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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 48/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 10. Sitzung des Marktgemeinderates am Montag, 9. September 2024

am Montag, 9. September 2024 im Sitzungssaal des Rathauses Thüngen

1. Bürgermeister Lorenz Strifsky begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung:

1.

Rechnungsgenehmigung Markt Thüngen-App;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Durch den 1. Bürgermeister wurde die Firma Cosmema GmbH mit der Erstellung, Aktualisierung, Pflege und Veröffentlichung einer Gemeinde-App beauftragt.

Diese App wurde auch im Rahmen der Zusammenarbeit mit der ILE Main-Werntal erstellt und es werden u. a. die ILE-Projekte der Mitgliedsgemeinden veröffentlicht, erläutert erster Bürgermeister Lorenz Strifsky.

Die Kosten hierfür belaufen sich auf einmalig 3.567,62 € sowie für den laufenden Betrieb mit Kosten von 184,45 € im Monat. Bei der vereinbarten Laufzeit von 36 Monaten ergeben sich somit Gesamtkosten von 10.204,82 €.

Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat stimmt der Rechnungsanweisung in Höhe von 3.567,62 € an die Cosmema GmbH im Nachhinein zu.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Rechnungsanweisung in Höhe von 3.567,62 € an die Cosmema GmbH im Nachhinein zu.

Abstimmungsergebnis: 8 : 0

2.

Rechnungsgenehmigungen;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

a) Wasserwerk – Austausch Modul

Für den nötigen Austausch eines defekten HACH-Displays im Wasserwerk wurden von der Fa. M+S Pumpen + Automation GmbH, Künzell am 23.05.2024 4.694,68 € in Rechnung gestellt.

b) Erneuerung Straßenbau „Untere Buchenhölle“ - Baumfällung

Für die nötige Baumfällung im Zuge des Straßenbaus „Untere Buchenhölle“ wurden vom Dienstleistungsunternehmen Patrick Druschel, Thüngen am 17.06.2024 4.046,00 € in Rechnung gestellt.

c) Flächenrodung am unteren „Kies“ – Baumfällung und Entsorgung

Für die nötige Flächenrodung am unteren „Kies“ mit Baumfällungen und Entsorgung wurden vom Dienstleistungsunternehmen Patrick Druschel, Thüngen am 17.07.2024 4.843,34 € in Rechnung gestellt.

Finanzielle Auswirkungen:

a) Für den Unterhalt der betriebstechnischen Anlagen im Wasserwerk wurden unter HHST 8151.5040 Mittel bereitgestellt.

b) Für den Straßenbau „Untere Buchenhölle“ wurden unter HHST 6300.9510 Mittel bereit-gestellt.

c) Die Haushaltsstelle 5800.5100 wurde im Haushaltsjahr 2024 bereits überzogen. Der Differenzbetrag wird über das Gesamtdeckungsprinzip abgedeckt.

Beschlussvorschlag:

a) Der Marktgemeinderat stimmt der nötigen Rechnungsanweisung in Höhe von 4.694,68 € an die Fa. M+S Pumpen + Automation GmbH, Künzell im Nachhinein zu.

b) Der Marktgemeinderat stimmt der nötigen Rechnungsanweisung in Höhe von 4.046,00 € an das Dienstleistungsunternehmen Patrick Druschel, Thüngen im Nachhinein zu.

c) Der Marktgemeinderat stimmt der nötigen Rechnungsanweisung in Höhe von 4.843,34 € an das Dienstleistungsunternehmen Patrick Druschel, Thüngen im Nachhinein zu.

Beschluss:

a) Der Marktgemeinderat stimmt der nötigen Rechnungsanweisung in Höhe von 4.694,68 € an die Fa. M+S Pumpen + Automation GmbH, Künzell im Nachhinein zu

Abstimmungsergebnis: 8 : 0

Beschluss:

b) Der Marktgemeinderat stimmt der nötigen Rechnungsanweisung in Höhe von 4.046,00 € an das Dienstleistungsunternehmen Patrick Druschel, Thüngen im Nachhinein zu

Abstimmungsergebnis: 8 : 0

Beschluss:

c) Der Marktgemeinderat stimmt der nötigen Rechnungsanweisung in Höhe von 4.843,34 € an das Dienstleistungsunternehmen Patrick Druschel, Thüngen im Nachhinein zu.

