Aufgrund von Art. 23, Art. 24 in Verbindung mit Art. 89 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) geändert worden ist, sowie § 2 der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Retzstadt – Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Retzstadt – vom 15.03.2013, erlässt das Kommunalunternehmen Retzstadt folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Kommunalunternehmens Retzstadt vom 07.12.2006:
Aufgrund der Auflösung des Kommunalunternehmens Retzstadt zum 31.12.2025 wird die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Kommunalunternehmens Retzstadt (Wasserabgabesatzung-WAS-Rs) vom 07.12.2006 mit Ablauf des 31.12.2025 aufgehoben.
Alle Rechte und Pflichten des Kommunalunternehmens Retzstadt aus der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Kommunalunternehmens Retzstadt (Wasserabgabesatzung-WAS-Rs) vom 07.12.2006 gehen mit deren Aufhebung an die Gemeinde Retzstadt über.
Diese Satzung tritt am 31.12.2025 in Kraft.