Am Donnerstag, den 07.12.2023 um 19:30 Uhr, findet im Schulungsraum der FFW Zellingen eine nicht-öffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Zellingen statt.
Hierzu ergeht herzliche Einladung.
Weitere Anträge, die einer Abstimmung bedürfen, sind bis spätestens 01.12.2023 schriftlich oder mündlich bei der Vorstandschaft einzureichen.
Bei einer Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, oder auch durch einen bevollmächtigten, volljährigen Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.