Abstimmungsergebnis: 8 : 0

3.

Rechnungsgenehmigung;

Wasserrohrbruch Am Bahnhof 3;

Beratung und Beschlussfassung;

Sachverhalt:

Am Bahnhof 3, direkt in der Fahrbahn der B26, wurde ein Wasserrohrbruch geortet.

An dieser Wasserleitung ist die Firma Schmitter angeschlossen.

Eine längere Unterbrechung der Wasserzufuhr wurde von der Firma produktionstechnisch untersagt. Somit musste eine Notwasserversorgung aufgebaut werden.

Eine Schlauchüberfahrung in der B26 wurde sehr schnell vom fließenden Verkehr zerstört.

Deshalb wurde eine Schlauchüberführung mittels zwei Gerüsttürmen errichtet.

Außerdem benötigte man auf der B26 eine Ampelanlage für den starken Verkehrsstrom.

Die Firma Kress-Bau hat nun die Rechnung für die Tiefbauarbeiten gestellt.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Rechnung beläuft sich auf 14.011,82 € brutto

Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat Thüngen genehmigt im Nachhinein die Rechnung der Firma Kress-Bau GmbH, Bahnhofstraße 18 in 97289 Thüngen für die Tiefbauarbeiten für den Wasserrohrbruch „Am Bahnhof 3“, B26, in einer Höhe von 14.011,82 € brutto.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Thüngen genehmigt im Nachhinein die Rechnung der Firma Kress-Bau GmbH, Bahnhofstraße 18 in 97289 Thüngen für die Tiefbauarbeiten für den Wasserrohrbruch „Am Bahnhof 3“, B26, in einer Höhe von 14.011,82 € brutto.

Abstimmungsergebnis: 8 : 0

4.

Nachbarbeteiligung im Bauleitplanverfahren des Marktes Zellingen;

23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Aufstellung des Bebauungsplanes "Hoher Bühl" Retzbach im Parallelverfahren;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Hoher Bühl“ in der Gemarkung Retzbach durch den Markt Zellingen wird die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Mit der Flächennutzungsplanänderung werden ehemals als Flächen für die Landwirtschaft dargestellte Flächen als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Ziel des Marktes Zellingen ist es, in Zusammenarbeit mit einem Investor ein Industriegebiet auszuweisen. Der bereits im Markt Zellingen ansässige Gewerbetreibende möchte mit der Bauleitplanung die städtebauliche Grundlage für ortsnahe Erweiterungsflächen schaffen. Das Planungsgebiet liegt auf den Flurnummern 7119 und 7120 nördlich der B27 zwischen der Ampel-Kreuzung und dem Kreisel in Richtung Ortseingang Retzbach. Aus Sicht der Verwaltung sind hierdurch die Belange des Marktes Thüngen nicht berührt.

Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat Thüngen erhebt gegen die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zellingen und Aufstellung des Bebauungsplanes „Hoher Bühl“ in der Gemarkung Retzbach keine Einwendungen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Thüngen erhebt gegen die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zellingen und Aufstellung des Bebauungsplanes „Hoher Bühl“ in der Gemarkung Retzbach keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis: 8 : 0

5.

Nachbarbeteiligung im Bauleitplanverfahren der Stadt Arnstein gemäß § 4 Abs. 2 BauGB;

13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Aufstellung des Bebauungsplanes "Handwerkerhöfe Schwebenried" im Parallelverfahren;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Stadtrat Arnstein hat in der Sitzung vom 19.02.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Handwerkerhöfe Schwebenried“ im Ortsteil Schwebenried gefasst und parallel dazu die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Arnstein durchgeführt. Ziel der Planung in Schwebenried ist es, Erweiterungsflächen für bereits örtliche Gewerbetreibende und im untergeordneten Rahmen auch Flächen für die Neuansiedlung von Gewerbebetrieben zur Verfügung stellen zu können. Es erfolgt somit eine Umwandlung von bislang Ackerland bzw. Grünland zu einem Gewerbegebiet. In Arnstein werden im Flächennutzungsplan bislang als Gewerbefläche dargestellte Flächen entnommen und mit ihrer aktuellen Nutzung als Flächen für Ackerland dargestellt. Beide Planungen umfassen jeweils eine Fläche von ca. 2,73 ha. Aus Sicht der Verwaltung werden hierdurch die Belange des Marktes Thüngen nicht berührt.

Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat Thüngen erhebt gegen die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Arnstein und Aufstellung des Bebauungsplanes „Handwerkerhöfe Schwebenried“ im Ortsteil Schwebenried der Stadt Arnstein keine Einwendungen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Thüngen erhebt gegen die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Arnstein und Aufstellung des Bebauungsplanes „Handwerkerhöfe Schwebenried“ im Ortsteil Schwebenried der Stadt Arnstein keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis: 8 : 0

6.

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) mit Vorbereitenden Untersuchungen zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes im Ortskern Heugrumbach u. Neuabgrenzung des Sanierungsgebietes Altstadt Arnstein;

Beteiligung als Nachbargemeinde gemäß § 139 BauGB;

Beratung u. Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die Stadt Arnstein plant ein Sanierungsgebiet im Ortskern Heugrumbach auszuweisen und zeitgleich das bereits bestehende Sanierungsgebiet in der Altstadt Arnstein neu abzugrenzen. Hierzu sind vorbereitende Untersuchungen nötig.

Ziel der Untersuchungen im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ist es, die Abgrenzung des bestehenden Sanierungsgebietes in Arnstein zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

In Heugrumbach gibt es bislang kein Sanierungsgebiet. Im Ortskern von Heugrumbach bestehen teilweise erhebliche städtebauliche Missstände. Die Untersuchungen sollen die Erfordernis und die mögliche Abgrenzung eines Sanierungsgebietes aufzeigen.

Aus Sicht der Verwaltung sind die Belange des Marktes Thüngen durch die oben genannte Planung nicht berührt.

Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat Thüngen erhebt gegen die Ausweisung eines Sanierungsgebietes im Ortskern Heugrumbach und Neuabgrenzung des Sanierungsgebietes Altstadt Arnstein keine Einwendungen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Thüngen erhebt gegen die Ausweisung eines Sanierungsgebietes im Ortskern Heugrumbach und Neuabgrenzung des Sanierungsgebietes Altstadt Arnstein keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis: 8 : 0

7.

Instandsetzung des Schotterweges "Am Forstberg";

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Schotterweg von der Bahnunterführung zum Neubaugebiet Am Kies ist durch die vielen, teils heftigen Niederschläge stark ausgewaschen und stellt daher eine Gefahr für Fußgänger dar.

Deshalb sollte eine Instandsetzung und Schotterung bis zur Straßeneinmündung am Kies erfolgen.

Marktgemeinderat Werner Trabold weist daraufhin, dass diese Ausspülungen auf ein Problem der Wasserführung bereits oberhalb des Baugebietes zurückzuführen sind. Er schlägt deshalb vor, mehrere Querrinnen einzubauen, die die Fließgeschwindigkeit verringern und das Oberflächenwasser in Wald bzw. Feld ableiten. Ohne diese Maßnahme wird der aufgebrachte Schotter erneut ausgespült.

Diskussionsverlauf:

Es erfolgt Diskussion.

Zweiter Bürgermeister Wolfgang Heß erklärt, dass auch der asphaltierte Weg am Tennisplatz den Fußgängern zur Verfügung steht.

Marktgemeinderat Boris Lauer weist daraufhin, dass der Weg vom Forstberg zur Wern als offizieller Wanderweg ausgewiesen ist und deshalb eine Instandsetzung sinnvoll wäre.

Beschluss:

Eine Entscheidung wird in der nächsten Bauausschuss-Sitzung erfolgen. Zum Ortstermin sollte eine Fachfirma hinzugezogen werden, um eine Kostenschätzung für eine dauerhafte Instandsetzung zu erhalten.

Abstimmungsergebnis: 8 : 0

8.

Instandsetzung des Verbindungsweges zwischen "Am Kies" und "Am Forstberg";

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

In einer der letzten Bauausschuss-Sitzungen wurde beschlossen, den bestehenden Erdweg zwischen den Ortsstraßen „Am Kies“ und „Am Forstberg“ neu zu schottern.

