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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung zur Aufhebung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Kommunalunternehmens Retzstadt

(Aufhebungssatzung Wasserabgabesatzung KUR Retzstadt)

vom 24.11.2025

Aufgrund von Art. 23, Art. 24 in Verbindung mit Art. 89 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) geändert worden ist, sowie § 2 der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Retzstadt – Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Retzstadt – vom 15.03.2013, erlässt das Kommunalunternehmen Retzstadt folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Kommunalunternehmens Retzstadt vom 07.12.2006:

§ 1

Aufhebung der Satzung

Aufgrund der Auflösung des Kommunalunternehmens Retzstadt zum 31.12.2025 wird die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Kommunalunternehmens Retzstadt (Wasserabgabesatzung-WAS-Rs) vom 07.12.2006 mit Ablauf des 31.12.2025 aufgehoben.

§ 2

Übergang von Rechten und Pflichten

Alle Rechte und Pflichten des Kommunalunternehmens Retzstadt aus der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Kommunalunternehmens Retzstadt (Wasserabgabesatzung-WAS-Rs) vom 07.12.2006 gehen mit deren Aufhebung an die Gemeinde Retzstadt über.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 31.12.2025 in Kraft.

Retzstadt, den 24.11.2025
Kommunalunternehmen Retzstadt
Jürgen Winkler
Vorstand des Kommunalunternehmens Retzstadt