Ab 01.01.2024 beträgt die Gebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass 70,00 Euro.
Kinderreisepässe werden ab dem 01.01.2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.
Ausgestellte Kinderreisepässe können noch bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden.
Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind.
Werden Reisen auch außerhalb der EU geplant, benötigt jedes Kind – wie auch die Eltern – einen regulären Reisepass.
Hinweise zu aktuellen Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder sind im Internet unter www.auswaertiges-amt.de zu finden.
Aus diesem Grund und wegen der bevorstehenden Ferien- und Urlaubszeit wird darauf hingewiesen, sich rechtzeitig um die Beantragung abgelaufener/ungültiger Ausweise wie Reisepass und Personalausweis zu bemühen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit bei Personalausweisen mindestens 2-3 Wochen und bei Reisepässen mindestens 3-4 Wochen.
Wir bitten zu beachten, dass die Passbehörde keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer Staaten erteilen kann.
Für beabsichtigte Auslandsreisen haben sich Reisende selbst bei den Reiseveranstaltern und Behörden des Zielstaates zu erkundigen, welche Ausweispapiere für den Grenzübertritt erforderlich sind.
Hinweise zu aktuellen Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder finden Sie unter der oben angegeben Internetseite.
Für die Beantragung von Ausweisdokumenten aller Art im Rathaus Zellingen ist eine Terminvereinbarung unter 09364/8072-34 oder 09364/8072-30 erforderlich.