Erster Bürgermeister Strifsky hat sich bei der Baufirma, die zurzeit in der Unteren Buchenhölle tätig ist, nach den Mehrkosten für eine Asphaltierung und den Einbau einer korrekten Wasserführung erkundigt. Laut Aussage betragen diese ca. 11.000 Euro.

Da von den Windenergieanlagen der Nachbargemeinden außerplanmäßige Einnahmen von rund 18.000 Euro verbucht werden konnten, könnten diese für einen ordentlichen und längerfristig korrekten Ausbau des Fußweges verwendet werden.

Beschluss:

Eine Entscheidung über die Instandsetzung des Fußweges wird in der nächsten Bauausschuss-Sitzung getroffen.

Zum Ortstermin soll ein Beauftragter einer Fachfirma eingeladen werden.

Auch Herr Christian Dehmer vom Ing.-Büro Köhl sollte hierzu geladen werden, damit Wasserführung sowie der Kanaleinlauf korrekt geplant und ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis: 8 : 0

9.

Informationen des 1. Bürgermeisters

Sachverhalt:

a) Bewerbung Mozart Konzert; Fototermin am 12.09.2024

Der Markt Thüngen hat sich um die Aufführung eines Mozart Konzerts beworben.

Das Konzert soll voraussichtlich in der katholischen St.-Kilian-Kirche stattfinden.

Die Eintrittsgelder werden für einen gemeinnützigen Zweck gespendet.

Für eine aussagekräftige Bewerbung findet am kommenden Donnerstag um 18.00 Uhr ein Fototermin am Planplatz statt. Hierzu sind die Bürger herzlich eingeladen.

Um den Ausschank kümmert sich Marktgemeinderätin Irina Strifsky, die von den ukrainischen Mitbürgerinnen unterstützt wird.

Die Stadt Karlstadt hat sich ebenfalls um die Mozart-Aufführung beworben. Sollte sie den Zuschlag erhalten, können die Thüngener Bürger dies dann in unmittelbarer Nachbarschaft genießen, informiert Bgm. Strifsky.

b) Termine

10.09.2024

Schulbeginn

11.09.2024

Treffen mit den Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr

12.09.2024

Foto-Termin – Bewerbung Mozart-Konzert

14.09.2024

Landratstour stoppt in Thüngen im Bauereihof. Die Bewirtung der Teilnehmer übernimmt Freiherr Konrad von Thüngen.

c) Gemeindliche Wasserversorgung

Am kommenden Montag um 10.00 Uhr findet ein Treffen mit der ENERGIE im Rathaus zum Thema „Wasserleitung“ statt. Ebenfalls anwesend ist der ehemalige Wasserwart, Helmuth Friedrich. Herr Friedrich wird künftig für die Pflege der örtlichen Hydranten und der Hausanschluss-Schieber im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses verantwortlich sein.

d) Straßenausbau Untere Buchenhölle

Die Bauarbeiten schreiten zügig fort und der komplette Bauabschluss wird zum Ende des Jahres erfolgen.

e) Grundschule Thüngen; Zusätzliches Klassenzimmer im Gebäudeteil A

Die Instandsetzung des zusätzlichen benötigten Klassenzimmers im Gebäudeteil A wurde in den Sommerferien abgeschlossen. Der Klassenraum kann ab Schulbeginn von Schülern und Lehrern genutzt werden. Lediglich die Garderobe wurde noch nicht geliefert.

Abstimmungsergebnis: o. A.

10.

Kurze Anfragen

Sachverhalt:

a) Stromausfall am Sonntagabend, 08. September

Marktgemeinderat Michael Dienst erkundigt sich nach den Gründen für den Stromausfall.

Ein technisches Problem in der Leitung im Nachbarort Stetten war für den Ausfall der Stromversorgung verantwortlich, erklärt Bgm. Strifsky. Es waren mehrere Gemeinden im Werntal davon betroffen.

Abstimmungsergebnis: o. A.

11.

Sitzungsniederschrift vom 08.07.2024;

Genehmigung

Beschluss:

Der Marktgemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 08.07.2024 mit folgender Änderung: unter TOP 11a wird der Firmenname geändert.

Abstimmungsergebnis: 8 : 0

Nichtöffentliche Sitzung: