im Sitzungssaal des Rathauses Zellingen
2. Bürgermeisterin Andrea Heßdörfer begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Sie stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest. Sie entschuldigt 1. Bürgermeister Stefan Wohlfart, der später zur Sitzung kommt.
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung:
| 1. | Informationen des 1. Bürgermeisters |
Sachverhalt:
- keine -
| 2. | BA 2022035; Lage "Breitwiese", Fl. Nr. 19145, Gemarkung Zellingen; Anbau eines Vordaches an einer landwirtschaftlichen Gerätehalle; Beratung und Beschlussfassung |
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau eines Vordaches an der bestehenden landwirtschaftlichen Gerätehalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 19145 der Gemarkung Zellingen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 17 : 0
| 3. | BA 2022034; Würzburger Str. 100, Fl. Nr. 18547/1, Gemarkung Zellingen; Erweiterung und Umbaumaßnahmen am bestehenden Verbrauchermarkt; Beratung u. Beschlussfassung |
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung und zu Umbaumaßnahmen am bestehenden Verbrauchermarkt auf dem Grundstück Würzburger Str. 100 der Gemarkung Zellingen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 17 : 0
| 4. | BA 2022036; Scherenbergstr. 9, Fl. Nr. 1195, Gemarkung Zellingen; Umnutzung einer ehemaligen Arztpraxis in eine Einliegerwohnung; Beratung und Beschlussfassung |
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Umnutzung einer ehemaligen Arztpraxis in eine Einliegerwohnung auf dem Grundstück Scherenbergstr. 9 der Gemarkung Zellingen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
Marktgemeinderatsmitglied Kromczynski enthält sich der Stimme gemäß Art. 49 GeschO.
| 5. | BA 2022037; Gassenwiese 22, Fl. Nr. 866, Gemarkung Zellingen Errichtung eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen Beratung u. Beschlussfassung |
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Gassenwiese 22 der Gemarkung Zellingen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 17 : 0
| 6. | Bebauungsplan "Am Braunen See" 2. Änderung; Abwägung der gem. § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 i. V. ,m. § 13 a BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde durchgeführt.
Folgende Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen mit Anregungen abgegeben:
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (09.12.2021)
Folgende Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen ohne Anregungen abgegeben:
Gemeinde Birkenfeld (09.11.2021)
Gemeinde Thüngersheim (22.11.2021)
PLEdoc GmbH (16.11.2021)
Regionaler Planungsverband Würzburg (14.12.2021)
Stadt Karlstadt (22.11.2021)
Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain (17.11.2021)
Beteiligung der Öffentlichkeit:
Im Rahmen der Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.
Die ausführlichen Stellungnahmen und Beschlüsse können aufgrund des großen Umfanges an dieser Stelle nicht abgedruckt werden. Sie können jedoch auf Wunsch im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, Zellingen, Frau Derr, nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 09364/8072-50) eingesehen werden.
| 7. | Bebauungsplan "Am Braunen See", 2. Änderung; Satzungsbeschluss; Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Mit dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt wurden die Anregungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren „Am Braunen See“, 2. Änderung behandelt, abgewogen und beschlossen. Planänderungen, die sich aus den vorangegangenen Beschlüssen ergeben sind ausschließlich redaktioneller Art und bereits in dem vorliegenden Plan eingearbeitet.
Der Bebauungsplan „Am Braunen See“, 2. Änderung in der Fassung vom 16.09.2022 wird gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB sowie § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. Art. 81 BayBO als Satzung beschlossen.
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan „Am Braunen See“, 2. Änderung in der Fassung vom 16.09.2022 wird gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB sowie § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. Art. 81 BayBO als Satzung beschlossen.
Beschluss:
Der Bebauungsplan „Am Braunen See“, 2. Änderung in der Fassung vom 16.09.2022 wird gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB sowie § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. Art. 81 BayBO als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 17 : 1
| 8. | Ausbau Sonnenstraße 42 - 50; Beratung |
Sachverhalt:
Die Anlieger der Stichstraße Sonnenstraße 42 – 50 führen bereits seit längerer Zeit Beschwerde wegen des Zustandes dieser Erschließungsstraße. Diese ist nicht asphaltiert sondern nur geschottert. Durch das Straßengefälle entstehen bei Regen Ausschwemmungen, bei Trockenheit entsprechend Staubentwicklung.
Finanzielle Auswirkungen:
Da es keine Straßenausbaubeiträge mehr gibt, müssen die Kosten aus dem Haushalt beglichen werden.
Diskussionsverlauf:
1. Bürgermeister Wohlfart zeigt dem Gremium Fotos aus der Sonnenstraße. Das Thema soll in der kommenden Haushaltsberatung aufgenommen werden, da jetzt alle Grundstücke bebaut sind.
Abstimmungsergebnis: o. A.
| 9. | Kurze Anfragen |
Sachverhalt:
a) Bürgerversammlung
Markgemeinderat Keller fragt zur Bürgerversammlung Retzbach, ob die Aussage vom 1. Bürgermeister Wohlfart, dass der örtliche Betreiber für Freiflächenphotovoltaikanlagen Verträge mit der City-Use abschließen kann. Er erkundigt sich, da einige Bürger eine höhere Rendite erzielen wollen, ob dadurch der Strompreis teurer wird. 1. Bürgermeister Wohlfart erklärt, die Verträge seien möglich. Es sei aber eine Reduzierung des Strompreises angestrebt und zwar postleitzahlengenau. Das Thema soll nochmal ausführlich besprochen werden. Marktgemeinderat Keller meint, die Aussagen in der Bürgerversammlung und im Gemeinderat seien dazu unterschiedlich gewesen. Dem widerspricht der 1. Bürgermeister.
b) Danksagungen und Verkehrsüberwachung
3. Bürgermeister Zull bedankt sich im Namen der Vereine für die Zuschüsse. Auch dankt er dem Bauhof für den Top-Zustand der Friedhöfe.
Zur Verkehrsüberwachung fragt er nach, ob dieser bei den Verwarnungsmethoden sensibler agieren könnte, z.B. durch eine längere Beobachtungszeit. Zudem schlägt er einen Weihnachtsfrieden vor. So könnte nur ein Hinweis statt eines Strafzettels ausgestellt werden. Er führt auch die zukünftige Erhöhung auf 70,00 € und einen "Bußgeld-Punkt“ beim Parken auf dem Gehweg an. 1. Bürgermeister Wohlfart möchte die Verkehrsüberwachung zu einer Sitzung einladen, um einen Überblick über das vergangene Jahr in Bezug auf die Verkehrsüberwachung zu erhalten.
Abstimmungsergebnis: o. A.
Nichtöffentliche Sitzung: