Teil. Sodann wird die Niederschrift zur Durchsicht im Rat herumgereicht.

6.

Informationen des Vorsitzenden

Sachverhalt:

a) Kommunalunternehmen Retzstadt

Verbandsvorsitzender Hemmelmann informiert über die Auflösung des Kommunalunternehmens Retzstadt ab dem 01.01.2026. Somit gehen alle bisherigen Rechte und Pflichten des Kommunalunternehmens sodann wieder auf die Gemeinde Retzstadt über. Eine Änderung in der bestehenden Satzung müsse nicht vorgenommen werden.

Abstimmungsergebnis: o. A.

7.

Informationen des Abwassermeisters

Sachverhalt:

a) PV-Anlage

Die PV-Anlage an der Kläranlage wurde ohne Probleme angebracht, berichtet Abwassermeister Hemmelmann. Jedoch wird die Ausführung bzw. Inbetriebnahme durch die Fa. Riedmann verkompliziert, da durch die Firma keine vereinbarten Termine eingehalten und genannt werden. Es komme wohl einfach unangekündigt ein Mitarbeiter vorbei, was nicht Sinn der Sache ist. Abwassermeister Hemmelmann muss die Arbeitszeiten der Angestellten im Vorfeld umplanen, damit die Fa. Riedmann auch am Nachmittag auf die Kläranlage könnte (nach dem normalen Betrieb/den regulären Öffnungszeiten). Bezüglich der Anbindung an das Netz und die Anlage in der Kläranlage muss Kontakt mit Siemens und der Energie aufgenommen werden. Dies wurde beides noch nicht von der Elektrik-Firma gemacht.

Das Auto wird später über die PV und über Klärgas geladen.

Verbandsrat Heßdörfer merkt an, dass eine Konventionalstrafe hier wohl nicht möglich sei, da die PV-Anlage ja bereits angebracht ist, also die Leistung grundsätzlich erbracht wurde.

Abstimmungsergebnis: o. A.

8.

Kurze Anfragen

Sachverhalt:

– keine –

9.

Sitzungsniederschrift vom 07.04.2025; Genehmigung

Beschluss:

Die Verbandsversammlung genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 07.04.2025 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Nichtöffentliche Sitzung:

Diese Sitzungsniederschrift lag der Verbandsversammlung noch nicht zur Genehmigung vor.